Ja Oliver,
das steht da schon drauf. Ich denke aber das dabei das Luftrecht auch eine Rolle spielt bzw. die sonstige Gesetzliche lage. Soweit ich weiß benötigen zb. Flugmodelle über 25kg eine technische Abnahme bei der Luftfahrbehörde. Außerdem ist eine Aufstiegserlaubniss erfordelich. Ich denke nicht das man einfach mit einem Modell das 50kg wiegt bei einem Bauern auf die Wiese gehen kann und fliegen darf. A) es gibt sicher keine Aufstiegsgenehmigung für dort und b) hätte das Modell keine Abnahme. Diese beiden Faktoren denke ich würden reichen um im falle eines Schadens dafür zu sorgen das eben die versicherung nicht für den Schaden zahlen braucht. Ich persönlich finde die Formulierungen in dem Bereichen sehr bescheiden. Die Verbände sollten sich dort stark machen das der "Normalo" es auch richtig versteht. Selbst die Vorstände in den Vereinen sind sich da nicht immer ganz sicher!!




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