Versicherungspflicht

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  • Amok
    Senior Member
    • 12.04.2009
    • 7316
    • Thomas
    • EDKA

    #676
    AW: Versicherungspflicht

    Hast du mal ne Quelle?

    mfg
    Amok
    StabiDB - Projekt: Euro1

    Kommentar

    • Martin Greiner
      Senior Member
      • 08.06.2001
      • 5091
      • Martin

      #677
      AW: Versicherungspflicht

      ist das neu?
      Nein, ist schon lange so drin.
      Wenn im Verein, dann ist ein Interessent 6 Monate mit versichert, sofern die Dokumentationen entsprechend eingehalten werden.
      Sollte die Schulung länger dauern, so muss sich der Schüler selbst versichern.

      Der Unterschied soweit ich das sehe ist nur die 6 Monatsklausel, wenn bei "Wildflug" so oder so beide versichert sein müssen gibt es ja einen Versicherten, der haftbar ist, unabhängig davon ob Lehrer oder Schüler...

      Vielleicht kann das ja mal einer beim DMFV anfragen?

      Kommentar

      • Juky
        RC-Heli TEAM
        • 15.03.2007
        • 20988
        • Ingolf
        • Dortmund

        #678
        AW: Versicherungspflicht

        Hmm, d.h. es ist evtl. nur eine Regelung für den Fall, daß der Schüler nicht selbst versichert ist?

        Hast du mal ne Quelle?
        Ups, sorry, na klar- guckst Du (dmfv.de / Mitgliedschaft / Downloads / Info-Broschüren / Versicherungen im DMFV), Seite 21, oberhalb von "Kontakt":
        "Der Lehrer-/Schülerbetrieb durch DMFV-Einzelmitglieder bei dem privaten Einsatz von Flugmodellen ist nicht versichert."

        Kommentar

        • Amok
          Senior Member
          • 12.04.2009
          • 7316
          • Thomas
          • EDKA

          #679
          AW: Versicherungspflicht

          Bis da war ich noch gar nicht

          mfg
          Amok
          StabiDB - Projekt: Euro1

          Kommentar

          • Martin Greiner
            Senior Member
            • 08.06.2001
            • 5091
            • Martin

            #680
            AW: Versicherungspflicht

            Im Vereinsrahmen oder Vereinsinteresse ist der sogenannte Lehrer -/Schülerbetrieb mitversichert.
            Modellfluginteressierte können durch Unterstützung von DMFV-Vereinsmitgliedern auf deren Vereinsgeländen
            den ferngesteuerten Modellflug erlernen. Dies erfolgt im Lehrer-/Schülerbetrieb. Eine
            feste Verbindung von Lehrer- und Schülersender ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der
            Lehrer neben dem Schüler steht und direkt eingreifen kann. Der Verein muss dem DMFV angehören
            und der Lehrer-/Schülerbetrieb muss auf dem Modellfluggelände eines dem DMFV angeschlossenen
            Modellflugvereins stattfinden.
            Bei den Modellfluginteressenten bzw. Schülern muss es sich um Vereinsmitglieds-Anwärter
            bzw. DMFV-Mitgliedsanwärter handeln.
            Der Betrieb der Flugmodelle durch die Mitgliedsanwärter darf nur unter der Aufsicht eines
            Mitglieds eines DMFV-Mitgliedsvereins erfolgen.
            Der Flugbetrieb muss vor Aufnahme und nach Beendigung des Lehrer-/Schülerbetriebes in das
            Flugleiterbuch eingetragen werden.
            Die Versicherungsdauer je Anwärter beträgt maximal sechs Monate, gerechnet vom Tag der
            ersten Einweisung an.
            Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schadenfälle, die außerhalb der Bundesrepublik
            Deutschland eingetreten sind.
            Sollte bei dem Lehrer-/Schülerbetrieb ein Haftpflichtschaden verursacht werden, so wird die
            Schadensregulierung über die Halterhaftpflicht-Versicherung des Lehrers abgewickelt.
            Diese Versicherungsleistung ist bei DMFV-Mitgliedsvereinen und deren gemeldeten und versicherten
            Mitgliedern prämienfrei enthalten. Der Versicherungsschutz besteht auch auf Modellfluggeländen,
            die keine Aufstiegserlaubnis nach § 16 LuftVO besitzen.
            Die Deckungssumme beträgt 1.500.000 Euro pauschal für Personen- und / oder Sachschäden
            (gemäß § 37 LuftVG). Die Versicherungs-Scheinnummer lautet 73078381-029.
            Ok - einige der geforderten Dinge sind auch auf der grünen Wiese nicht vorhanden, z.B.Flugleiterbuch, so dass wohl tatsächlich der Schulungsbetrieb ausserhalb von Vereinen nicht versichert wird.

            Schlecht dabei - für unsere Jugendlager, die teils im Ausland stattfinden ist der Schulungsbetrieb auch nicht versichert, wussten wir bislang nicht - wird nun zum Problemfall...müssen wir mal beim Verband nachhaken!

            Kommentar

            • gleching
              Member
              • 13.11.2003
              • 189
              • Guido

              #681
              AW: Versicherungspflicht

              Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
              Mannmannmann, wie kann der DMFV nur so kompliziert formulieren.

              Was heist das nun?

              "Alle Flugmodelle bis zu 25kg sind versichert." Oder doch nicht?
              Was ist denn da so "kompliziert formuliert"? Es heißt dort ganz klipp und klar, dass Modellflugzeuge (auch Hubschrauber) grundsätzlich versicherungspflichtig sind und dass die (Standard-)Modellhaftpflichtversicherung im/über den DMFV bis zu einem Abfluggewicht von 25 kg gilt.
              Ist doch nicht kompliziert, oder? (Vorausgesetzt, man versteht die deutsche Sprache)

              Kommentar

              • Kalessin
                Kalessin

                #682
                AW: Versicherungspflicht

                Hmm und warum buddelst du 6 Jahre alte Beitragsleichen wieder aus?

                (Es gab halt 2005 eine Gesetzesänderung. Guck am besten einfach mal auf's Datum des Beitrags, bevor du andere Leute wegen angeblicher Dyslexie angreifst...)

                Kommentar

                • gleching
                  Member
                  • 13.11.2003
                  • 189
                  • Guido

                  #683
                  AW: Versicherungspflicht

                  Zitat von Kalessin Beitrag anzeigen
                  Hmm und warum buddelst du 6 Jahre alte Beitragsleichen wieder aus?

                  (Es gab halt 2005 eine Gesetzesänderung. Guck am besten einfach mal auf's Datum des Beitrags, bevor du andere Leute wegen angeblicher Dyslexie angreifst...)
                  Lieber "Kalessin",
                  1.) habe ich den meiner Meinung nach deplatzierten Kommentar von JMalberg eben zum ersten Mal gelesen (so oft bin ich nicht hier im Forum),
                  2.) laß mich doch bitte schreiben, was ich will. Auch wenn der Bezug "alte Kamellen" sind,
                  3.) habe ich JMalberg überhaupt nicht persönlich angegriffen.

                  Kommentar

                  • Juky
                    RC-Heli TEAM
                    • 15.03.2007
                    • 20988
                    • Ingolf
                    • Dortmund

                    #684
                    AW: Versicherungspflicht

                    Na, Guido, dann hast Du hier noch ne Menge Beiträge "aufzuarbeiten", wenn Du gerade bei 2005 angekommen bist- Nov. 2009 bis Febr. 2010 würde ich überspringen, fast nur Wiederholungen

                    Gruß
                    Juky

                    Kommentar

                    • JMalberg
                      RC-Heli TEAM
                      • 05.06.2002
                      • 22614
                      • J
                      • D: um Saarbrücken drum rum

                      #685
                      AW: Versicherungspflicht

                      Tja so isses mit der Dyslexie: Hätte gleching statt nur zu lesen auch alles verstanden was der DMFV damals schrieb, so hätte er auch erkannt, dass eben nicht alle Flugmodelle bis 25kg versichert waren.
                      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                      Kommentar

                      • Silke1958
                        Silke1958

                        #686
                        AW: Versicherungspflicht

                        Edit by Mod***Falscher Thread, falsches Board
                        Zuletzt geändert von Klaus O.; 28.01.2012, 21:14.

                        Kommentar

                        • Airwolf78
                          Junior Member
                          • 26.10.2011
                          • 4
                          • Matthias
                          • Neuwied

                          #687
                          AW: Versicherungspflicht

                          Hallo,

                          muß den Thread hier nochmal ausgraben.

                          Habe mir einen Blade SR zugelegt, werde in erster Linie auf der "grünen Wiese" fliegen und möchte mich vorm Jungfernflug nun auch entsprechend versichern.

                          Was mich beim Durchstöbern dieses und anderer Thread´s hier im Forum allerdings verunsichert hat, ist die Frage nach der erforderlichen Deckungssumme. Da sind mir Aussagen wie "DMFV +Form4" getreu dem Motto "viel hilft viel" aufgefallen, dass es eine personenbezogene Versicherung sei und das es sich nicht nach der Beschaffenheit des Helis richte oder "für´s Wildfliegen muß in jedem Fall beim DMFV eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden".

                          Das Angebot des DMFV spricht mich sehr an und gemäß deren "Broschüre Versicherungsschutz" würde dort doch bereits die reine Einzelmitgliedschaft für z.B. den Blade SR mit einem Gesamtabfluggewicht von noch keinen 400g bzw. vermutlich auch bis zur 450´er Klasse sofern ein Abfluggewicht bis 1000g vorliegt, vollkommen ausreichen?

                          Durch die DMFV-Mitgliedschaft sind Einzelmitglieder auf allen Modellfluggeländen in Europa haftpflichtversichert.
                          Ferner können Einzelmitglieder Flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis 1.000 Gramm auch
                          außerhalb von Modellfluggeländen
                          und innerhalb geschlossener Räume (indoor) versichert betreiben.
                          Mitversichert sind auch Schäden von DMFV-Mitgliedern untereinander.
                          Die Deckungssumme im Rahmen der Halterhaftpflicht-Versicherung beträgt 1.500.000 Euro pauschal
                          für Personen- und / oder Sachschäden (gemäß § 37 LuftVG).
                          Zudem regelt §37 LuftVG doch ganz eindeutig bis zu welchem Betrag man im Falle eines Unfalles für Schäden haftet, oder übersehe ich da etwas?

                          Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus einem Unfall bei Luftfahrzeugen unter 1.000 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 1,5 Millionen Rechnungseinheiten, Höchstabflugmasse ist das für den Abflug zugelassene Höchstgewicht des Luftfahrzeugs.
                          ßbersteigen die Entschädigungen, die mehreren auf Grund desselben Ereignisses zustehen, die Höchstbeträge nach Absatz 1, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen vorbehaltlich des Absatzes 4 in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.
                          Gruß
                          Matthias
                          Mein Hangar: Blade SR, T-Rex 450 Sport V2
                          Funke: Spektrum DX6i, Graupner MZ-24

                          Kommentar

                          • ahk450
                            Member
                            • 08.05.2011
                            • 245
                            • Arne
                            • Main-Kinzig-Kreis

                            #688
                            AW: Versicherungspflicht

                            Hi Matthias,
                            beim DMFV war mir das zu kompliziert. Form 1 bis 4, Zusatzversicherung, etc.
                            Ich bin jetzt beim MFSD versichert.
                            MFSD - Modellflugsportverband Deutschland e.V. - Service/Downloads
                            Da ist alles drin, sogar bis 50kg, weltweit. Und günstiger ists obendrein.

                            Laut §37 LuftVG haftest Du bis maximal 920000€ (750000 'Rechnungseinheiten').
                            Also reicht eine Deckungssumme von 1 Mio wohl aus.

                            Gruß,
                            Arne
                            [FONT="Century Gothic"]Walkera Genius CP, GAUI X2 (HC3X), Walkera V450D01, Voodoo 700 (VStabi)[/FONT]

                            Kommentar

                            • Airwolf78
                              Junior Member
                              • 26.10.2011
                              • 4
                              • Matthias
                              • Neuwied

                              #689
                              AW: Versicherungspflicht

                              Hi,

                              hm also ich finde die Auflistung beim MFSD um ehrlich zu sein aber nicht wirklich übersichtlicher bzw. selbsterklärender. Ist doch das gleiche in grün oder nicht? Basispaket mit optionalen Möglichkeiten zur Aufstockung der Deckungssumme.

                              Was ich vielleicht bei der Deckungssumme verwechselt hab ist, das 1,5 Mio Rechnungseinheiten im ungünstigsten Fall u.U. mehr als 1,5 Mio € sind?

                              Mir gehts nur darum, dass wenn ich doch in meinem Fall mit nem Heli unter 1000g laut LuftVG nur bis zu 1,5 Mio zu haften habe, ich doch mit ner Deckungssumme von 3 oder gar 4 Millionen schlichtweg überversichert bin und unnötig mehr Beitrag zahle, nicht?

                              Ich mein keine Frage die Versicherung wird sich die Hände reiben...

                              Gruß
                              Matthias
                              Zuletzt geändert von Airwolf78; 23.02.2012, 22:52.
                              Mein Hangar: Blade SR, T-Rex 450 Sport V2
                              Funke: Spektrum DX6i, Graupner MZ-24

                              Kommentar

                              • Nico
                                Senior Member
                                • 21.02.2011
                                • 1854
                                • Nicolai
                                • GroÃ?raum Frankfurt

                                #690
                                AW: Versicherungspflicht

                                Hallo Matthias, hallo Forum,

                                hier wäre jetzt interessant, ob die Versicherung dann trotzdem alle Schäden abdeckt, oder sich
                                auf die 1,5 Millionen berufen wird.
                                Wenn ich schon solch einen Schaden, wie auch immer anrichte, dann sollte auch die Höchst-
                                summe, also z.B. 4 Millionen an alle Geschädigten ausgezahlt werden!?
                                Ich hätte zwar bei Personenschäden wahrscheinlich lebenslang dran zu knabbern, je nach Schuldfrage,
                                aber wenn das Geld die Not dann lindern kann, dann rechne ich schon damit.
                                Grüße,
                                Nico
                                Zuletzt geändert von Nico; 24.02.2012, 11:32.

                                Kommentar

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