Versicherungspflicht

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Martin Greiner
    Senior Member
    • 08.06.2001
    • 5091
    • Martin

    #631
    AW: Versicherungspflicht

    Ok,

    anderer Versuch.
    Modell gehört dem Verein.
    Wie wir wissen hat ein Verein keine "modellflugspezifische Versicherung".

    Wie soll denn nach deiner Darstellung (Halterhaftpflicht) eine Schulung stattfinden?

    Da bin ich jetzt auf die Erklärung gespannt...
    Nach Deiner Darstellung wäre eine Versicherungspflicht für Betreiber eines Modells nicht erforderlich, für den Besitz hingegen schon.
    Für den Besitz eines Modells ist aber keine Versicherung Pflicht.
    (im Gegensatz zum Betrieb)

    Kommentar

    • Acer99
      Acer99

      #632
      AW: Versicherungspflicht

      Nunja, Besitz ist zwar nicht unbedingt = Halter, aber wollen wir die Unschärfe mal auf sich berihen lassen.

      Ein Verein ist eine juristische Person den Privatrechts. Rein rechtlich gibt es kaum unterschiede zwischen natürlichen und juristischen Personen. Ich sehe keinen Grund, warum der Verein nicht Halter sein könnte und dementsprechend auch Modelle, deren Halter er ist, versichert werden könnten.

      Schau, in der manntragenden Fliegerei ist das eine ganz banale Geschichte. Vereine sind Halter zB von Segelflugzeugen, manchmal gehören dem Verein die Flieger, manchmal aber auch Mitgliedern oder Dritten, die dem Verein den Flieger zB für die Schulung zur Verfügung stehen. Der Verein ist dann Halter und nicht nur für die Einhaltung der luftrechtlichen Vorgaben verantwortlich (Jahrensnachprüfungen, Wartung, Abarbeitung von LTAs) sondern auch dabei auch in der Pflicht, das Gerät zu versichern.

      Warum das bei einem Modellflugverein nicht gehen sollte, erschließt sich mir nicht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es Vereine ergibt, die ihre Vereinsflugzeuge als Halter entsprechend versichert haben. Wenn nicht, ist es ein Fehler.

      Du kannst mir aber gerne eine Norm im LuftVG oder der LuftVO etc zeigen, wonach der Pilot eines Luftfahrzeuges versicherungspflichtig ist.

      Nochmals zur Verdeutlichung als Gegenbeispiel Frankreich. Fliege ich als Deutscher ein deutsches Flugzeug, kein Problem. Fliegt ein Franzose ein deutsches Flugzeug, auch kein Problem. Fliege ich aber ein franz. Flugzeug (oder nutze eines, zB beim F-Schlepp), muss ich _mich_ versichern, regelmäßig durch die Mitgliedschaft im franz. Aeroklub, weswegen die auch wochenweise Mitgliedschaften haben.

      Deswegen heißt das Ding ja nun auch in Deutschland Halterhaftpflichtversicherung und nicht Pilotenhaftpflichtversicherung.

      Eigentlich ganz einfach, oder.

      Kommentar

      • JMalberg
        RC-Heli TEAM
        • 05.06.2002
        • 22616
        • J
        • D: um Saarbrücken drum rum

        #633
        AW: Versicherungspflicht

        Ich möchte mal den Piloten eines A380 der Lufthansa sehen der seinen Flieger selbst versichert
        Zuletzt geändert von JMalberg; 06.01.2011, 01:30.
        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
        Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

        Kommentar

        • phoenix7
          phoenix7

          #634
          AW: Versicherungspflicht

          Hi Leute

          Meine (neue) Haftpflichtversicherung versichert den Betrieb von Luftfahrzeugen einschließlich Modellfahrzeugen mit folgendem Zusatz:

          "...soweit hierfür keine Zulassungs- und Versicherungspflicht nach § 1 Ziffer 2 Lufverkehrsgesetz besteht."

          Mein derzeit größter Heli ist ein Protos 500.

          Nun bin ich etwas unsicher. Ist der Betrieb des Protos (und meiner kleineren Helis) nun hier versichert oder nicht?

          Ich konnte trotz intensivem Suchens keine klare Antwort finden, aber vielleicht ist ja einer unter Euch, der hier näheres weiß, bevor ich mich an den Verband zur Klärung wende.

          Danke und LG

          Frank

          Kommentar

          • Acer99
            Acer99

            #635
            AW: Versicherungspflicht

            @ Frank

            Manno, die Frage ist hier doch schon X-Mal beantwortet worden.

            Kurz: Der Text der Versicherung ist höcht mißverständlich und eigentlich Kundenverarsche.

            Kurz: Dein Modell ist über deine HaftpflichtV nicht versichert.

            Dass die Vers. so einen text verwendet, spricht eindetuig gg die Versicherung.

            Ob nun nen Siverkithopser oder 30 kg Twinjetheli: Zu versichern ist nach LuftVG

            Kommentar

            • Juky
              RC-Heli TEAM
              • 15.03.2007
              • 20988
              • Ingolf
              • Dortmund

              #636
              AW: Versicherungspflicht

              .soweit hierfür keine Zulassungs- und Versicherungspflicht nach § 1 Ziffer 2 Lufverkehrsgesetz besteht.
              Es besteht aber Versicherungspflicht nach Luftverkehrsgesetz, daher ist Dein Protos bzw. Du als Halter nicht über diese HaftpflichtV versichert!

              -> MFSD, DMFV, DMO

              Gruß
              Juky

              Kommentar

              • phoenix7
                phoenix7

                #637
                AW: Versicherungspflicht

                Das habe ich wohl entweder übersehen oder ich war zu blöd, das herauszulesen. Ich war wegen der Formulierung halt verunsichert.

                Sorry, aber trotzdem Danke.

                LG

                Frank

                Kommentar

                • Acer99
                  Acer99

                  #638
                  AW: Versicherungspflicht

                  Zitat von phoenix7 Beitrag anzeigen
                  .

                  Sorry, aber trotzdem Danke.

                  Frank
                  Na, passt schon

                  Durch die Formulierung der Versicherung wird man ja gezielt in die Irre geleitet.

                  Man darf sie so verstehen, dass Modelle (genauer der Versicherungsnhemer als Halter) grundsätzlich versichert sind, wenn nicht Ausnahmsweise ein Spezialfall des LuftVG greift.

                  FALSCH!

                  Richtig: Es wird über diese allgm. Versicherung überhaupt nix & niemand versichert.

                  Also entweder will die Versicherung einen gezielt ins Messer laufen lassen (Wenns zu einem Schaden kommt.....au weia, das gibt dann Knas) oder die sind einfach nicht auf der Höhe der Zeit. Beides gereicht der Vers. nicht zur Ehre.

                  Eigentlich müsste man mal die Aufsichtsbehörde der Versichernugen darüber informieren......

                  Kommentar

                  • Jelly
                    Jelly

                    #639
                    AW: Versicherungspflicht

                    Ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich bin wildflieger und will mich versichern. DMO schliesst das ja quasi direkt aus.

                    Von der DMFV lese ich andauern das mit einem Zusatzbeitrag das Wildfliegen mit drin ist. Habe alle Infomaterialien durch gelesen. Doch nichts davon finden können.

                    Wo steht denn das?
                    Oder sind das veraltete Informationen (2009) ?

                    Kommentar

                    • phoenix7
                      phoenix7

                      #640
                      AW: Versicherungspflicht

                      KLICK

                      Das war jetzt wirklich nicht so schwer

                      LG

                      Frank

                      Kommentar

                      • sexyskillz
                        Member
                        • 02.09.2008
                        • 883
                        • Fabian
                        • Rund um Frankfurt

                        #641
                        AW: Versicherungspflicht

                        DMO schliesst Wildfliegen keineswegs aus:

                        "Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht des Flugmodells unter 5 kg liegt. Wenn eine Einzelaufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegt, gelten die dort eingetragenen gesetzlichen Bestimmungen
                        und behördlichen Auflagen."


                        d.h. fürs Elektro-Fliegen:

                        solange du niemanden gefährdest kannst du im und ums wohngebiet fliegen
                        "wo du willst", solange du die Auflagen beachtest.

                        versteht sich von selbst, dass man nicht auf der strasse fliegen sollte.

                        Gruss
                        Fabian
                        TD

                        Kommentar

                        • Jelly
                          Jelly

                          #642
                          AW: Versicherungspflicht

                          Zitat von phoenix7 Beitrag anzeigen
                          KLICK

                          Das war jetzt wirklich nicht so schwer

                          LG

                          Frank
                          Danke Frank, das habe ich tatsächlich im ganzen wirrwar überlesen
                          Ist denn da dann das wild wildfliegen mit drin oder brauche ich da dennoch die Erlaubnis des Besitzers, denn ich starte immer von einem Feldweg aus (der sicherlich der Stadt "gehört" und ich denke nicht das diese mir eine Erlaubnis ausstellen wird.


                          Zitat von sexyskillz Beitrag anzeigen

                          d.h. fürs Elektro-Fliegen:

                          solange du niemanden gefährdest kannst du im und ums wohngebiet fliegen
                          "wo du willst", solange du die Auflagen beachtest.

                          versteht sich von selbst, dass man nicht auf der strasse fliegen sollte.

                          Gruss
                          Fabian
                          Dieses Textes war ich mir bewusst doch besagen doch diese Bestimmungen und Auflagen das ich eine schriftliche Erlaubnis besitze. Da ich aber wie oben beschrieben an eine solche wahrscheinlich nicht ran komme, habe ich das ausgeschlossen. Wo genau kann man diese Bestimmungen und Auflagen nachlesen?

                          oder entfällt das bei einem Elektro-Heli?
                          Zuletzt geändert von Gast; 16.01.2011, 23:14.

                          Kommentar

                          • sexyskillz
                            Member
                            • 02.09.2008
                            • 883
                            • Fabian
                            • Rund um Frankfurt

                            #643
                            AW: Versicherungspflicht

                            solange kein ausdrückliches verbot besteht, kannst du da tun was du möchtest.
                            TD

                            Kommentar

                            • Klaus O.
                              Senior Member
                              • 03.12.2007
                              • 22475
                              • Klaus

                              #644
                              AW: Versicherungspflicht

                              Zitat von Jelly Beitrag anzeigen
                              . Wo genau kann man diese Bestimmungen und Auflagen nachlesen?
                              Zb hier in diesem Thread.
                              Er ist nur im Laufe der Zeit etwas groß geworden, das es immer wieder Leute gab, die lieber posten, als lesen.
                              Gruß Klaus

                              Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                              Kommentar

                              • Juky
                                RC-Heli TEAM
                                • 15.03.2007
                                • 20988
                                • Ingolf
                                • Dortmund

                                #645
                                AW: Versicherungspflicht

                                Zitat von Jelly Beitrag anzeigen
                                .. oder brauche ich da dennoch die Erlaubnis des Besitzers, denn ich starte immer von einem Feldweg aus (der sicherlich der Stadt "gehört" und ich denke nicht das diese mir eine Erlaubnis ausstellen wird.
                                Zitat von sexyskillz Beitrag anzeigen
                                solange kein ausdrückliches verbot besteht, kannst du da tun was du möchtest.
                                Das ist so wohl nicht richtig: Du brauchst die Genehmigung des Grundstückbesitzers-
                                "Kein Verbot" ist noch lange keine "Genehmigung"

                                Gruß
                                Juky

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X