Versicherungspflicht

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  • TheKiter
    Senior Member
    • 06.12.2010
    • 1695
    • Frank
    • Duisburg

    #586
    AW: Versicherungspflicht

    Zitat von Stig Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich muss alles was sich in der Luft bewegt versichert werden.
    Inwieweit das bei einem mSR oder SR, die Hauptsächlich im Haus bewegt werden, Sinn macht ist eine andere Frage.

    Ich persönlich würde ab einem 250er, der im Freien bewegt wird, zu einer speziellen Versicherung raten.

    Alle Angaben ohne Gewähr

    Gruss
    Klare Antwort, die dem, was ich mir so vorstelle sehr nahe kommt.
    Hoffe auf baldige Fortschritte beim Fliegen, dann ist Verein eh Pflicht und das Thema aus der Welt
    Mein "Flughafen" steht in meinem Profil
    FSC Duisburg Rheinhausen

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    • JMalberg
      RC-Heli TEAM
      • 05.06.2002
      • 22602
      • J
      • D: um Saarbrücken drum rum

      #587
      AW: Versicherungspflicht

      Gute Frage, die soweit ich mich erinnere auch schon diskutiert wurde.

      Haften musst du so oder so wenn dein Modellflugzeug einen Schaden welcher Art auch immer verursacht. Die Größe spielt absolut keine Rolle.
      So wie ich es verstehe haftest du auch in deinen eigenen 4 Wänden für Schäden, auch wenn es dein Eigentum ist. Aber sobald eine andere Person einen Schaden davon trägt, bist du der Gelackmeierte, wenn du die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht nicht erfüllst. Genau genommen kriegst du schon ßrger wenn du dir selbst Schaden mit dem Modellflugzeug zufügst.
      Bitte korrigieren wenn es nicht so ist.
      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

      Kommentar

      • Moskito_Ron
        Member
        • 01.01.2007
        • 163
        • Ronald
        • München

        #588
        AW: Versicherungspflicht

        Zitat von Zarro Beitrag anzeigen
        Dann bin ich auf die HDI-Gerling (huch der Name ist gefalllen) gestoßen. Dort habe ich per Mail angefragt und geschrieben, dass ich einen Heli bis 5kg fliege und dafür eine Versicherung benötige. Daraufhin wurde mir der Exklusiv-Tarif für Familien empfohlen.
        Bei der Versicherung mit dem ekl. Vertrag bin ich auch. da wurde mir gesagt es ist alles abgedeckt,
        Einschränkungen (Wildfliegen) gibt es nicht.

        Ron
        MiniTitan, T-Rex500, MCPX
        Robbe Mosktito
        MX16s /MX12s

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        • CloseContact
          CloseContact

          #589
          AW: Versicherungspflicht

          hast schonmal bei deiner Haftpflicht angefragt, oft ist das eh schon drin...

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          • Acer99
            Acer99

            #590
            AW: Versicherungspflicht

            Die Frage ist gar nicht einmal so leicht zu beantworten.

            Das Modell ist grundsätzlich versicherungsüflichtig, klar.

            Aber handelt es sich bei der Luft in einem Wohnzimmer um Luftraum i.S.d. LuftVG oder der LuftVO? Eine eindeutige Antwort habe ich dazu nicht gefunden, mein Bauchgefühl sagt nein.

            Wäre das anders, dann bräuchte man vom reinen Gesetzeswortlaut her zB eine Aufstiegsgenehmigung, wenn man im Wohnzimmer so nen Wurfflieger mit Gummiaufziehmotor fliegen läßt. Daß kanns nicht sein, oder

            Oliver

            Kommentar

            • JMalberg
              RC-Heli TEAM
              • 05.06.2002
              • 22602
              • J
              • D: um Saarbrücken drum rum

              #591
              AW: Versicherungspflicht

              Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen
              Die Frage ist gar nicht einmal so leicht zu beantworten.

              Das Modell ist grundsätzlich versicherungsüflichtig, klar.

              Aber handelt es sich bei der Luft in einem Wohnzimmer um Luftraum i.S.d. LuftVG oder der LuftVO? Eine eindeutige Antwort habe ich dazu nicht gefunden, mein Bauchgefühl sagt nein.
              ...
              Tjo, that is the Pudels Core!

              Fliegste alleine im WZ she ich dann auch kein Problem, aber willste dann bei einer Party mit einigen Gästen angeben, gibs auch mit der Versicherung Probleme.... aber wer macht das denn auch
              Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
              Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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              • planwo
                planwo

                #592
                AW: Versicherungspflicht

                Die Sache ist eigentlich recht einfach: der Raum innerhalb umschlossener Räume (Wohnzimmer, Halle) zählt NICHT als Luftraum im Sinne des Luftfahrtgesetzes, das heißt, auch keine Versicherungspflicht (und z.B. auch keine Einschränkung, wenn das Gebäude im kontrollierten Luftraum, z.B. neben einem Flughafen, steht).
                Allerdings: Haftpflicht ist immer gegeben, das heißt, wenn durch das Modell jemand verletzt wird, ist der Halter des Modelles haftbar. Ohne Versicherung zahlt man dann selbst.
                Ob die Versicherung bei einem Unfall bei Hallenflug zahlen muß, ist jedoch dadurch auch nicht ganz klar (z.B. wenn die Polizze eine Klausel enthält, daß die Versicherung nur Schäden aus versicherungspflichtigen Gefahren abdeckt)

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                • Acer99
                  Acer99

                  #593
                  AW: Versicherungspflicht

                  Zitat von planwo Beitrag anzeigen
                  Die Sache ist eigentlich recht einfach: der Raum innerhalb umschlossener Räume (Wohnzimmer, Halle) zählt NICHT als Luftraum im Sinne des Luftfahrtgesetzes,
                  Das wird wohl so sein, aber im Sinne von " ist ja recht einfach" stellt sich schon die Frage, wie man zu diesem Ergebnis gelangt

                  Kommentar

                  • planwo
                    planwo

                    #594
                    AW: Versicherungspflicht

                    Stimmt, die Definition, was Luftraum im juristischen Sinne wirklich ist, konnte ich auf die schnelle nicht finden.

                    Kommentar

                    • cb180z
                      cb180z

                      #595
                      AW: Versicherungspflicht

                      Zitat von planwo Beitrag anzeigen
                      Stimmt, die Definition, was Luftraum im juristischen Sinne wirklich ist, konnte ich auf die schnelle nicht finden.
                      Hallo
                      Ich denk es sollte sowie so jeder der was in die Luft schmeist zum fliegen ,genauso wie die die auf der Erde mit ihren rc Sachen bleiben eine Modell/Flugversicherung haben !
                      Sie kostet nicht die Welt ( ca 52 -70€) und man ich für den Fall der Fälle schon mal abgesichert !!

                      Lg Cb180Z

                      Kommentar

                      • whaaw
                        whaaw

                        #596
                        AW: Versicherungspflicht

                        kann ich nur zustimmen! ich bezahl für meine versicherung 20.-/jahr, und bin auf 5mille versichert, fluggewicht max 37KG!

                        Versicherung: AXA

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                        • wakeboarder
                          wakeboarder

                          #597
                          AW: Versicherungspflicht

                          Zitat von Akkuschrauber Beitrag anzeigen
                          Sollte jemand seine normale Haftpflichtversicherung nutzen, würde ich mir schriftlich bestätigen lassen, dass das Modellhobby versichert ist. Auch würde ich schriftlich darum bitten, dass Ausschlüsse oder Einschränkungen schriftlich mitgeteilt werden. Erst dann würde ich mich auf die Versicherung verlassen.

                          Wer mit einem Microheli fünf mal im Jahr im Keller oder Wohnzimmer fliegen möchte kann mit der normalen Haftplicht (wenn Sie das Hobby annimmt) gut versorgt sein.

                          Die Allianz hatte mir die Abdeckung des Hobbys schriftlich bestätigt.

                          Dennoch ist es sinnvoll bei einer speziellen Versicherung versichert zu sein. Wer Spass am Hubi hat, bleibt auch nicht im Keller.

                          Gruß

                          Daniel

                          die züricher hat es mir schriftlich gegeben das ich auch auf dem acker beim opa fliegen darf mit meim 600er nitro rex fligen und ist versichert wenn ich jemand den kopf abschneiden würde....

                          Kommentar

                          • Acer99
                            Acer99

                            #598
                            AW: Versicherungspflicht

                            Zitat von whaaw Beitrag anzeigen
                            kann ich nur zustimmen! ich bezahl für meine versicherung 20.-/jahr, und bin auf 5mille versichert, fluggewicht max 37KG!

                            Versicherung: AXA
                            5000€ sind aber nicht viel. Sicher meinst Du nicht Mille sondern Mio?!

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                            • whaaw
                              whaaw

                              #599
                              AW: Versicherungspflicht

                              Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen
                              5000€ sind aber nicht viel. Sicher meinst Du nicht Mille sondern Mio?!
                              türlich meine ich mio:-)

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                              • kermitkong
                                Gesperrt
                                • 11.04.2010
                                • 33
                                • Kermit

                                #600
                                AW: Re: Versicherungspflicht

                                Zitat von Skump Beitrag anzeigen
                                Im Allgemeinen ist noch zu sagen das auf dem DMFV Ausweiskärtchen hinten ja drauf steht:
                                Besteht eine Zusatzversicherung 2, 3 oder 4, gilt der Haftpflichtversicherungsschutz auch außerhalb von Modellfluggeländen sowie für Flugmodelle bis 50 kg und weltweit.
                                auf dem 2011er Ausweis steht:
                                Besteht eine Zusatzversicherung 2, 3 oder 4, gilt der Haftpflichtversicherungsschutz auch außerhalb von Modellfluggeländen sowie für Flugmodelle bis 150 kg und weltweit.

                                Gruß
                                -Oliver

                                Kommentar

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