Hoffe auf baldige Fortschritte beim Fliegen, dann ist Verein eh Pflicht und das Thema aus der Welt
Versicherungspflicht
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AW: Versicherungspflicht
Klare Antwort, die dem, was ich mir so vorstelle sehr nahe kommt.Zitat von Stig Beitrag anzeigen
Hoffe auf baldige Fortschritte beim Fliegen, dann ist Verein eh Pflicht und das Thema aus der WeltMein "Flughafen" steht in meinem Profil
FSC Duisburg Rheinhausen
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AW: Versicherungspflicht
Gute Frage, die soweit ich mich erinnere auch schon diskutiert wurde.
Haften musst du so oder so wenn dein Modellflugzeug einen Schaden welcher Art auch immer verursacht. Die Größe spielt absolut keine Rolle.
So wie ich es verstehe haftest du auch in deinen eigenen 4 Wänden für Schäden, auch wenn es dein Eigentum ist. Aber sobald eine andere Person einen Schaden davon trägt, bist du der Gelackmeierte, wenn du die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht nicht erfüllst. Genau genommen kriegst du schon ßrger wenn du dir selbst Schaden mit dem Modellflugzeug zufügst.
Bitte korrigieren wenn es nicht so ist.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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AW: Versicherungspflicht
Bei der Versicherung mit dem ekl. Vertrag bin ich auch. da wurde mir gesagt es ist alles abgedeckt,Zitat von Zarro Beitrag anzeigenDann bin ich auf die HDI-Gerling (huch der Name ist gefalllen) gestoßen. Dort habe ich per Mail angefragt und geschrieben, dass ich einen Heli bis 5kg fliege und dafür eine Versicherung benötige. Daraufhin wurde mir der Exklusiv-Tarif für Familien empfohlen.
Einschränkungen (Wildfliegen) gibt es nicht.
RonMiniTitan, T-Rex500, MCPX
Robbe Mosktito
MX16s /MX12s
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AW: Versicherungspflicht
hast schonmal bei deiner Haftpflicht angefragt, oft ist das eh schon drin...
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Acer99
AW: Versicherungspflicht
Die Frage ist gar nicht einmal so leicht zu beantworten.
Das Modell ist grundsätzlich versicherungsüflichtig, klar.
Aber handelt es sich bei der Luft in einem Wohnzimmer um Luftraum i.S.d. LuftVG oder der LuftVO? Eine eindeutige Antwort habe ich dazu nicht gefunden, mein Bauchgefühl sagt nein.
Wäre das anders, dann bräuchte man vom reinen Gesetzeswortlaut her zB eine Aufstiegsgenehmigung, wenn man im Wohnzimmer so nen Wurfflieger mit Gummiaufziehmotor fliegen läßt. Daß kanns nicht sein, oder
Oliver
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AW: Versicherungspflicht
Tjo, that is the Pudels Core!Zitat von Acer99 Beitrag anzeigenDie Frage ist gar nicht einmal so leicht zu beantworten.
Das Modell ist grundsätzlich versicherungsüflichtig, klar.
Aber handelt es sich bei der Luft in einem Wohnzimmer um Luftraum i.S.d. LuftVG oder der LuftVO? Eine eindeutige Antwort habe ich dazu nicht gefunden, mein Bauchgefühl sagt nein.
...
Fliegste alleine im WZ she ich dann auch kein Problem, aber willste dann bei einer Party mit einigen Gästen angeben, gibs auch mit der Versicherung Probleme.... aber wer macht das denn auch
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
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planwo
AW: Versicherungspflicht
Die Sache ist eigentlich recht einfach: der Raum innerhalb umschlossener Räume (Wohnzimmer, Halle) zählt NICHT als Luftraum im Sinne des Luftfahrtgesetzes, das heißt, auch keine Versicherungspflicht (und z.B. auch keine Einschränkung, wenn das Gebäude im kontrollierten Luftraum, z.B. neben einem Flughafen, steht).
Allerdings: Haftpflicht ist immer gegeben, das heißt, wenn durch das Modell jemand verletzt wird, ist der Halter des Modelles haftbar. Ohne Versicherung zahlt man dann selbst.
Ob die Versicherung bei einem Unfall bei Hallenflug zahlen muß, ist jedoch dadurch auch nicht ganz klar (z.B. wenn die Polizze eine Klausel enthält, daß die Versicherung nur Schäden aus versicherungspflichtigen Gefahren abdeckt)
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Acer99
AW: Versicherungspflicht
Das wird wohl so sein, aber im Sinne von " ist ja recht einfach" stellt sich schon die Frage, wie man zu diesem Ergebnis gelangtZitat von planwo Beitrag anzeigenDie Sache ist eigentlich recht einfach: der Raum innerhalb umschlossener Räume (Wohnzimmer, Halle) zählt NICHT als Luftraum im Sinne des Luftfahrtgesetzes,
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planwo
AW: Versicherungspflicht
Stimmt, die Definition, was Luftraum im juristischen Sinne wirklich ist, konnte ich auf die schnelle nicht finden.
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cb180z
AW: Versicherungspflicht
HalloZitat von planwo Beitrag anzeigenStimmt, die Definition, was Luftraum im juristischen Sinne wirklich ist, konnte ich auf die schnelle nicht finden.
Ich denk es sollte sowie so jeder der was in die Luft schmeist zum fliegen ,genauso wie die die auf der Erde mit ihren rc Sachen bleiben eine Modell/Flugversicherung haben !
Sie kostet nicht die Welt ( ca 52 -70€) und man ich für den Fall der Fälle schon mal abgesichert !!
Lg Cb180Z
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whaaw
AW: Versicherungspflicht
kann ich nur zustimmen! ich bezahl für meine versicherung 20.-/jahr, und bin auf 5mille versichert, fluggewicht max 37KG!
Versicherung: AXA
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wakeboarder
AW: Versicherungspflicht
Zitat von Akkuschrauber Beitrag anzeigenSollte jemand seine normale Haftpflichtversicherung nutzen, würde ich mir schriftlich bestätigen lassen, dass das Modellhobby versichert ist. Auch würde ich schriftlich darum bitten, dass Ausschlüsse oder Einschränkungen schriftlich mitgeteilt werden. Erst dann würde ich mich auf die Versicherung verlassen.
Wer mit einem Microheli fünf mal im Jahr im Keller oder Wohnzimmer fliegen möchte kann mit der normalen Haftplicht (wenn Sie das Hobby annimmt) gut versorgt sein.
Die Allianz hatte mir die Abdeckung des Hobbys schriftlich bestätigt.
Dennoch ist es sinnvoll bei einer speziellen Versicherung versichert zu sein. Wer Spass am Hubi hat, bleibt auch nicht im Keller.
Gruß
Daniel
die züricher hat es mir schriftlich gegeben das ich auch auf dem acker beim opa fliegen darf mit meim 600er nitro rex fligen und ist versichert wenn ich jemand den kopf abschneiden würde....
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Acer99
AW: Versicherungspflicht
5000€ sind aber nicht viel. Sicher meinst Du nicht Mille sondern Mio?!Zitat von whaaw Beitrag anzeigenkann ich nur zustimmen! ich bezahl für meine versicherung 20.-/jahr, und bin auf 5mille versichert, fluggewicht max 37KG!
Versicherung: AXA
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whaaw
AW: Versicherungspflicht
türlich meine ich mio:-)Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen5000€ sind aber nicht viel. Sicher meinst Du nicht Mille sondern Mio?!
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AW: Re: Versicherungspflicht
auf dem 2011er Ausweis steht:Zitat von Skump Beitrag anzeigenIm Allgemeinen ist noch zu sagen das auf dem DMFV Ausweiskärtchen hinten ja drauf steht:
Besteht eine Zusatzversicherung 2, 3 oder 4, gilt der Haftpflichtversicherungsschutz auch außerhalb von Modellfluggeländen sowie für Flugmodelle bis 50 kg und weltweit.
Besteht eine Zusatzversicherung 2, 3 oder 4, gilt der Haftpflichtversicherungsschutz auch außerhalb von Modellfluggeländen sowie für Flugmodelle bis 150 kg und weltweit.
Gruß
-Oliver
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