Versicherungspflicht

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  • You<3
    You<3

    #616
    AW: Versicherungspflicht

    Deckt eine Versicherung denn die Schäden ab, die ggf. anfallen, wenn man mit eimem E-Modell (unter 5kg) in einem Luftraum der Klasse D fliegt und keine Aufstiegsgenehmigung hat?

    Die Frage ist jetz expliziet auf den Luftraum D bezogen, da ich Berlin wohne und dort südlich auf Feldern fliege. Nur hat die behörde fast komplett Berlin und Teile des Umlandes mit der Klasse D belegt (unabhängig von der Entfernung zum Flughafen | bei mir >4km).
    Wenn die Versicherung dort nicht für Schäden haftet (ohne Genehmigung) und man keine Genehmigung erhält... fliegt man ja unversichert und ohne Erlaubnis in kontrollierten Luftraum. ich kenn mich da nicht sonderlich gut aus, aber die rechtlichen kosequenzen werden sicher nicht milde sein oder?

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    • Juky
      RC-Heli TEAM
      • 15.03.2007
      • 20988
      • Ingolf
      • Dortmund

      #617
      AW: Versicherungspflicht

      Hej,

      also mal unabhängig vom Versicherungsthema ist so eine Luftraumverletzung nicht von Pappe- kann das nicht auch strafrechtlich verfolgt werden?

      Zur Versicherung: Wenn ein direkter kausaler Zusammenhang zwischen der fehlenden Aufstiegsgenehmigung/Luftraumverletzung und dem Schaden besteht, wird die Versicherung Dich sicher in Regress nehmen- bei Schäden, die unabhängig auch entstanden wären, wenn eine Aufstiegsgenehmigung vorgelegen hätte, wird die Versicherung es zumindest nicht leicht haben das Geld von Dir zurück zu bekommen.

      Ich würde nicht fliegen, wenn es dort verboten ist!

      Gruß
      Juky

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      • mozart1982
        mozart1982

        #618
        AW: Versicherungspflicht

        bei uns fliegen se direkt neben dem flugplatz und die sagen nix.. die "hobby piloten" haben mal gesagt das die vom flugplatz gesagt hätten so lang sie nicht über X (keine ahnung mehr wie viele meter es waren) meter fliegen wer es egal....

        ich könnt da nicht fliegen, müstet ihr mal sehen... die fliegen da mit nem 600 rex und nur nen paar meter drüber starten und landen echte flugzeuge.. kein witz... aber wo kein kläger...

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        • You<3
          You<3

          #619
          AW: Versicherungspflicht

          nya iwo gibs ne klausel wo steht "mind. 3km entfernt vom Flughafenzaun/grenze" , wenn keine Ausnahmegenehmigung besteht.
          Weiß aber leider nichtmehr ob im Versicherungskatalog oder beim Flugrecht wo.

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          • JMalberg
            RC-Heli TEAM
            • 05.06.2002
            • 22621
            • J
            • D: um Saarbrücken drum rum

            #620
            AW: Versicherungspflicht

            Wo er fliegt ist ja nun nicht das Thema hier und hat mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung nix zu tun.
            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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            • Acer99
              Acer99

              #621
              AW: Versicherungspflicht

              Luftraumverletzung ist jetz erstmal "nur" ne OWI.

              Losgelsöt davon kann man als Aussenstehender nicht immer sicher einschätzen, ob die Luftraumverletzung nun gefährlich ist oder nur ein "Hoppala".

              Theorethisch ist es möglich, eine Freigabe für Modellflug innerhalb in der Kontrollzone zu bekommen.

              Kommentar

              • JMalberg
                RC-Heli TEAM
                • 05.06.2002
                • 22621
                • J
                • D: um Saarbrücken drum rum

                #622
                AW: Versicherungspflicht

                Ist auch praktisch möglich, aber meist nur für "alte" bestehende Vereinsplätze.
                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                Kommentar

                • Tomy85
                  Tomy85

                  #623
                  AW: Versicherungspflicht

                  Ich stelle fest von Rechtlichen dinge die unser Hobby betreffen weis ich noch viel zu wenig wo kann man denn den ganzen kram Lesen.

                  Kommentar

                  • Acer99
                    Acer99

                    #624
                    AW: Versicherungspflicht

                    Zitat von Tomy85 Beitrag anzeigen
                    Ich stelle fest von Rechtlichen dinge die unser Hobby betreffen weis ich noch viel zu wenig wo kann man denn den ganzen kram Lesen.
                    Guckst Du konkret Beitrag 602 mit krasse Link auf Basiswissen..

                    Sonst für den langen Winterabend

                    LuftVG
                    LuftVO

                    Kommentar

                    • Tomy85
                      Tomy85

                      #625
                      AW: Versicherungspflicht

                      Das Basiswissen kenn ich ganz klar nur den Kram mit Luftraumklasse D und so dann werd ich mal bei gelegenheit die beiden anderensachen Durchlesen bzw. ßberfliegen

                      Kommentar

                      • Acer99
                        Acer99

                        #626
                        AW: Versicherungspflicht

                        Diagonallesen reicht und dann eben bei den Bereichen etwas sorgfältiger Lesen, die für Modeller interessant sind.

                        In § 115 LuftPersV steht was zur Lizenz, in der LuftVZO was zur "Zulassung" von Modellen ab 25 kg. Da sieht man dann auch, wo die weitere Grenze von 150kg her kommt.

                        Schon putzig, die Ausbildung fürs Segelfliegen darf man mit 14 anfangen, mit erst 15 fürs Modellflugzeug..

                        Kommentar

                        • seijoscha
                          seijoscha

                          #627
                          AW: Versicherungspflicht

                          Hier auch ein Thema zu Luftraumverletzung und Wild fliegen !!



                          Zuletzt geändert von Gast; 02.01.2011, 04:24.

                          Kommentar

                          • Acer99
                            Acer99

                            #628
                            AW: Versicherungspflicht

                            Zitat von seijoscha Beitrag anzeigen
                            Hier auch ein Thema zu Luftraumverletzung und Wild fliegen !!
                            ]
                            Nett geschrieben der Artikel bei rc-heli und auch fast immer richtig.

                            Leider beim Thema Versicherung aber etwas unpräzise: Wie hier schon mehrfach betont (offenbar kann man es nicht oft genug wiederholen): Nich der Pilot braucht die Versicherung, sondern der Halter des Flugzeugs. Diese Personen können beim Modellflug identisch sein und sind es wohl häufig auch, zwingend ist dies aber nicht. Als Kind zB habe ich immer die Modelle meines Vaters geflogen, die er mir freundlicherweise startklar am Platz hinstellte und um die er sich danach auch wieder gekümmert hat, ich bin nur geflogen Versicherung benötigte er, nicht ich.

                            Warum eine Luftraumverletzung allein deshalb zur Straftat wird, weil ein Passant oder der Pilot selber verletzt wird, kann ich nicht nachvollziehen und ergibt sich imho so auch nicht aus den Gesetzen.

                            Eher akademischer Natur: Für den Piloten beginnt der Nachtflug zwar 30 min vor/nach Sonnenaufgang/Sonnenuntergang, indes müssen Luftfahrzeuge vor SR und nach SS Lichter führen. So gesehen müßte man, wollte man ohne Sonne fliegen, entsprechende Beleuchtung ans Modell basteln

                            Oliver

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                            • Martin Greiner
                              Senior Member
                              • 08.06.2001
                              • 5091
                              • Martin

                              #629
                              AW: Versicherungspflicht

                              Warum eine Luftraumverletzung allein deshalb zur Straftat wird, weil ein Passant oder der Pilot selber verletzt wird, kann ich nicht nachvollziehen und ergibt sich imho so auch nicht aus den Gesetzen.
                              Vielleicht ganz einfach deshalb, weil es eine Körperverletzung ist...demnach ein Straftatbestand und keine Owi...

                              Nich der Pilot braucht die Versicherung, sondern der Halter des Flugzeugs. Diese Personen können beim Modellflug identisch sein und sind es wohl häufig auch, zwingend ist dies aber nicht. Als Kind zB habe ich immer die Modelle meines Vaters geflogen, die er mir freundlicherweise startklar am Platz hinstellte und um die er sich danach auch wieder gekümmert hat, ich bin nur geflogen Versicherung benötigte er, nicht ich.
                              Wenn dem so wäre - warum wird auf Veranstaltungen dann der Versicherungsnachweis des Piloten gefordert und nicht der des Halters?
                              Weswegen darf ein Jugendlicher nicht ohne Versicherung teilnehmen?
                              (sind alle doof?)

                              Nix für ungut...

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                              • Acer99
                                Acer99

                                #630
                                AW: Versicherungspflicht

                                Zitat von Martin Greiner Beitrag anzeigen
                                Vielleicht ganz einfach deshalb, weil es eine Körperverletzung ist...demnach ein Straftatbestand und keine Owi...

                                Wenn dem so wäre - warum wird auf Veranstaltungen dann der Versicherungsnachweis des Piloten gefordert und nicht der des Halters?
                                Weswegen darf ein Jugendlicher nicht ohne Versicherung teilnehmen?
                                (sind alle doof?)

                                Nix für ungut...
                                1) Bitte genau lesen, es geht um die Luftraumverletzung. Fliegste jemanden um, kann es eine Körperverletzung sein, die Luftraumverletzung hat damit nichts zu tun.

                                2) Nur weil Viele etwas falsch machen, wirds nicht richtig. Wir haben in Deutschland -anders als tlw. zB in Frankreich -. eine Halterhaftpflicht. Ist bei den grossen Fliegern genau so wie bei den Modellen nut mit dem Unterschied, dass beim Halter die Modelle (zumindest die < 25 kg) nicht einzeln versichert werden, sondern en bloc.

                                Jugendliche ist wieder ein ganz anderes Thema. Geht man hier nach der reinen Lehre vor, könnten Eltern zB ihrem Nachwuchs kein Modell schenken. Aber lassen wir das lieber, das wird kompliziert

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