Versicherungspflicht

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  • Loisl
    Loisl

    #466
    AW: Versicherungspflicht

    Zitat von Kenjii Beitrag anzeigen
    ... Ich bin nun seit Anfang des Monats bei der DMO versichert.
    ...

    Eine eindeutige Aussage dazu wäre mir wichtig.

    Grüsse
    Kenjii
    Ich verstehe dich nicht ganz:
    wenn du schon eine eindeutige Aussage zu deiner Versicherung beim DMO haben willst, warum frägst du das dann in einem allgemeinen Forum (in dem die Aussagen lt. deiner eigenen Beobachtung immer unterschiedlich sind)??

    Melde dich doch einfach bei deinem Kontakt oder der Geschäftsstelle des DMO und die werden dir die eindeutige und für den DMO gültige Auskunft geben!
    Am besten schriftlich, damit du dich im Zweifelsfall darauf berufen kannst.

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    • Kenjii
      Member
      • 21.04.2009
      • 73
      • Jonas
      • Niederkassel, Panzerstrasse

      #467
      AW: Versicherungspflicht

      Hallo,

      ja der Hinweis ist berechtigt ... Habe mal eine Anfrage an die DMO abgesetzt. Ich hoffe da kommt zeitnah eine Antwort.

      Grüsse

      Kenjii

      Kommentar

      • Kenjii
        Member
        • 21.04.2009
        • 73
        • Jonas
        • Niederkassel, Panzerstrasse

        #468
        AW: Versicherungspflicht

        Hallo,

        die Antwort der DMO kam schnell aber ist mir leider immer noch nicht präzise genug.

        über DMO sind Sie auch auf nicht genehmigten Plätzen versichert.

        Dazu lesen Sie bitte auf unserer Internetseite "Starten mit Modellflugzeugen....."
        Ich versuche da mal kommende Woche anzurufen und die Erlaubnisfrage zu klären.

        Grüsse

        Kenjii

        Kommentar

        • mike65
          mike65

          #469
          AW: Versicherungspflicht

          Wirst du keine bekommen. Am Ende wird man dich auf die Versicherung verweisen. Und wenn du da anrufst wird man dich auf die Versicherungsbedingungen hinweisen. Die stehen ja hier im Thread.
          Welche Aussage erwartest du eigentlich? Das du die Zustimmung des Eigentümers brauchst ist ja bekannt. Die Auskunft das du sie nicht brauchst, wirst du nicht bekommen.
          Und eine Auskunft wie z.B. "Also generell brauchen Sie die Zustimmung des Eigentümers, aber wenn der nicht zu erreichen ist bzw. sie kennen den nicht, oder sie stehn ganz allein in der Natur und rundherum ist niemand zu sehen, dann sehen wir das nicht so eng und zahlen natürlich im Schadenfall.", wird dir niemand geben.

          LG Mike

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          • Schnuffie01
            Schnuffie01

            #470
            AW: Versicherungspflicht

            Wenn man sich als Frischling mal ein bisschen ein mischen darf . In der Bau und Bedienung´s Anleitung der Fa. Graubner steht es z.b. drinn !
            Unter : Warnhinweise, Punkt 9 !
            Gestzliche Auflagen , insbesondere bezüglich einer erforderlichen Aufstiegserlaubnis, sowie die fernmelderechtlichen Bestimmungen für den Betrieb der Fernsteuerrunsanlage müssen unbedingt beachtet werden . Der Abschluß einer
            Haftpflichtversicherrungfür den Modellflug ist gestzlich vorgeschrieben .

            Und das ist meiner Meinung nach auch gut , bei einem solchen Hobby !

            Kommentar

            • Acer99
              Acer99

              #471
              AW: Versicherungspflicht

              Zitat von Kenjii Beitrag anzeigen

              Ich versuche da mal kommende Woche anzurufen und die Erlaubnisfrage zu klären.
              Du kannst die Frage auch allgemeiner stellen, wie diese lautet, aber ich weiter "oben" geschriben. Kurz: Versicherungsschutz ja/nein bei fehlernder Kausalität zwischen Verstoss und Schadensereignis.

              Denn regelmäßig wird das Fehlen der Einwilligung des Eigentümers weder Einfluss auf Schadensursache noch Schadenshöhe haben

              OL

              Kommentar

              • mike65
                mike65

                #472
                AW: Versicherungspflicht

                Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen
                Du kannst die Frage auch allgemeiner stellen, wie diese lautet, aber ich weiter "oben" geschriben. Kurz: Versicherungsschutz ja/nein bei fehlernder Kausalität zwischen Verstoss und Schadensereignis.

                Denn regelmäßig wird das Fehlen der Einwilligung des Eigentümers weder Einfluss auf Schadensursache noch Schadenshöhe haben

                OL

                Ich hab mal Nägel mit Köpfen gemacht und die Allianz angerufen. Hab eine Nummer von der Fachabteilung Aviation und Modellflug bekommen und dort ein nettes Gespräch geführt.

                Es ging also um die Versicherungsbedingungen nach AMU 300/05.

                Auf die Frage ob eine Kausalität von fehlender Zustimmung des Grundstückeigentümers und Unfallhergang bestehen muss, antwortete er "nicht zwingend"

                Auch die Problematik eine Zustimmung zu erhalten, weil die Daten des Eigentümers nicht zu erfahren sind, wurde angesprochen.
                Nach dem der weitere Sachverhalt geklärt war, wurde folgende Frage vom Sachbearbeiter gebildet und notiert.

                "Schliesst eine fehlende Zustimmung des Eigentümers auch von öffentlichen ßrtlichkeiten, wenn alle anderen Gesetze und Vorschriften beachtet wurden, generell den Versicherungsschutz aus."

                Der Sachbearbeiter meint nein, unter Vorbehalt. Er wird dieses Thema mit den Kollegen der Fachabteilung und der Schadenabteilung nochmal besprechen und sich mit mir telefonisch in Verbindung setzen.

                LG Mike
                Zuletzt geändert von Gast; 15.02.2010, 11:35.

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                • mike65
                  mike65

                  #473
                  AW: Versicherungspflicht

                  So. Die Allianz Versicherung hat zurückgerufen. Ein anderer Herr, nicht weniger freundlich und auskunftsfreudig hat sich gemeldet.

                  Die Antwort:

                  Grundsätzlich erlischt der Versicherungsschutz beim Fehlen jeglicher Erlaubnis.
                  Durch das Fehlen der Erlaubnis des Grundstückeigentümers entsteht eine Gefahrerhöhung.
                  Früher konnte die Versicherung aufgrund des Fehlens der Erlaubnis generell die Leistung verweigern.
                  Heute wird dies durch VVG §28 Obliegenheitsverletzung und VVG §26 Gefahrerhöhung geregelt. VVG §26 ist der für uns zutreffende Paragraph beim Fliegen ohne Erlaubnis des Grundstückeigentümers.
                  VVG §26 sagt aus das die Versicherung die Leistung verweigern kann, wenn eine Kausalität zwischen Gefahrerhöhung und Schadensursache oder Schadenshöhe vorliegt.

                  So das hört sich ja erst einmal gut an. ßffentliche ßrtlichkeiten haben auch einen Eigentümer. Ich erwähne es noch mal, um klarzustellen das es keinen Ort gibt der von der Zustimmung des Eigentümers befreit wäre, es sei denn man selber ist der Eigentümer.

                  Aber.. und jetzt kommt leider das ABER

                  Der Sachbearbeiter von der Fachabteilung betonte ausdrücklich das dies kein Freibrief sei auf die Erlaubnis des Eigentümers zu verzichten. Denn eine Kausalität kann oft erwiesen werden.

                  Beispiele die angesprochen wurden.

                  - Mein Beispiel mit dem Volksfest. Dadurch das die Gemeinde KEINE Erlaubnis wegen des Volksfestes erteilt hätte besteht kausal ein Zusammenhang mit der Unfallursache.

                  - Fliegen im Park bei Menschenansammlungen (Im Gespräch war München Stadt) mit Koax etc.. Heli fliegt einem ins Auge. Kausaler Zusammenhang da die Stadt das Fliegen dort nicht erlaubt hätte. Keine explizite Erlaubnis !!

                  - Man fliegt in der Nähe eines Naturschutzgebietes. Heli stürzt ins Naturschutzgebiet ab, Benzin fliesst aus und verseucht einen Tümpel mit Kröten die dort ansässig gemacht werden sollen. Es besteht aufgrund der getöteten Kröten kausal ein Zusammenhang mit der Schadenhöhe, da man keine Erlaubnis hatte in der Nahe dieses besonders "gefährdeten" Gebietes zu fliegen.

                  - Man fliegt auf freier Feld und Flur, Heli stürzt ab und entzündet ein Flächenbrand der sich in ein Vogelschutzgebiet ausbreitet. Genau das gleiche wie oben.

                  So genannte Biodiversitätsschäden sind Schäden die eine Umweltzerstörung herbeiführen oder einen Umweltschaden verursachen.
                  Oft kann man eine fehlende Erlaubnis kausal mit diesen Biodiversitätsschäden verbinden.
                  Weil die örtlichen Gegebenheiten oft unbekannt sind wird die Tragweite eines Schadens oft erst im Nachhinein bekannt wenn bestimmte Personen, Vereine, Gesellschaften, Firmen, Behörden etc. Schadenersatzansprüche stellen.

                  Um es jetzt noch mal klar zu verdeutlichen.
                  Ein kausaler Zusammenhang ist immer dann gegeben, wenn der Eigentümer aus einem mit der Unfallursache oder Schadenhöhe betreffenden Grund, die Zustimmung verweigert hätte.
                  Stichwort: Menschenansammlung, Umweltschutz, Verkehr, Brandschutz etc.

                  Dies alles wird vor Gericht geklärt werden und veranlasst die Versicherung dann zu weiterem Vorgehen (Regress oder nicht).

                  Ja, leider ist das so. Und leider ist man hinterher immer schlauer. Jetzt kann sich jeder überlegen welches Risiko er bereit ist zu tragen.

                  Wer weitere Auskünfte möchte kann per PN die Tel.Nr. und den Ansprechpartner der Fachabteilung Aviation und Modellflug erfahren.

                  LG Mike
                  Zuletzt geändert von Klaus O.; 15.02.2010, 16:44. Grund: auf Wunsch des Verfassers

                  Kommentar

                  • idefix-1972
                    Senior Member
                    • 10.06.2007
                    • 2340
                    • Kai
                    • owl

                    #474
                    AW: Versicherungspflicht

                    Also im Grunde genommen genau das, was wir "Nörgler", "Besserwisser", "ßbervorsichtigen" oder als was man uns sonst noch so abgetan hat von Vorneherein geschrieben haben.

                    Schön, daß Deine Versicherung Dir das so nochmal bestätigt hat.

                    Möchte gar nicht wissen, wieviele jetzt immer noch nicht aufs bisherige Wildfliegen (ohne Genehmigung) verzichten wollen.


                    Gruß

                    Kai
                    Infos über mich in meinem Profil.

                    Kommentar

                    • gerdvonrunkel
                      gerdvonrunkel

                      #475
                      AW: Versicherungspflicht

                      Zitat von idefix-1972 Beitrag anzeigen
                      Also im Grunde genommen genau das, was wir "Nörgler", "Besserwisser", "ßbervorsichtigen" oder als was man uns sonst noch so abgetan hat von Vorneherein geschrieben haben.


                      Gruß

                      Kai
                      Was glaubst ihr warum ich pächter von 4qm bin.

                      ich hatte die faxen dick.

                      Gruß Gerd

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                      • Acer99
                        Acer99

                        #476
                        AW: Versicherungspflicht

                        Naja, mancher Sachverhalt wirkt arg konstruiert.

                        Mit Erlaubnis wäre die Kröte genauso abgenippelt wie ohne, und welcher Schaden entsteht wem durch ne tote Kröte. Eben. Gleiches gilt für den Flächenbrand. Eine Gefahrerhöhung liegt darin nicht, weil jeder Egt. hätte die Genehmigung unbeschadet der Kröte erteilen können.

                        Wenn man das so angeht, sollte man aus Angst vor dem Tot Selbstmord begehen. Kann ja auch passieren, dass der Flieger in ein AKW stürzt und 100 Mio Schaden entseht....jaja

                        OL

                        Kommentar

                        • gerdvonrunkel
                          gerdvonrunkel

                          #477
                          AW: Versicherungspflicht

                          Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
                          Ein kausaler Zusammenhang ist immer dann gegeben, wenn der Eigentümer aus einem mit der Unfallursache oder Schadenhöhe betreffenden Grund, die Zustimmung verweigert hätte.


                          LG Mike
                          Ich denke das ist Daß entscheidende im Satz, Wenn und Hätte
                          es ist anzunehmen, das nach eintritt eines Schadensereignis ein Besitzer im -Nachhinein niemals sagt, man hätte gedurft wenn man gefragt hätte.
                          was die Allianz da sagt ist doch was wackelig
                          Gruß Gerd
                          Zuletzt geändert von Gast; 15.02.2010, 18:20.

                          Kommentar

                          • JMalberg
                            RC-Heli TEAM
                            • 05.06.2002
                            • 22621
                            • J
                            • D: um Saarbrücken drum rum

                            #478
                            AW: Versicherungspflicht

                            Sehe ich so wie Acer99:

                            Es mag ja sein dass die Versicherung es so sieht, aber solange die fehlende Erlaubnis das Gefahrenpotential nicht nachweisbare erhöht, kann meiner Ansicht und Verständnis nach die Versicherung dich nicht in Regress nehmen.

                            Bsp mit dem Volksfest:
                            Hättest du die Betretungserlaubnis und dein Flugzeug kracht ins Volksfest, wirst du sicher genauso mit der Versicherung Probleme bekommen, wie ohne Erlaubnis.
                            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                            Kommentar

                            • Klaus O.
                              Senior Member
                              • 03.12.2007
                              • 22475
                              • Klaus

                              #479
                              AW: Versicherungspflicht

                              Zitat von gerdvonrunkel Beitrag anzeigen
                              was die Allianz da sagt ist doch was wackelig
                              Mehr als das.
                              Danke mal an Michael, daß er sich die Mühe gemacht hat.
                              Es ist zwar eine interessante Info, aber leider nicht viel wert, da nur eine telefonische Auskunft und nirgens schriftlich hinterlegt. MM
                              Zuletzt geändert von Klaus O.; 15.02.2010, 19:04.
                              Gruß Klaus

                              Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                              Kommentar

                              • Kenjii
                                Member
                                • 21.04.2009
                                • 73
                                • Jonas
                                • Niederkassel, Panzerstrasse

                                #480
                                AW: Versicherungspflicht

                                Hallo,

                                super, toll dass Du Dich auch nochmal reingehängt hast. Für mich reicht das so, denn es ging mir darum Ausdrücke, wie "Erlaubnis sollte vorliegen" richtig zu deuten. Damit ist für mich klar, dass die gesetzliche Grundlage grundsätzlich die Erlaubnis erfordert und die werde ich versuchen für "meine Ecke" einzuholen. Alles andere ist mir persönlich zu heikel - ich kenn ja mein Glück

                                Grüsse

                                Kenjii

                                Kommentar

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