Versicherungspflicht

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  • Thallius
    Thallius

    #391
    AW: Versicherungspflicht

    Zitat von gecko03 Beitrag anzeigen
    wobei das aber nur den DAEC betrifft. Ich habe diesbzgl. Anfang des Monats auch eine Anfrage an den DAEC geschickt, und habe eine Antwort bekommen, die hätte auch von 1&1 sein können...
    (also nicht wirklich auf die Frage eingegangen, dafür aber der Hinweis, dass ich gesetzlich verpflichtet bin, eine Halter-Haftpflichtversicherung abzuschliessen, danke.)


    Bei der DMO dürfte es da aber keine Probleme geben.

    gecko03
    Das hat nichts damit zu tun wo Du versichert bist. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Geländeeigentümers kann die Versiherung jederzeit die Zahlung verweigern und mal ehrlich... Glaubst du die DMO ist so eine Art Samariter der Versicherungen und wird bezahlen wenn sie es nicht muss ?

    Gruß

    Claus

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    • mike65
      mike65

      #392
      AW: Versicherungspflicht

      Zitat von Thallius Beitrag anzeigen
      Das ist aber doch nichts anderes als das was ich schon hier



      geschrieben habe. Es sollte einfach jedem klar sein, daß er nicht einfach irgendwo drauflos fliegen darf nur weil es nicht verboten ist. Wir leben nunmal in Deutschland und da ist verboten was nicht explizit erlaubt ist.
      Du hast das Thema Versicherungspflicht sehr umfassend und allgemein erklärt.

      Mir ging es nicht darum solch einen Post zu schreiben. Mir ging es speziell um die frei zugänglichen ßrtlichkeiten. Ich denke ich habe diesen Punkt etwas umfassender als du beschrieben.
      Und ich wollte klarstellen wie begrenzt der Versicherungsschutz ist der Praxis wirklich ist. Ich glaube nicht das das jedem klar ist. Mir war es das jedenfalls nicht.

      LG Mike

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      • mike65
        mike65

        #393
        AW: Versicherungspflicht

        Zitat von Thallius Beitrag anzeigen
        Das hat nichts damit zu tun wo Du versichert bist. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Geländeeigentümers kann die Versiherung jederzeit die Zahlung verweigern und mal ehrlich... Glaubst du die DMO ist so eine Art Samariter der Versicherungen und wird bezahlen wenn sie es nicht muss ?
        Das ist korrekt. Die Bestimmungen sind Luftverkehrsrecht, keine Versicherungsbestimmungen.

        LG Mike

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        • Acer99
          Acer99

          #394
          AW: Versicherungspflicht

          Zitat von Thallius Beitrag anzeigen
          Das hat nichts damit zu tun wo Du versichert bist. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Geländeeigentümers kann die Versiherung


          Na, das ist ein Aspekt, der nich so einfach ist wie es auf den ersten Blick scheint.

          Regelmäßig gilt, dass eine Verstoss gg irgendwelche Vorschriften nur dann zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führt, wenn der Verstoss kausal für das Schadensereignis war.

          Denkbar zB: Bei winterlichen Strassenverhältnissen muss man Winterreifen draufziehen. Fährt man jemanden drauf, wird die Versicherung sich auf den Verstoss berufen können. Ramponiert man aber nen paar Wagen in der Tiefgarage, wirds für die Versicherung schon enger, weil die Sommerreifen waren sicherlich nicht ursächlich.

          Von daher stellt sich die Frage, welche Kausalität die fehlende Einwiliigung des Grundstückseigentümers hätte, wenn dem Radler auf dem Feldwegg 100m entfernt ein neuer Scheitel gezogen wird.

          Die Anwort ist einfach: Keine. Es ist daher fraglich, ob sich eine Versicherung aus der Leistunggspflicht steheln bzw. wohl eher beim Halter Regress nehmen kann, weil die Einwilligung fehlt.

          Umgekehrt käme ich auch nicht auf die Idee, mit meinem TDR mit 150 durch die Einkaufsstrasse Dssd-City hier bei mir zu knattern, nur weil ich mit Einwilligung des Egt (nämlich meiner ) gestartet bin. Luftrechtlich legal wärs (fast, leider liegts Grundstückt inna Kontrollzone EDLO)

          ol

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          • gecko03
            Gesperrt
            • 14.04.2009
            • 1607
            • Frank

            #395
            AW: Versicherungspflicht

            Zitat von Thallius Beitrag anzeigen
            Das hat nichts damit zu tun wo Du versichert bist. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Geländeeigentümers kann die Versiherung jederzeit die Zahlung verweigern und mal ehrlich... Glaubst du die DMO ist so eine Art Samariter der Versicherungen und wird bezahlen wenn sie es nicht muss ?
            Wenn ich auf einem öffentlichen Weg/Straße/Parkplatz bin, darf ich mich dort aufhalten (und auch meinen Heli starten/landen). Der Luftraum ist frei, was heißt, dass ich über die Wiesen/ßcker fliegen darf, wie ich will. Und trotzdem bin ich dann Wildflieger, weil ich auf keinem Vereinsgelände fliege...
            Es geht nicht darum, 5 Straßen weiter in einen Garten reinzustehen, und von dort aus zu fliegen...

            Jedenfalls scheint mir die DMO unkomplizierter zu sein, als der DAEC.

            gecko03

            kleiner Nachtrag: es geht auch nicht um Helis größer 5 kg...
            Zuletzt geändert von gecko03; 30.01.2010, 10:52.

            Kommentar

            • Acer99
              Acer99

              #396
              AW: Versicherungspflicht

              Zitat von gecko03 Beitrag anzeigen
              Wenn ich auf einem öffentlichen Weg/Straße/Parkplatz bin, darf ich mich dort aufhalten (und auch meinen Heli starten/landen). ..
              Nein, das kann so nicht richtig sein. Die ö-r-Widmung wird keine Starterlaubnis enthalten. Und daß ein Weg o.ae. "öffentlich" ist, sagt nicht zwingend etas über die Identität des Eigentümers aus

              OL

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              • gecko03
                Gesperrt
                • 14.04.2009
                • 1607
                • Frank

                #397
                AW: Versicherungspflicht

                Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen
                Die ö-r-Widmung wird keine Starterlaubnis enthalten.
                wenn ich das richtig aufgeschnappt habe, brauche ich für Modelle kleiner 5kg auch keine Starterlaubnis... oder passt das ned?

                gecko03

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                • mike65
                  mike65

                  #398
                  AW: Versicherungspflicht

                  Kannst du das denn bitte mal im Zusammenhang begreifen?

                  Laut Luftverkehrsgesetz §16 brauchst du keine Erlaubnis zum Fliegen ausserhalb von Modellflugplätzen.
                  Aber in jedem Fall die Erlaubnis des Grundstückeigentümers das Grundstück zum Zwecke des Aufstiegs zu nutzen.
                  Auch öffentliche ßrtlichkeiten haben einen Eigentümer. Also IMMER ohne Ausnahme.

                  Ohne Erlaubnis des Grundstückeigentümers kein Versicherungsschutz.

                  LG Mike
                  Zuletzt geändert von Gast; 30.01.2010, 12:51.

                  Kommentar

                  • satsepp
                    Gast
                    • 03.11.2009
                    • 865
                    • Josef
                    • Bayerisch Eisenstein

                    #399
                    AW: Versicherungspflicht

                    Da hätte ich mal zwei Fragen an die Experten, wie ist das mit Verpachteten Grundstücken?

                    1. Also ich komme auf eine Wiese, da ist zufällig ein Bauer, und ich frage den ob ich fliegen darf, und der erlaubt mir das. Was ist aber wenn der die Wiese aber nur gepachtet hatte?

                    2. Ich fliege auf einer Wiese, wo ich vom Eigentümer die Flugerlaubnis habe, ich starte aber genau genommen vom Weg der durch das Grundstück führt. in meinem Fall ist das ein Privatweg und gehört dem Bauern, was aber wenn das ein öffentlicher Weg ist?
                    Müsste ich dann im hohen Gras starten, rein rechtlich gesehen?

                    Und wer muss in der Wiese stehen, der Heli oder der Pilot, oder beide?

                    Sepp

                    Kommentar

                    • idefix-1972
                      Senior Member
                      • 10.06.2007
                      • 2340
                      • Kai
                      • owl

                      #400
                      AW: Versicherungspflicht

                      Sorry, aber hier wird so vieles durcheinandergeschmissen, paradox erklärt das jemand der keine Ahnung von der Materie hat das auch noch für bare Münze hält, solange hin und her diskutiert bis selbst falsche Tatsachen als richtig durchgehen etc.

                      Ihr könnt hin und her lamentieren wie Ihr wollt, das macht es auch nicht besser.

                      Eigentlich ist das Thema doch recht einfach gehalten:

                      Aus der LuftVO §16 Abs 4 u. 5 geht hervor, dass RC-Helis (und andere Modellflugzeuge)

                      * mit einer Abflugmasse bis zu 5kg
                      o als Elektro-RC-Helis überall geflogen werden dürfen.
                      o mit Verbrennungsmotor erst ab 1,5km entfernt von Wohngebieten (mehr als drei Wohnhäuser) geflogen werden dürfen oder eine Aufstiegserlaubnis benötigen.

                      * erst mit einem Abstand von 1,5km zur Umgrenzung von Flugplätzen geflogen werden dürfen.

                      * mit einer Abflugmasse über 5kg eine Aufstiegserlaubnis benötigen. Diese haben zugelassene Modellflugplätze generell immer.

                      * mit einer Abflugmasse über 25kg eine Zulassung als Luftfahrzeug benötigen .
                      Zusätzlich zu dem Zitat aus dem Heli- Wiki gilt: Versicherungspflicht !!!

                      Daß man die Genehmigung vom Grundstücksbesitzer oder Grundstückseigentümer (je nachdem ob verpachtet oder nicht) haben muss, ist doch wohl auch so langsam jedem klar.
                      Und jedes Grundstück gehört jemandem. Um zu erfahren wem, genügt meist eine kurze Anfrage bei der Stadt/ Gemeinde.

                      Was also ist daran denn sooooo schwer zu verstehen?

                      Und nur weil es bisher keine Probleme gab, es bisher keinen interessiert hat oder ähnliches ändert an der Rechtslage nunmal überhaupt nichts.

                      So langsam habe ich das Gefühl, daß hier immer mehr versuchen sich vor dieser Pflichtversicherung zu drücken und dazu immer absurdere Begündungen versuchen zu finden.

                      Daher meine Bitte: Versucht doch nicht jeden kleinen Winkelzug und "was wäre wenn" hier auszudiskutieren. Akzeptiert einfach die Vorschriften und haltet Euch daran.
                      Dann kann auch nichts (versicherungstechnisch) schiefgehen.

                      Gruß

                      Kai
                      Zuletzt geändert von idefix-1972; 30.01.2010, 13:08.
                      Infos über mich in meinem Profil.

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                      • bernharda
                        bernharda

                        #401
                        AW: Versicherungspflicht

                        Zitat von idefix-1972 Beitrag anzeigen
                        Daher meine Bitte: Versucht doch nicht jeden kleinen Winkelzug und "was wäre wenn" hier auszudiskutieren. Akzeptiert einfach die Vorschriften und haltet Euch daran.
                        Dann kann auch nichts (versicherungstechnisch) schiefgehen.
                        Tach zusammen,
                        so sind wir halt. Einige werden erst vorm Richter klug und andere auch dann noch nicht. :dknow:

                        Kommentar

                        • gecko03
                          Gesperrt
                          • 14.04.2009
                          • 1607
                          • Frank

                          #402
                          AW: Versicherungspflicht

                          Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
                          Ohne Erlaubnis des Grundstückeigentümers kein Versicherungsschutz.
                          wenn ich jetzt mal unterstelle, dass so gut wie NIEMAND eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers hat, dann hiesse das auf der anderen Seite dass (so gut wie alle) Wildflieger OHNE Versicherungsschutz unterwegs sind...

                          gecko03

                          edit, warum dann überhaupt eine Versicherung* DANN kann ich mir die auch sparen...

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                          • Thallius
                            Thallius

                            #403
                            AW: Versicherungspflicht

                            Zitat von gecko03 Beitrag anzeigen
                            wenn ich jetzt mal unterstelle, dass so gut wie NIEMAND eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers hat, dann hiesse das auf der anderen Seite dass (so gut wie alle) Wildflieger OHNE Versicherungsschutz unterwegs sind...

                            gecko03

                            edit, warum dann überhaupt eine Versicherung* DANN kann ich mir die auch sparen...
                            Komisch aber ich habe mir die Erlaubnis geholt. So schwer ist das doch nun auch wieder nicht..

                            Gruß

                            Claus

                            Kommentar

                            • satsepp
                              Gast
                              • 03.11.2009
                              • 865
                              • Josef
                              • Bayerisch Eisenstein

                              #404
                              AW: Versicherungspflicht

                              Ich habe auch die Erlaubnis beim Bauern, allerdings auf dem Arber war ich wohl immer ohne Versicherungsschutz unterwegs

                              Sepp

                              Kommentar

                              • Acer99
                                Acer99

                                #405
                                AW: Versicherungspflicht

                                Vom Besitzer steht im gesetz nix. Da steht Erlaubnis Grundstückeigentümer.

                                Schwierig ist es also bei der Pacht oder bei Erbbau. Fürs Erbbaurecht habe ich mal nen Gutachten in einem zumindest ähnlich gelagerten Fall geschrieben mit dem Ergebnis, dass Erlaubnis des Erbbauberechtigen ausreicht. Heisst natürlich nüscht

                                OL

                                Kommentar

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