Versicherungspflicht

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  • higginsd
    higginsd

    #346
    AW: Versicherungspflicht

    Also Jürgen, ich kläre Deine Zweifel gerade im Detail bei meinem Versicherer (Stichwort: Ausschluss von PFLICHTversicherten Dingen, das kannte ich bisher nicht), besorge die AVB in Dateiform und dann werde ich das Ergebnis (Stellungnahme Versicherer, AVB) hier posten. Dann sehen wir weiter. OK?

    Gruß
    Dirk

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    • satsepp
      Gast
      • 03.11.2009
      • 865
      • Josef
      • Bayerisch Eisenstein

      #347
      AW: Versicherungspflicht

      Zitat von satsepp Beitrag anzeigen
      Ich habe auch eine Einzelmitgliedschaft beim DMV, eine Schekkarte in der Geldbörse wo steht daß ich die Zusatzversicherung Form 2 habe.

      Wo ich mir aber unsicher bin, angenommen ich bekomme irgendwann meinen TDR, baue eine Kamera drauf, den GPS Datenlogger und habe vieleicht noch Schmutz am Fahrwerk und komme auf die besagten 5.0001 Gramm.
      Somit verstoße ich als Wildflieger gegen Gesetze, und bin nicht Sicher ob damit ebenfalls der Versicherungsschutz erlischt. Ich denke sowas irgendwo gelesen zu haben?
      Die Versicherten 25kg gelten ja nur auf zugelassenen Flugflächen, aber als Wildflieger auf einer Wiese wäre es mit 5.0001 Gramm ein Genehmigungspflichtiger Flug soweit ich weiß.
      Ich zitiere mich mal selber,
      weiß denn keiner wie es nun Rechtlich ist, bei ßbergewicht als Wildflieger, bin ich versichert oder ist der Schutz wegen 0.1Gramm erloschen?

      Ich weiß daß ich auf der Autobahn bei 140kmh nachweisen muß, daß der Unfall auch bei 130kmh erfolgt wäre, ansonsten kann die Versicherung wegen der Geschwindikeit Ihre Leistung versagen, das wissen die meisten wohl nicht.
      Als ganz krasses Beispiel, ich fahre 200kmh, 2 Autos vor mir mit 130kmh und der hintere zieht raus als ich gerade überholen will, und verursacht den Unfall. Wäre ich 130kmh gefahren, dann wäre nichts passiert und die Versicherung kann sich drücken. Daß Verkehrsrechtlich der mit 130 die Hauptschuld, oder alleine die Schuld trägt ist ein anderes Thema.

      Sepp

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      • key2
        key2

        #348
        AW: Versicherungspflicht

        Zitat von satsepp Beitrag anzeigen
        Wäre ich 130kmh gefahren, dann wäre nichts passiert und die Versicherung kann sich drücken. Daß Verkehrsrechtlich der mit 130 die Hauptschuld, oder alleine die Schuld trägt ist ein anderes Thema.

        Sepp
        Die Versicherung braucht sich nicht drücken, wenn der andere Schuld ist. Da widersprichst Du Dir selbst. Dazu gab es gerade ein ganz aktuelles Urteil zu genau solch einem Fall!

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        • Juky
          RC-Heli TEAM
          • 15.03.2007
          • 20988
          • Ingolf
          • Dortmund

          #349
          AW: Versicherungspflicht

          Wegen den 0,1g kann und wird keine Versicherung die Regulierung verweigern- der Schaden kann durch dieses Mehrgewicht nicht erheblicher sein. Sähe bei einem ßbergewicht von 5kg ganz anders aus; im Falle eines Falles müßte so etwas dann in letzter Instanz vom Ombudsmann oder Richter entschieden werden.

          Bei einem geringfügigen Mehrgewicht würde ich einfach mal den Versicherer anschreiben mit der Bitte das Mehrgewicht als besondere Vereinbarung zu bestätigen.

          Gruß
          Juky

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          • Middi
            Middi

            #350
            AW: Versicherungspflicht

            Hallo, ich bin neu in dem Bereich RC Helikopter, fliege zur zeit nen MSR aber will im sommer gerne raus, mein Plan ist der Blade SR und mit dem wil ich halt einfach mal im park meine runden drehen. Nun habe ich beim DMFV auif der internetseite unter "versicherungen" geguckt. da steht KFZ hafpflich, Irgendwas mit Modellbau transport verischerung und Modellflug versicherung für Gewerbliche nutzung oder so.

            Will ich alles nicht ich will ne Versicherung die mich absichert wenn ich im Park meinen Heli steigen lasse.

            Bin ich zu blöde das zu finden oder gibts das nicht?

            Mfg

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            • NlCO66
              NlCO66

              #351
              AW: Versicherungspflicht

              Zitat von Middi Beitrag anzeigen
              Hallo, ich bin neu in dem Bereich RC Helikopter, fliege zur zeit nen MSR aber will im sommer gerne raus, mein Plan ist der Blade SR und mit dem wil ich halt einfach mal im park meine runden drehen. Nun habe ich beim DMFV auif der internetseite unter "versicherungen" geguckt. da steht KFZ hafpflich, Irgendwas mit Modellbau transport verischerung und Modellflug versicherung für Gewerbliche nutzung oder so.

              Will ich alles nicht ich will ne Versicherung die mich absichert wenn ich im Park meinen Heli steigen lasse.

              Bin ich zu blöde das zu finden oder gibts das nicht?

              Mfg
              Guckst du unter Mitgliedschaft oder hier im link:

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              • TREX1965
                TREX1965

                #352
                AW: Versicherungspflicht

                oder hier: http://www.deutsche-modellsport-orga....de/Frame.html

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                • JMalberg
                  RC-Heli TEAM
                  • 05.06.2002
                  • 22621
                  • J
                  • D: um Saarbrücken drum rum

                  #353
                  AW: Versicherungspflicht

                  Zitat von NlCO66 Beitrag anzeigen
                  Guckst du unter Mitgliedschaft oder hier im link:
                  http://dmfv.aero/de/dmfv/geschaeftsstelle/leistung.html
                  Da steht ja immer noch nicht welche "Form" für Wildflieger gilt.
                  Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                  Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                  Kommentar

                  • NlCO66
                    NlCO66

                    #354
                    AW: Versicherungspflicht

                    Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                    Da steht ja immer noch nicht welche "Form" für Wildflieger gilt.
                    Steht doch da. Darunter dann die Tarife:
                    Zitat:
                    Für Einzelmitglieder und Vereinsmitglieder, die außerhalb des Vereinsrahmens ihr Modell privat zum Einsatz bringen, ist eine Zusatzversicherung mit einer weltweiten Gültigkeit zwingend vorgeschrieben.

                    Kommentar

                    • JMalberg
                      RC-Heli TEAM
                      • 05.06.2002
                      • 22621
                      • J
                      • D: um Saarbrücken drum rum

                      #355
                      AW: Versicherungspflicht

                      Uuups

                      Tjo, das Versicherungsdeutsch...
                      "die außerhalb des Vereinsrahmens ihr Modell privat zum Einsatz bringen" = Wildflieger
                      Aber interessant ist auch die angebotene Transportversicherung für die Helis im Auto.
                      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                      Kommentar

                      • Middi
                        Middi

                        #356
                        AW: Versicherungspflicht

                        Ok also nur um sicher zu gehen

                        bei dem DMFV müsste icgh einmal die 34 euro jährlich zahlen
                        und zusätzlich

                        Für Einzelmitglieder und Vereinsmitglieder, die außerhalb des Vereinsrahmens ihr Modell privat zum Einsatz bringen, ist eine Zusatzversicherung mit einer weltweiten Gültigkeit zwingend vorgeschrieben.

                        Bitte wählen Sie:

                        ZUSATZVERSICHERUNG

                        nach Form II / € 14,36 p.a.

                        Deckung: Pauschal € 1,5 Mio für Personen- und/oder Sachschäden - oder

                        also gute 50 euro? Jährlich oder was heisst p.a. ?


                        bei der DMO wären es 40 euro pro jahr?

                        aber was heisst

                        Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
                        Wenn eine Einzelaufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegt, gelten die dort eingetragenen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen.

                        Hierbei ist bei DMO keine Zusatzversicherung erforderlich.


                        was soll mir das sagen, muss ich vor jedem start ne genehmigung einholen?

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                        • nasenschweber
                          Gast
                          • 28.08.2005
                          • 711
                          • Tom

                          #357
                          AW: Versicherungspflicht

                          Zitat von Juky Beitrag anzeigen
                          Wegen den 0,1g kann und wird keine Versicherung die Regulierung verweigern...
                          Ich will den Juky da mal ergänzen ...
                          Verweigern kann die Versicherung sowieso nicht. Sie wird in jedem Falle zahlen (da Haftpflichtversicherung). Evtl. wird sie danach versuchen, den Versicherten in Regress zu nehmen. Dazu muss die Versicherung aber nachweisen, dass der Schaden durch grobe Verlässigkeit und/oder Vorsatz herbei geführt wurde. Bei einem ßbergewicht von 0.1g wird die Versicherung bei der Beweisführung aber gewisse Schwierigkeiten haben ...
                          Nichts desto trotz: Nachfragen ist immer der richtige Weg!



                          Tom

                          Kommentar

                          • Juky
                            RC-Heli TEAM
                            • 15.03.2007
                            • 20988
                            • Ingolf
                            • Dortmund

                            #358
                            AW: Versicherungspflicht

                            was soll mir das sagen, muss ich vor jedem start ne genehmigung einholen?
                            Nein- Du mußt die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, bspw. Entfernung von Flughäfen und Wohngebieten (letzteres für Verbrenner) ... beliebte Analogie zum KFZ: Anschnallpflicht/kein Alkolhol/berechtigte Nutzung- verstößt Du gegen diese gesetzlichen Bestimmungen, wird Dich die Versicherung in Regress nehmen.

                            Gruß
                            Juky

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                            • Middi
                              Middi

                              #359
                              AW: Versicherungspflicht

                              Ok danke das hat mir schonmal weiter geholfen, also sind die beiden versicherungen identisch nur das die DMO 10 euro günstiger ist.

                              Hat schon jemand erfahrungen mit den beiden gemacht?

                              Was ich nun aber doch nochmal wissen muss

                              Anschnallpflicht/kein Alkolhol/berechtigte Nutzung-

                              berechtigte nutzung ist das worauf ich hinaus will, gibts etwas wie ne fluglizens oder ähnliches, oder kann ich einfach drauf los?

                              Kommentar

                              • teredo-tectum
                                teredo-tectum

                                #360
                                AW: Versicherungspflicht

                                Zitat von Middi Beitrag anzeigen
                                Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
                                Wenn eine Einzelaufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegt, gelten die dort eingetragenen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen.

                                Hierbei ist bei DMO keine Zusatzversicherung erforderlich.


                                was soll mir das sagen, muss ich vor jedem start ne genehmigung einholen?

                                Für Fluggeräte über 5kg benötigt man eine Aufstiegsgenehmigung für den jeweiligen Start- Landeplatz. Die gibt es beim Regierungspräsidenten z.B. in NRW
                                oder Landrat je nach Bundesland.

                                Modellflugplätze haben eine Dauergenehmigung.
                                In der sind z.B. auch die Flugzeiten geregelt. (Lärmschutz etc.)
                                Sicherungseinrichtungen wie Netze usw.

                                Alle leichteren Fluggeräte fallen unter die kl. Fluggeräteklausel.
                                Aus diesem Grund ziehen die Versicherer auch hier die Grenze.


                                Gruß Elmar

                                Grundsatz:
                                Versicherung ist sehr Sinnvoll und sollte Pflicht sein.
                                Wer der Versicherer ist ist recht egal. Hauptsache man hat eine.

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