Also Jürgen, ich kläre Deine Zweifel gerade im Detail bei meinem Versicherer (Stichwort: Ausschluss von PFLICHTversicherten Dingen, das kannte ich bisher nicht), besorge die AVB in Dateiform und dann werde ich das Ergebnis (Stellungnahme Versicherer, AVB) hier posten. Dann sehen wir weiter. OK?
Ich habe auch eine Einzelmitgliedschaft beim DMV, eine Schekkarte in der Geldbörse wo steht daß ich die Zusatzversicherung Form 2 habe.
Wo ich mir aber unsicher bin, angenommen ich bekomme irgendwann meinen TDR, baue eine Kamera drauf, den GPS Datenlogger und habe vieleicht noch Schmutz am Fahrwerk und komme auf die besagten 5.0001 Gramm.
Somit verstoße ich als Wildflieger gegen Gesetze, und bin nicht Sicher ob damit ebenfalls der Versicherungsschutz erlischt. Ich denke sowas irgendwo gelesen zu haben?
Die Versicherten 25kg gelten ja nur auf zugelassenen Flugflächen, aber als Wildflieger auf einer Wiese wäre es mit 5.0001 Gramm ein Genehmigungspflichtiger Flug soweit ich weiß.
Ich zitiere mich mal selber,
weiß denn keiner wie es nun Rechtlich ist, bei ßbergewicht als Wildflieger, bin ich versichert oder ist der Schutz wegen 0.1Gramm erloschen?
Ich weiß daß ich auf der Autobahn bei 140kmh nachweisen muß, daß der Unfall auch bei 130kmh erfolgt wäre, ansonsten kann die Versicherung wegen der Geschwindikeit Ihre Leistung versagen, das wissen die meisten wohl nicht.
Als ganz krasses Beispiel, ich fahre 200kmh, 2 Autos vor mir mit 130kmh und der hintere zieht raus als ich gerade überholen will, und verursacht den Unfall. Wäre ich 130kmh gefahren, dann wäre nichts passiert und die Versicherung kann sich drücken. Daß Verkehrsrechtlich der mit 130 die Hauptschuld, oder alleine die Schuld trägt ist ein anderes Thema.
Wäre ich 130kmh gefahren, dann wäre nichts passiert und die Versicherung kann sich drücken. Daß Verkehrsrechtlich der mit 130 die Hauptschuld, oder alleine die Schuld trägt ist ein anderes Thema.
Sepp
Die Versicherung braucht sich nicht drücken, wenn der andere Schuld ist. Da widersprichst Du Dir selbst. Dazu gab es gerade ein ganz aktuelles Urteil zu genau solch einem Fall!
Wegen den 0,1g kann und wird keine Versicherung die Regulierung verweigern- der Schaden kann durch dieses Mehrgewicht nicht erheblicher sein. Sähe bei einem ßbergewicht von 5kg ganz anders aus; im Falle eines Falles müßte so etwas dann in letzter Instanz vom Ombudsmann oder Richter entschieden werden.
Bei einem geringfügigen Mehrgewicht würde ich einfach mal den Versicherer anschreiben mit der Bitte das Mehrgewicht als besondere Vereinbarung zu bestätigen.
Hallo, ich bin neu in dem Bereich RC Helikopter, fliege zur zeit nen MSR aber will im sommer gerne raus, mein Plan ist der Blade SR und mit dem wil ich halt einfach mal im park meine runden drehen. Nun habe ich beim DMFV auif der internetseite unter "versicherungen" geguckt. da steht KFZ hafpflich, Irgendwas mit Modellbau transport verischerung und Modellflug versicherung für Gewerbliche nutzung oder so.
Will ich alles nicht ich will ne Versicherung die mich absichert wenn ich im Park meinen Heli steigen lasse.
Bin ich zu blöde das zu finden oder gibts das nicht?
Hallo, ich bin neu in dem Bereich RC Helikopter, fliege zur zeit nen MSR aber will im sommer gerne raus, mein Plan ist der Blade SR und mit dem wil ich halt einfach mal im park meine runden drehen. Nun habe ich beim DMFV auif der internetseite unter "versicherungen" geguckt. da steht KFZ hafpflich, Irgendwas mit Modellbau transport verischerung und Modellflug versicherung für Gewerbliche nutzung oder so.
Will ich alles nicht ich will ne Versicherung die mich absichert wenn ich im Park meinen Heli steigen lasse.
Bin ich zu blöde das zu finden oder gibts das nicht?
Da steht ja immer noch nicht welche "Form" für Wildflieger gilt.
Steht doch da. Darunter dann die Tarife:
Zitat:
Für Einzelmitglieder und Vereinsmitglieder, die außerhalb des Vereinsrahmens ihr Modell privat zum Einsatz bringen, ist eine Zusatzversicherung mit einer weltweiten Gültigkeit zwingend vorgeschrieben.
bei dem DMFV müsste icgh einmal die 34 euro jährlich zahlen
und zusätzlich
Für Einzelmitglieder und Vereinsmitglieder, die außerhalb des Vereinsrahmens ihr Modell privat zum Einsatz bringen, ist eine Zusatzversicherung mit einer weltweiten Gültigkeit zwingend vorgeschrieben.
Bitte wählen Sie:
ZUSATZVERSICHERUNG
nach Form II / € 14,36 p.a.
Deckung: Pauschal € 1,5 Mio für Personen- und/oder Sachschäden - oder
also gute 50 euro? Jährlich oder was heisst p.a. ?
bei der DMO wären es 40 euro pro jahr?
aber was heisst
Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
Wenn eine Einzelaufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegt, gelten die dort eingetragenen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen.
Hierbei ist bei DMO keine Zusatzversicherung erforderlich.
was soll mir das sagen, muss ich vor jedem start ne genehmigung einholen?
Wegen den 0,1g kann und wird keine Versicherung die Regulierung verweigern...
Ich will den Juky da mal ergänzen ...
Verweigern kann die Versicherung sowieso nicht. Sie wird in jedem Falle zahlen (da Haftpflichtversicherung). Evtl. wird sie danach versuchen, den Versicherten in Regress zu nehmen. Dazu muss die Versicherung aber nachweisen, dass der Schaden durch grobe Verlässigkeit und/oder Vorsatz herbei geführt wurde. Bei einem ßbergewicht von 0.1g wird die Versicherung bei der Beweisführung aber gewisse Schwierigkeiten haben ...
Nichts desto trotz: Nachfragen ist immer der richtige Weg!
was soll mir das sagen, muss ich vor jedem start ne genehmigung einholen?
Nein- Du mußt die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, bspw. Entfernung von Flughäfen und Wohngebieten (letzteres für Verbrenner) ... beliebte Analogie zum KFZ: Anschnallpflicht/kein Alkolhol/berechtigte Nutzung- verstößt Du gegen diese gesetzlichen Bestimmungen, wird Dich die Versicherung in Regress nehmen.
Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
Wenn eine Einzelaufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegt, gelten die dort eingetragenen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen.
Hierbei ist bei DMO keine Zusatzversicherung erforderlich.
was soll mir das sagen, muss ich vor jedem start ne genehmigung einholen?
Für Fluggeräte über 5kg benötigt man eine Aufstiegsgenehmigung für den jeweiligen Start- Landeplatz. Die gibt es beim Regierungspräsidenten z.B. in NRW
oder Landrat je nach Bundesland.
Modellflugplätze haben eine Dauergenehmigung.
In der sind z.B. auch die Flugzeiten geregelt. (Lärmschutz etc.)
Sicherungseinrichtungen wie Netze usw.
Alle leichteren Fluggeräte fallen unter die kl. Fluggeräteklausel.
Aus diesem Grund ziehen die Versicherer auch hier die Grenze.
Gruß Elmar
Grundsatz:
Versicherung ist sehr Sinnvoll und sollte Pflicht sein.
Wer der Versicherer ist ist recht egal. Hauptsache man hat eine.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar