Versicherungspflicht

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  • Andreas Perzl
    VIRA
    Hersteller
    • 27.09.2009
    • 3068
    • Andreas
    • Rgbg

    #496
    AW: Versicherungspflicht

    Zitat von Konrad2308 Beitrag anzeigen
    Ist das alles nur in Deutschland so kompliziert?
    Wahrscheinlich! Wenn nicht macht es der Deutsche kompliziert ;-)

    Anstatt vernünftig und mit Sorgfalt das Hobby zu betreiben will sich jeder für den Schadenfall wasserdicht absichern.

    Eine Deckungssumme von 5 Billionen €, Erlaubnis auf der geliebten Wildfliegerwiese des Eigentümers bringt gar nichts wenn Ihr euch selber den
    Kopf rasiert. Da hört euch mitunter nicht mal einer schreien...

    Also Bitte, der Thread sollte eigentlich als Info dienen wenn ein Einsteiger eine Versicherung sucht bzw. sich informieren will.
    Jetzt ist das alles eher abschreckend und ohne mehrstündige Lektüre kaum zu erfassen!

    Wirklich wichtig ist meiner Meinung nach:

    - Sorgfalt im Umgang mit dem Modell
    - Umsicht beim Betrieb (egal wo)
    - Eine Versicherung für den Fall der Fälle

    Aber nicht immer vom schlimmsten Fall ausgehen, das zieht das Unglück doch gerade zu an bzw. verunsichert alle noch mehr!

    Schönen Gruß,
    Andi (der jetzt fliegen geht)
    ViRA, Because Best Vibration Is No Vibration: http://www.pean-engineering.com

    Kommentar

    • Running Man
      Gast
      • 04.11.2002
      • 5538
      • Markus
      • Rhein-Main

      #497
      AW: Versicherungspflicht

      Wenn wir die wichtigen Punkte des Threads zusammenfassen wollen, würde ich noch folgendes erwähnen:

      - Eine Modellflughaftpflichtversicherung ist vorgeschrieben,

      - Wildfliegen ist ohne eine Genehmigung des Grundstückeigentümers nicht erlaubt.

      Kommentar

      • nasenschweber
        Gast
        • 28.08.2005
        • 711
        • Tom

        #498
        AW: Versicherungspflicht

        Bei der nächsten Graupner-Bestellung das hier mit in den Korb legen: http://shop.graupner.de/webuerp/servlet/AI?ARTN=8034.02



        Tom

        Kommentar

        • MaJa
          MaJa

          #499
          AW: Versicherungspflicht

          Eine solche Versicherung macht man ja hauptsächlich für sich, nicht weil es sein muss. Die Qualität zeigt sich da leider erst im Ernstfall. Für diesen Fall, den keiner hofft, fühle ich mich mit einer speziellen Modellflug versicherung einfach besser vorbereitet, als mit der Lösung "ist da mit eingeschlossen".

          Kommentar

          • Loisl
            Loisl

            #500
            AW: Versicherungspflicht

            Zitat von MaJa Beitrag anzeigen
            Eine solche Versicherung macht man ja hauptsächlich für sich, nicht weil es sein muss.
            Genau - und weil man bei sich selbst gern etwas großzügiger ist, hat der Gesetzgeber beschlossen: Opferschutz geht vor Entscheidungsfreiheit.
            Und ein Haftpflichtzwang bedeutet - wie auch im Strassenverkehr- dass die Zukunft eines Opfers nicht vom finanziellen Polster des Verursachers (und damit vom Glück) abhängt, sondern zu 100% abgesichert ist, auch wenn dieser Pleite wäre.

            Bin mit deinem Beitrag einer Meinung, mir fiel das nur spontan als Ergänzung ein.

            Kommentar

            • Whoppera
              Whoppera

              #501
              AW: Versicherungspflicht

              Hi,

              eigentlich ist alles doch ganz einfach.

              Modell im freien Luftraum:

              Es gibt keine Flugmodelle mehr die nicht Versicherungspflichtig sind.
              Auch der Pico Z, Lenkdrachen, Fallschirmspringer und so weiter.
              Es besteht weder ein Mindestgewicht oder Höchstgewicht.

              Die früher bestehende Einschränkung, dass nicht durch Verbrennungsmotoren angetriebene Flugmodelle bis 5kg von der Versichungspflicht befreit sind, gilt nicht mehr!!!
              Auskunf gibts beim DMFV. Herr RA Sonnenschein.

              Bitte weitersagen.

              Gruss Helmut

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              • gleching
                Member
                • 13.11.2003
                • 189
                • Guido

                #502
                AW: Versicherungspflicht

                Zitat von Fantus Beitrag anzeigen
                das heist wohl das alle FLugmodelle mit eigenem Antrieb ne Haftflicht erfordern
                FALSCH!!! Alle Modelle, auch die ohne Antrieb (Segler), unterliegen einer Versicherungspflicht!

                Kommentar

                • Acer99
                  Acer99

                  #503
                  AW: Versicherungspflicht

                  Zitat von Whopper Beitrag anzeigen
                  Hi,

                  Auch der Pico Z, Lenkdrachen, Fallschirmspringer und so weiter.
                  Ganz so einfach ist es leider nicht.

                  Ob so ein Drachen am Schnürle der Versicherungspflicht unterliegt, ist fraglich. Ohne Kommentar des LuftVG zumindest von mir nicht zu beantworten.

                  So ein Fallschirmspringspielzeug, was man in die Luft wirft und das ungesteuert wieder runterplumpst, wird nicht versicherungspflichtig sein.

                  Umgekehrt ist die Versicherungspflicht in Deutschland nicht davon abhängig, wo ich fliege. Streng genommen braucht man auch eine Versicherung, wenn man den Pico Z in seinem Wohnzimmer oder sonstwo fliegt.

                  OL

                  Kommentar

                  • Whoppera
                    Whoppera

                    #504
                    AW: Versicherungspflicht

                    Hi Acer,

                    im DMFV Modellflieger, war ein Bericht von Herrn Sonnenschein.
                    Im Bericht wurde definiert was ein Flugmodell ist und somit versicherungspflichtig ist. Es sind tatsächlich alle Spielzeugflieger, Luftschiffe, Lenkdrachen, Falschirmspringer, Hubschrauber und so weiter versicherungspflichtig.

                    Beispiel: Ich fliege draußen mit einem PicoZ ein Auge aus, dann geht der Zirkus
                    mit der Versicherung los. Eine Privathaftplicht wird den Schaden nicht übernehmen.

                    Ein Mindestgewicht oder Höchstgewicht besteht nicht. Modelle können durchaus auch schwerer als 25kg sein. Dann gelten ander luftfahrtrechtliche Bestimmungen.



                    Bitte beim Verband schlau machen, alles Andere ist reine Spekulation.

                    Gruss Helmut

                    Kommentar

                    • Nicole
                      Nicole

                      #505
                      AW: Versicherungspflicht

                      Grüße

                      Für all die nicht vericherten
                      was können für Kosten anfallen

                      Kosten für ein Bett im Krankenhaus ca. 100€ bis 300€ pro Tag, dazu kommen natürlich die Kosten die ein Arzt bekommt sollte er mal das Krankenzimmer betreten.

                      Zu den anfallenden Operationens oder Behandlungskosten kann ich nicht viel sagen aber um einen kleinen ßberblick zu bekommen

                      Blinddarmoperation: 1.700 bis 2.300 Euro
                      Herausnahme der Mandeln: 1.200 bis 1.800 Euro

                      Schönheitsoperationen im Gesicht sind bekanntlich ein wenig teurer
                      Hier mal die Leistungen die einem Unfallopfer in anspruch nehmen kann.

                      Schmerzensgeld
                      Verlust von Zähnen 175 bis 5000€
                      Prellung am Kniegelenk 500€
                      Schädel-Hirn-Trauma 5000€
                      Ausfall am Arbeitsplatz u. Anwaldskosten kommen da noch bei

                      ich weiß nicht was da noch alles zu kommen kann aber da zahl ich doch lieber ein paar lumpige € für eine Versicherung und schmeiße jeden Tag 50cent in meine Spardose da ich eh Raucher bin tun mir die 50cent am Tag nicht all zu weh.

                      LG

                      Kommentar

                      • Nicole
                        Nicole

                        #506
                        AW: Versicherungspflicht

                        So kann es dann auch mal enden



                        LG

                        Kommentar

                        • higginsd
                          higginsd

                          #507
                          AW: Versicherungspflicht

                          Zitat von Whopper Beitrag anzeigen
                          Eine Privathaftplicht wird den Schaden nicht übernehmen.
                          Das stimmt so auch nicht, bei meiner Privathaftpflicht (Gerling/HDI Private Cover) sind motorgetriebene Modelle bis 5kg explizit mitversichert. Bis 10 Mio € weltweit, egal wo. Also Pauschalaussagen vermeiden, Verträge lesen und dann evtl. auch mit den Verbänden reden. ßbrigens: diese "Verbands-Standardversicherungen" mit 1 Mio Deckungssumme sind auch für'n A... - wenn wirklich was passiert ist 1 Mio schnell verbraten. 3-5 Mio sollten es schon sein.

                          Gruß
                          Dirk

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                          • JMalberg
                            RC-Heli TEAM
                            • 05.06.2002
                            • 22621
                            • J
                            • D: um Saarbrücken drum rum

                            #508
                            AW: Versicherungspflicht

                            Ich setzt ein Bierchen in Dietzenbach und behaupte: Nö! Sie sind es nicht.
                            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                            Kommentar

                            • higginsd
                              higginsd

                              #509
                              AW: Versicherungspflicht

                              Das Bierchen haste verloren - Du hast eine PM. Aber trinke es mal selbst mit schönem Gruß von mir, denn Dietzenbach liegt deutlich außerhalb meines Aktionsradius...

                              Da ich diese ewigen "ob-oder-ob-nicht" Diskussionen leid bin, poste ich hier einfach mal eine Mail des Gerling-Konzerns an mich. Ich habe dort einen Vertrag "Private Cover Exclusive" und dort sind motorgetrieben Flugmodell bis 5kg explizit und nach schriftlicher Zusicherung weltweit MITversichert. Man verzeihe mir diese Werbung hier, aber irgendwie lasse ich mich ungern ständig als "Noob" oder Blödheini hinstellen, der seine Verträge nicht lesen kann. Wers nicht glaubt: ruft den Gerling-Konzern doch an und fragt. Ach ja: der DMVF usw. sind auch nur beim Gerling rückversichert, für die ist also eine Modellflugversicherung ganz normales Geschäft.

                              Gruß
                              Dirk

                              -----------------------------------

                              Sehr geehrter Herr Beckers,

                              wir nehmen Bezug auf Ihre u.a. Anfrage vom 19.01.2010.


                              Gelöscht, siehe Anmerkung des Verfassers

                              Letztlich möchten wir Sie jedoch bitten, diese Versicherungsbedingungen nicht in Foren einzustellen. Kommentare oder Verweise auf die Internetseite der HDI-Gerling Firmen und Privatversicherung können gerne, sofern dies nicht gegen die Regeln des Forumbetreibers verstoßen, erfolgen, aber aus rechtlichen Gründen bitten wir Sie, die Datei nicht zur allgemeinen Verfügung öffentlich zu machen.
                              Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
                              Zuletzt geändert von Uwe Caspart; 24.05.2010, 10:28.

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                              • JMalberg
                                RC-Heli TEAM
                                • 05.06.2002
                                • 22621
                                • J
                                • D: um Saarbrücken drum rum

                                #510
                                AW: Versicherungspflicht

                                @Higgins:

                                Sind es diese Bedingungen?

                                nach oberflächlichem Lesen...

                                AHB 2008, Seite 9:
                                - Ausschluss motorbetriebener Flugmodelle
                                "Flugmodelle, ...die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5kg nicht übersteigt,"

                                H 3379:10 bzw H3387:10
                                - Einschluss Flugmodelle bis 5kg Masse
                                "... ferngesteuerte Modellflugzeuge mit Motor. Voraussetzung ist, dass die Flugzeuge ein Fluggewicht von 5kg nicht überschreiten."

                                Lustigerweise: Jagd-Haftpflicht-V
                                "Flugmodelle, ...die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5kg nicht übersteigt, für die keine Versicherungspflicht besteht."

                                Herr Wirt! Ein Bierchen für Higgins! LP
                                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                                Kommentar

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