Versicherungspflicht

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  • satsepp
    Gast
    • 03.11.2009
    • 865
    • Josef
    • Bayerisch Eisenstein

    #481
    AW: Versicherungspflicht

    Fragen ist ja wirklich nicht der Akt, beim Bauern habe ich die Erlaubnis vorher geholt, am Fußballplatz muss ich die von der Gemeinde einholen, und auf denm ASrber werde ich wohl verzichten, müsste da beim Fürsten vorstellig werden...
    Wenn ich das richtig verstehe, starte ich von meinem Grund aus, kann ich hin fliegen wo ich will (mit elektro) und bin versichert.

    Sepp

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    • Acer99
      Acer99

      #482
      AW: Versicherungspflicht

      Zitat von satsepp Beitrag anzeigen
      Wenn ich das richtig verstehe, starte ich von meinem Grund aus, kann ich hin fliegen wo ich will (mit elektro) und bin versichert.

      Sepp
      Nein, das hast Du eigentlich nicht richtig verstanden. Fliegste in ne Kontrollzone und holst nen Airbus380 runter, wirste auch ßrger bekommen, insbesondere auch mit der Verischernug.

      OL

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      • mike65
        mike65

        #483
        AW: Versicherungspflicht

        Ach, ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt. Es ist und bleibt fallabhängig. Klar muss man Beispiele konstruieren. Jetzt sagen einige sinngemäß das die Versicherung eine falsche Auskunft gibt.
        Ja bitte, wer gibt denn die Richtige?
        Wenn ich jetzt einen Richter bemühe..was ich könnte.. und der würde das Gleiche sagen, dann wäre das nächste Gegenargument von euch, dass ein anderer Richter anders entscheiden könnte.

        Dies ist die Auskunft der Versicherung und die ist für mich mal maßgeblich. Was ihr macht ist mir wurscht.
        Diese Auskunft ist zwar mündlich gegeben worden, aber jederzeit durch VVG §26 nachzuvollziehen.

        Komisch das immer nur Gegenargumente erfolgen ohne das das mal einer belegt was er sagt.



        LG Mike
        Zuletzt geändert von Gast; 15.02.2010, 19:43.

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        • mike65
          mike65

          #484
          AW: Versicherungspflicht

          Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen
          Naja, mancher Sachverhalt wirkt arg konstruiert.

          Mit Erlaubnis wäre die Kröte genauso abgenippelt wie ohne, und welcher Schaden entsteht wem durch ne tote Kröte. Eben. Gleiches gilt für den Flächenbrand. Eine Gefahrerhöhung liegt darin nicht, weil jeder Egt. hätte die Genehmigung unbeschadet der Kröte erteilen können.
          Du hast das einfach nicht verstanden. Dadurch das du ohne Erlaubnis geflogen bist, die der Grundstückseigentümer verweigert hätte weil er sich der Gefahr bewusst war und dir die Gründe des Verweigerns mitgeteilt hätte, wäre es nicht zu dem Unfall gekommen weil du nicht geflogen wärest. Das Fliegen ohne Erlaubnis ist demnach eine Gefahrerhöhung. Und wie sich dies nun auswirkt ist in VVG §26 geregelt.
          Die Kröten oder die Vogelbrut die getötet wurde sind ein Umweltschaden der sehr teuer sein kann und ein Sachschaden der eingeklagt werden kann.

          LG Mike

          PS. So, ich klinke mich hier aus der Diskussion.

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          • idefix-1972
            Senior Member
            • 10.06.2007
            • 2340
            • Kai
            • owl

            #485
            AW: Versicherungspflicht

            Komisch das immer nur Gegenargumente erfolgen ohne das das mal einer belegt was er sagt.
            Stimmt!!!

            Finden kann man immer was wenn man will.

            Die ganze "wenn aber "- und "ich hab aber gehört"- Diskussion ist doch langsam mehr als lächerlich.

            Wenn einer fragt, ob er von seinem Privatgrundstück aus fliegen darf, dann heisst das erst einmal JA, wenn derjenige denn dann nicht in einer Flugverbotszone wohnt.

            Auch wenn ich sonst immer einer der "Paragraphenwächter" hier bin, aber so langsam wirds echt kindisch.

            Gruß

            Kai
            Infos über mich in meinem Profil.

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            • Acer99
              Acer99

              #486
              AW: Versicherungspflicht

              Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
              Du hast das einfach nicht verstanden. Die Kröten oder die Vogelbrut die getötet wurde sind ein Umweltschaden der sehr teuer sein kann und ein Sachschaden der eingeklagt werden kann.
              PS. So, ich klinke mich hier aus der Diskussion.
              Warum so empfindlich?

              Ob jeder Egt weiss, welche Kröte sich in seiner Nachbarschaft befindet und wie "teuer" die ist und davon seine Erlaubnius abhängig macht, ist fraglich. Vielen Egt gehen diese "Kröten" vielleicht sogar mächtig auf die Nerven und freuen sich, bombt man die weg

              Das ne tote, wilde Kröte ein "Sachschaden" ist, den man (wer denn??) einklagen kann, wäre mir neu, lerne gerne dazu.

              Damits nicht mißverstanden wird: Ich bin sicher nicht für wildes Drauflosfliegen, aber so eine Einwilligung des Egt. (Egt kann auch =! Besitzer sein) ist weder Persil- noch Totenschein. Und so eine Modellheli ist auch nicht die Exxon Valdez....

              Die Gefahr liegt imho auch woanders bzw. tiefer: Wenns dumm läuft, kann die Versicherungssumme schnell aufgezehrt sein, gerade wenn ein Unfallinvalide zurückbleibt. Die strafrechtlichen Konsequenzen können, und hier wird eine Versicherung so nicht helfen können, die wirtschaftliche Existenz ebenfalls gefährden.

              Das muss jeder mit sich selbst ausmachen und fragen, wieviele Krötentümpel versucht, Voglenester per Flächenbrand vernichtet und Invaliden so jährlich mit Modellhubschraubern produziert werden.

              OL

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              • Sycorax
                Sycorax

                #487
                AW: Versicherungspflicht

                Komisch das immer nur Gegenargumente erfolgen ohne das das mal einer belegt was er sagt.
                Bisher bist Du derjenige der seine Behauptungen nicht Hieb und stichfest belegen kann und immer auf halber Strecke auf "könnte", "würde" ,"hätte" ausweichen muss.

                Die wichtige Aussage in VVG §26 lautet wohl:
                "(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Satz 1 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet,
                1. soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war oder"

                Und dann ist auf jeden Fall auch noch VVG §27 zu nennen:
                "Die §§ 23 bis 26 sind nicht anzuwenden, wenn nur eine unerhebliche Erhöhung der Gefahr vorliegt oder wenn nach den Umständen als vereinbart anzusehen ist, dass die Gefahrerhöhung mitversichert sein soll."

                Ob ein Bauer Dir erlaubt seinen brachliegenden Acker zur Freizeitgestaltung zu nutzen, ober ob Du es aufgrund der Landesgesetzgebung tust, die dies sowieso vorsieht - spielt spätestens nach VVG §27 keine Rolle mehr, da ein freundliches Nicken vom Bauern weder Deinen Flugstil, die Heligrößer oder irgend ein anderes Gefahrenpotential beeinflusst.

                Für mich heisst Dein Beitrag nur: Finger weg von der Allianz, denn sie will insbesondere VVG §27 unterlaufen.

                Und jetzt solltest Du mal aufhören unnötige Panik zu verbreiten. Es wird sowieso im Einzelfall geprüft werden müssen, da kommt man sowieso nicht drum herum.

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                • mike65
                  mike65

                  #488
                  AW: Versicherungspflicht

                  Zitat von Sycorax Beitrag anzeigen
                  Bisher bist Du derjenige der seine Behauptungen nicht Hieb und stichfest belegen kann und immer auf halber Strecke auf "könnte", "würde" ,"hätte" ausweichen muss.
                  Blödsinn hoch 3. Ich habe mir viel Mühe gemacht unzählige Gesetzestexte herauszusuchen. Ebenso habe ich mit Leuten gesprochen die vom Fach sind, DAEC, Landesverband Aeroclub, Versicherung. Und diese Aussagen habe ich hier mitgeteilt.

                  Welch ein saublödes Argument, würde, hätte, könnte. Diese Worte widersprechen keiner genauen Aussage meinerseits, sondern diese ergeben sich ganz klar im Kontext der Erklärungen. Diese Worte muss man wohl gebrauchen wenn Fälle konstruiert werden.

                  Zitat von Sycorax Beitrag anzeigen
                  Und jetzt solltest Du mal aufhören unnötige Panik zu verbreiten. Es wird sowieso im Einzelfall geprüft werden müssen, da kommt man sowieso nicht drum herum.
                  Es wird immer blöder. Panikmache. Mein Bester, ich bin keineswegs ausschliesslich auf der Suche nach Argumenten die meine Ansicht der Dinge stützen. Es geht mir nur darum den Sachverhalt zu klären. Da sind mir natürlich auch andere Ansichten recht. Aber bitte mit einem Beleg der die Diskussion voranbringt. Keine in den Raum geworfenen Behauptungen oder gerade mal was daher gesagt nur weil man das halt mal so glaubt.

                  Du hast es als Beispiel ja getan VVG §27 zu erwähnen. Darüber kann man sich durchaus weitere Gedanken machen.

                  Das du mich aber persönlich angreifst finde ich äusserst mies. Ich verkneife mir eine entsprechende Antwort und denk mir was.

                  Wie ich schon schrieb, für mich ist die fachliche Diskussion zu Ende. Lese aber gerne weiter mit und bin schon gespannt darauf wie die von mir geschriebenen Informationen fachkundig entkräftet werden, so das ich in Zukunft bedenkenlos und unbesorgt ohne Erlaubnis des Grundstückeigentümers* fliegen kann, weil solche konstruierten krötentötenden Fälle nie vorkommen und mir zu 99,9999 % kein solcher Unfall passiert. Und wenn doch vertrau ich eben drauf das die Versicherung sich eh nur rausreden will.

                  Ausserdem finde ich es unverantwortlich, nicht Klartext zu reden und die Leute zu beschwichtigen anstatt zu sensibilisieren. Auch wenn eine Million mal kein Unfall passiert, es gibt keine Garantie dafür das man im Schadenfall nicht in Regress genommen wird. Und allein diese Tatsache rechtfertigt die Aussage:

                  100% Versicherungsschutz immer nur mit Erlaubnis des Eigentümers.

                  So. Das war mein Schlusswort dazu.

                  *Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, mir ging es hauptsächlich immer um die Erlaubnis zur Nutzung von frei zugänglichen öffentlichen ßrtlichkeiten zwecks Modellflug.

                  LG Mike
                  Zuletzt geändert von Gast; 16.02.2010, 01:51.

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                  • mike65
                    mike65

                    #489
                    AW: Versicherungspflicht

                    Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen

                    Das ne tote, wilde Kröte ein "Sachschaden" ist, den man (wer denn??) einklagen kann, wäre mir neu, lerne gerne dazu.


                    Methodisch-fachliche Fragen der Bewertung von
                    Beeinträchtigungen geschützter Arten

                    Schadensbewertung von Biodiversitätsschäden

                    Wer dich da verklagen kann, kannst du dir mal selber raussuchen. Hab kein Bock mehr.

                    LG Mike

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                    • DocMichi
                      DocMichi

                      #490
                      AW: Versicherungspflicht

                      Wenn sich alle Menschen, die täglich als Autfahrer am Straßenverkehr teilnehmen, solche Sorgen um die Deckungspflicht ihrer Haftpflichtversicherung machen würden und dann aufgrund dessen das Auto am Parkplatz stehenlassen würden, dann würde die Unfallstatistik massiv absinken.

                      Dass immer und überall etwas passieren kann, liegt auf der Hand und leuchtet sogar dem Dümmsten ein.
                      Allerdings sollte man nun nicht in Panik verfallen, weil irgendeine Versicherung anhand eines konstruierten Falls meint, dass die Versicherungsdeckung flöten geht.
                      Wie vorher von einem Kollegen erwähnt, nützen diese Konstrukte Nüsse, es wird im Einzelfall abzuwiegen sein...

                      und last but not least:

                      anstatt zu sensibilisieren - anhand dieser Konstrukte - erreicht man meiner Ansicht nach bestenfalls das Gegenteil: auf diese Flugversicherung zu pfeifen, weil man den Eindruck bekommen könnte, dass der Versicherungsschutz nur aufrecht bleibt, wenn man die Dreckschleuder am Boden stehen lässt...

                      Lustigerweise wird hier nur über zivilrechtliche Aspekte diskutiert... oder fast nur... ein Kollege hat kurz den strafrechtliche Aspekt angeschnitten... und da würde ich mir mal schon eher Sorgen machen... ob versichert oder auch nicht... selbst wenn versichert, lindert das das Strafmaß sicherlich nur gering, wenn ihr jemandem nen Kurzhaarschnitt oder ne Nasenplastik verpasst.
                      Es sei denn der Richter ist bekifft und besoffen und findet das Thema witzig.

                      Da ist man nämlich selbst am Clubgelände mitunter strafrechtlich fällig, wenn der Heli wem draufbumst... von der Aufzehrung einer möglichen und durch die Versicherung zugesagtenInvalidenrente und dadurch erwachsene Bedrohnung der wirtschaftlichen Existenz des Unglückspiloten mal ganz zu schweigen.

                      Mfg,
                      Michi

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                      • mike65
                        mike65

                        #491
                        AW: Versicherungspflicht

                        Ich stimme dir zu das die strafrechliche Seite höher wiegt, insbesonders weil in Deutschland die Höhe der Regressforderung auf 5000,- Euro begrenzt ist.

                        Eine Anmerkung noch. Die Aussagen der Versicherung wurden schon allgemein getroffen und nicht anhand eines konstruierten Falles. Um die Sache zu verdeutlichen wurden dann Beispiele genannt.

                        LG Mike

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                        • Acer99
                          Acer99

                          #492
                          AW: Versicherungspflicht

                          Noch meine 2 Cent.

                          1) Die Versicherungssumme von 1,5 Mio ist vergleichsweise wenig. Bei einem Personenschaden mit Erwerbsunfähigkeit ggf verbunden mit erhöhtem Betreuungsaufwand schmilzen die schell dahin. Aufstocken auf 3 oder 4 Mio ist recht preiswert.

                          2) Eine Rechtschutzversicherung auch bzgl. Strafrecht ist durchaus anzuraten, es sollte aber eine sein mit "erweitertem Strafrechtsschutz". D.h., die Versicherung übernimmt die Kosten des Verteidigers nicht nur nach den gesetzlichen Gebühren, sondern zahlt auch ein Stundenhonorar des Verteidigers, je nach Versicherung 250-500€/h. Da viele Strafvereidigungen so abgerechnet werden, hilft es ansonsten nicht, wenn nur die Gebühren nach dem RVG übernommen werden. Wenn es "schlecht" läuft, kann aus dem Strafverfahren eine massive finanzielle Belastung resultieren, da kommen schnell mal 5-10 T€ für den Anwalt, Gerichtsgebühren und dann ggf noch eine Geldstrafe von 30-120 Tagessätzen zu je Tagesverdienst zusammen.

                          OL

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                          • JMalberg
                            RC-Heli TEAM
                            • 05.06.2002
                            • 22623
                            • J
                            • D: um Saarbrücken drum rum

                            #493
                            AW: Versicherungspflicht

                            Jetzt kommt mal wieder runter

                            Ich denke die Relevanz einer Betretungserlaubnis ist dem Interessierten jetzt klar geworden, was allerdings eine Versicherung gerne daraus macht, scheint mMn überzogen und sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Und genau nur dies bemäkelt hier Einige (darunter auch RAs).
                            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                            Kommentar

                            • nasenschweber
                              Gast
                              • 28.08.2005
                              • 711
                              • Tom

                              #494
                              AW: Versicherungspflicht

                              Gibt es für die Zustimmung des Woesen-Eigentümers eigentlich ein empfehlenswertes Formular, dass man ihm zur Unterschrift vorlegen kann? "Was man schwarz auf weiss besitzt, kann man getrost ..."



                              Tom

                              Kommentar

                              • Konrad2308
                                Konrad2308

                                #495
                                AW: Versicherungspflicht

                                Ich hab mich jetzt durch alle Beiträge durchgebissen. Das war schon ein Marathon. Was ich gesucht habe, habe ich leider nicht gefunden: Ist das alles nur in Deutschland so kompliziert? Weiß jemand vielleicht einen Link, wie das in ßsterreich geregelt ist? Da fällt angeblich die Modellfliegerei nicht unter das Luftfahrtgesetz, obwohl man natürlich allemal haftbar ist, wenn was passiert.

                                Konrad

                                Kommentar

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