Versicherungspflicht

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  • Pirelli
    Senior Member
    • 27.09.2008
    • 1304
    • Ulrich

    #271
    AW: Versicherungspflicht

    Moin Moin,

    Ich hatte mich für den DMO entschieden, weil
    - Monatsgenaue Abrechnung
    - Helis / Flugzeuge / Autos / Schiffe, alles drinne
    - Preisgünstig

    und ich habe wegen dem nochmal bei DMO / H. Köddermann nachgefragt:
    Zitat von Pirelli Beitrag anzeigen
    Er erstreckt sich auch auf diejenigen Personen, die berechtigt bei Anwesenheit des DMO- Leistungsnehmers das Modell in Betrieb setzen oder die Fernsteueranlage bedint.

    Würde das Bedeuten, wenn ich meine Frau / Tochter mit meinen Modellen fliegen lasse, das das mitversichert ist, wenn ich dabei bin ??
    Mir wurde am Telefon bestätigt das es so gemeint ist: Wenn ich jemandem MEINE Anlage und MEINEN Hubi etc, zum fliegen gebe, so ist das mitversichert.

    Gedacht ist der Passsus allerdings nur für Leute die mal reinschnuppern wollen und nicht gleich alles selber anschaffen wollen.

    Wenn der- oder diejenige dann Aktiv selber fliegt, soll natürlich eine Eigene Versicherung abgeschlossen werden.


    Find ich echt gut......
    Grüsse

    Uli

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    • gerdvonrunkel
      gerdvonrunkel

      #272
      AW: Versicherungspflicht

      Genau dashalb bin ich auch bei der DMO.

      Gruß Gerd

      Kommentar

      • passion
        Gesperrt
        • 03.09.2006
        • 370
        • oliver

        #273
        AW: Versicherungspflicht

        Hallo zusammen!

        mal ein kleiner Ausschnitt aus dem LuftVG:

        "Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S.
        698), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) geändert
        worden ist"

        § 1
        (1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch
        dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im
        Inland anwendbares internationales Recht, durch Verordnungen des Rates der Europäischen
        Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.

        (2) Luftfahrzeuge sind:
        unter anderem Punk 9 Flugmodelle



        § 2
        (1) Deutsche Luftfahrzeuge dürfen nur verkehren, wenn .....

        3. der Halter des Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der
        Haftung auf Schadensersatz wegen der Tötung, der Körperverletzung oder der
        Gesundheitsbeschädigung einer nicht im Luftfahrzeug beförderten Person und der
        Zerstörung oder der Beschädigung einer nicht im Luftfahrzeug beförderten Sache
        beim Betrieb eines Luftfahrzeugs nach den Vorschriften dieses Gesetzes und von
        Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft unterhält .....

        deutlicher kann es doch eigentlich nicht gehen und es sollte auch der Letzte einsehen daß eine Versicherung Pflicht und unumgänglich ist !!


        es steht nirgends wie schwer ein Modell sein muß oder wie weit ein Flugmodell fliegen können muß um es versichern zu müssen - auf deutsch egal was man als Modell fliegen läßt - es muß eine Versicherung vorhanden sein!!

        Hier noch der Link von der Seite:



        Gruß Olli ....

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        • idefix-1972
          Senior Member
          • 10.06.2007
          • 2340
          • Kai
          • owl

          #274
          AW: Versicherungspflicht

          Zitat von Pirelli Beitrag anzeigen

          Gedacht ist der Passsus allerdings nur für Leute die mal reinschnuppern wollen und nicht gleich alles selber anschaffen wollen.

          Wenn der- oder diejenige dann Aktiv selber fliegt, soll natürlich eine Eigene Versicherung abgeschlossen werden.


          Find ich echt gut......

          Ich nicht, denn noch wässeriger kann man es kaum ausdrücken.

          Besonders stört mich das Wort soll.

          Wer ein Modell fliegt, muss über eine Versicherung verfügen.

          Nur wie Deine Versicherung es ausdrückt nicht der Pilot, sondern das Modell soll versichert sein. Und das kommt mir etwas spanisch vor.

          Das ist keine Sollversicherung sondern eine Pflichtversicherung !!!

          Vergleichbar am ehesten mit einem KFZ.

          Ist ja schön, wenn die Versicherung Dir das alles so am Telefon gesagt hat, aber das sollen die Dir doch bitte mal schriftlich geben. Bin mal gespannt ob die das macht.

          Gruß

          Kai
          Zuletzt geändert von idefix-1972; 22.08.2009, 11:05.
          Infos über mich in meinem Profil.

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          • Acer99
            Acer99

            #275
            AW: Versicherungspflicht

            Zitat von idefix-1972 Beitrag anzeigen
            Ich nicht, denn noch wässeriger kann man es kaum ausdrücken.

            Wer ein Modell fliegt, muss über eine Versicherung verfügen.
            Kai
            Nein! Dachte nicht, dass das offenbar so schwer zu verstehen ist, auch nach mehrfacher Erklärung.

            Der Pilot muss nicht versichert sein, sondern der Halter eines Luftfahrzeuges.

            Halter und Pilot können u.U identsich sein und sind es bei Modellern meist auch, muss aber nicht sein. In der manntragenden Fliegerei ist das eher die Ausnahme. Der Airbus zB wird ja auber über die Fluggesellschaft versichert, nicht den Piloten.

            Ergo: Habe ich eine Halterhaftpflicht und bin Halter eines Modells, ist es versichert, auch wenn es mal "der Kumpel" fliegt, auch wenn der keine haben sollte. Das ist imho nicht das Problem.

            Das Problem, welches offenbar viele nicht sehen, ist, wenn ich das Modell einer anderen Person fliege, die keine Versicherung hat. Da ich nicht Halter dieses Lzfg bin, hilft mir "meine" Versicherung nix.

            Sorry, eindeutiger kann man das imho kaum erklären. Müsste jetzt eigentlicj jeder kapiert haben.

            OL

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            • idefix-1972
              Senior Member
              • 10.06.2007
              • 2340
              • Kai
              • owl

              #276
              AW: Versicherungspflicht

              Ich denke mein Verständnisproblem liegt eher darin, daß meine Versicherungskarte (DMFV) personenbezogen und nicht modellbezogen ausgestellt ist und auch der Gebrauch von Modellen versichert ist.

              So könnte ich theoretisch jedes Modellluftfahrzeug über meine Versicherung laufen lassen wenn es zu einem Schaden kommt und der Verursacher des Schadens keine Versicherung hat. Müsste ja dann nur erkläre, es wäre meines.

              Auszug aus der Versicherungskarte des DMFV:

              Der Inhaber dieser Karte ist über den DMFV versichert ..... für das umseitig genannte Mitglied besteht im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages .....Versicherungsschutz in der gesetzlichen Halterhaftpflichtversicherung aus dem Halten und Gebrauch von Flugmodellen.
              Also, wenn ich das Modell eines anderen fliege, muss dieser nicht zwangsläufig über eine Halterhaftpflichtversicherung verfügen. Es reicht meine Versicherung.

              So zumindest interpretiere ich die Sache.

              Gruß

              Kai
              Infos über mich in meinem Profil.

              Kommentar

              • Acer99
                Acer99

                #277
                AW: Versicherungspflicht

                Zitat von idefix-1972 Beitrag anzeigen
                Also, wenn ich das Modell eines anderen fliege, muss dieser nicht zwangsläufig über eine Halterhaftpflichtversicherung verfügen. Es reicht meine Versicherung.

                Kai
                Sie meine vorherigen Posts, auch was die "Personalisierung" der Police anbelangt.

                Und ja, Du interpretierst das schon richtig

                Nur man kann es auch anders interpretieren, und das ist in der Juristerei und gerade bei Versicherungsfragen immer "gefährlich", da es zu erheblichen Streitereien führen kann mit der eigenen Versicherung.

                Gerade weil die Versicherungsangaben nicht eindeutig sind, muss geklärt werden, ob man sowohl als Halter des eigenen als auch als Pilot eines anderen Modells versichert ist. Das kann so gemeint sein, geht dann aber über die eigentliche Halterhaftplficht hinaus, da der Versicherungsschutz weitreichender wäre.

                Ich persönlich vermute, die Versicherungen sich dieser Problematik ggf selbst nicht so bewusst sind.

                Aber ich helfe denen gerne

                OL

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                • Juky
                  RC-Heli TEAM
                  • 15.03.2007
                  • 20988
                  • Ingolf
                  • Dortmund

                  #278
                  AW: Versicherungspflicht

                  Hier mal die eindeutige Erklärung von Herrn Böckmann, Vizepräsident MFSD e.V. (dort bin ich versichert):

                  Es handelt sich entsprechend Luftverkehrsgesetz um eine (Modellflug)-Halterhaftpflichtversicherung. Vom Prinzip ist es wie bei einem
                  KFZ zu sehen, der Halter des Modells muss versichert sein. Steuert ein Dritter mit Erlaubnis des Halters das Modell, ist das in der Versicherung mit eingeschlossen. Im Umkehrschluss ist es dann wie folgt: Fliegt man mit dem Modell eines Dritten, der keine Versicherung hat, besteht kein Versicherungsschutz! Die eigene Versicherung hilft da nicht.

                  Der ganze Sachverhalt geht auch aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB 300, §2, Punkt 1.1 hervor, die den Versicherungsverträgen allgemein in der Regel zu Grunde liegen. In jedem Fall gilt das für den MFSD und den meisten (allen) DAEC Landesverbänden. Für den DMFV kann ich das nicht mit Bestimmtheit sagen.
                  Gruß
                  Juky

                  Kommentar

                  • Acer99
                    Acer99

                    #279
                    AW: Versicherungspflicht

                    Hurra, endlich mal eine eindeutige und auf Basis der dort verwendeten AVB auch richtige Aussage.

                    Ich hoffe, jeder, der dort versichert ist, weiss jetzt, dass er u.U. unversichert fliegt, wenn er ein fremdes Modell ni Betrieb nimmt.

                    Die Bedingungen des DMFV sind leider nicht so eindeutig.

                    Gruss

                    OL

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                    • Juky
                      RC-Heli TEAM
                      • 15.03.2007
                      • 20988
                      • Ingolf
                      • Dortmund

                      #280
                      AW: Versicherungspflicht

                      Gleiche Anfrage habe ich mal an den DMFV gestellt .. to be continued

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                      • Juky
                        RC-Heli TEAM
                        • 15.03.2007
                        • 20988
                        • Ingolf
                        • Dortmund

                        #281
                        AW: Versicherungspflicht

                        Moin Risokoträger,

                        in einem anderen Fred war es OT, daher bringe ich es hier mal ein (Ursprung ist ein Beitrag dort von Blade999, der mir freundlicherweise auch eine entsprechende Unterlage geschickt hat):

                        Bei der priv. Haftpflicht- Versicherung der AXA scheint in bestimmten Tarifen auch unser Hobby-Risiko abgedeckt zu sein- unter "Haftpflichtdeckung bei Land- Wasser und Luftfahrzeugen" ist als versichertes Risiko "Flugmodelle mit Antrieben jeder Art bis 5kg Startmasse (auch mit Versicherungspflicht)" aufgeführt.

                        Wer also noch eine PHV sucht oder wechseln möchte und auf sonstige Leistungen der üblichen Dachverbände verzichten kann, sollte sich vllt. dahingehend nochmal schlau machen

                        Nur mal so am Rande .. und Danke an Blade999

                        Versicherte Grüße
                        Juky
                        Zuletzt geändert von Juky; 23.08.2009, 14:43.

                        Kommentar

                        • Juky
                          RC-Heli TEAM
                          • 15.03.2007
                          • 20988
                          • Ingolf
                          • Dortmund

                          #282
                          AW: Versicherungspflicht

                          Und hier die Antwort von Herrn Dr. Eckert (DMFV) zur Halterhaftpflicht:

                          ..
                          Versichert über die Halter-Haftpflicht-Versicherung ist der Halter eines Flugmodells bei dessen Betrieb. Der Versicherungsschutz bezieht sich also ausdrücklich auf einen Piloten, der Halter des von ihm betriebenen Modells ist.

                          Sofern Sie ein fremdes Flugmodell betreiben und nicht Halter dieses Modells sind, besteht kein Versicherungsschutz über Ihre Halter-Haftpflicht-Versicherung. Eventuell eintretende Schäden werden also nicht über den für Sie bestehenden Versicherungsschutz reguliert.

                          Sofern der Betrieb des fremden Modells durch einen anderen Piloten ein -Ausnahmefall- und nicht der -Regelfall- ist, bietet der Versicherungsschutz über die DMFV-Mitgliedschaft eine Lösung dieser Versicherungsfrage. Erforderlich dafür ist, dass der Halter des fremden Modells selbst Mitglied im DMFV ist und somit ebenfalls über eine eigene Halter-Haftpflicht-Versicherung verfügt. Sollte dies der Fall sein, so ist der Pilot eines fremden Modells, der nicht Halter dieses Modells ist, als -berechtigter Benutzer- des Modells über die Halter-Haftpflicht-Versicherung des Halters abgesichert.

                          Wenn also ein DMFV-Mitglied ausnahmsweise das Modell eines anderen DMFV-Mitglieds mit dessen Einverständnis fliegt, so besteht für den Piloten der Versicherungsschutz über den auch der Halter des Modells verfügt. Sollte der Halter des Modells nicht über den erforderlichen Versicherungsschutz verfügen, so betreibt der Pilot das fremde Modell ebenfalls unversichert.
                          ..
                          [SIZE="1"]Anm: Die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Emails wurde von Herrn Böckmann (s. Beitrag oben) bzw. Dr. Eckert erteilt.[/SIZE]

                          Gruß
                          Juky

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                          • Acer99
                            Acer99

                            #283
                            AW: Versicherungspflicht

                            Damit _sollte_ alles geklärt sein, auch wenn Herr Dr. Eckert den Halterbegriff etwas verwässert, aber sei es drum.

                            Ich könnte mir vorstellen, dass der ein oder andere etwas "überrascht" ist ob dieser Stellungnahmen.

                            Allerdings meine ich, dass der DMFV seine Broschüren überarbeiten muss, dort steht:

                            Vers.-Scheinnr. 12/13/73/40)
                            Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
                            der gemeldeten und versicherten Mitglieder eines Vereins
                            und der angemeldeten und versicherten Einzelmitglieder
                            des DMFV aus dem Betrieb von Flugmodellen, soweit diese
                            auf dem Gelände des Vereins betrieben werden.


                            Das ist eigentlich so zu verstehen, dass jedes Mitglied und jedes Modell versichert ist, sofern es auf dem Gelände des Vereins betrieben wird.

                            Ich persönliche sehe einen Widerpruch.

                            OL

                            Kommentar

                            • thomas1130
                              RC-Heli TEAM
                              Admin
                              • 26.11.2007
                              • 25796
                              • Thomas
                              • Österreich

                              #284
                              AW: Versicherungspflicht

                              Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen
                              Ich persönliche sehe einen Widerpruch.
                              Ich persönlich nicht zwingend, da obige Aussage für mich eher allgemeinen Charakter hat - und die Regelung mit dem "Vereinsgelände" da als noch "speziellere" Norm vorgehen könnte..

                              Ich könnte mir vorstellen, dass der ein oder andere etwas "überrascht" ist ob dieser Stellungnahmen.
                              Auch da muss ich dir widersprechen - finde das deckt sich gut mit dem "allgemein gültigen Rechtsempfinden" - auch ohne die Norm zu kennen, hätte ich eine Regelung in diesem Sinne erwartet..

                              Jedenfalls sehr interessant - Danke Juky für die Einholung dieser Auskunft!
                              Stay hungry. Stay foolish.

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                              • JMalberg
                                RC-Heli TEAM
                                • 05.06.2002
                                • 22602
                                • J
                                • D: um Saarbrücken drum rum

                                #285
                                AW: Versicherungspflicht

                                Kann man(n) das so stehen lassen?
                                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                                Kommentar

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