Ja ok sorry, hatte halt in unseren Bedingungen geschaut da stands so drin.
Versicherungspflicht
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Das ist ein wichtiges Thema.
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Sycorax
AW: Versicherungspflicht
Das war einmal - denn das ist nur der halbe Text der Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich sind alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge/Flugzeuge ausgeschlossen. Und seit 2005 ist eben alles versicherungspflichtig geworden - davor war's für Modelle bis 5kg freiwillig und auf das freiwillige beziehen sich die Bedingungen der privaten Haftpflicht. Man muss schon alles lesen ( und vor allem verstehen ) und nicht nur das, was einem gerade in den Kram passt.Is ganz einfach, alles was leichter als 5kg ist ist in der HPF mitversichert. Für alles andere brauchst ne Extra Versicherung.
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AW: Versicherungspflicht
Wie ist das denn beim Fahrzeugkauf- hat Dich der Händler/Hersteller auf die KFZ- HaftpflichtV hingewiesen?Zitat von RCManni Beitrag anzeigen...
Dann müsste ja jeder der sich ein Modell kauft am besten vom Hersteller darauf
aufmerksam gemacht werden das er ohne eine Ordnungswiedrigkeit begeht.
PrivathaftpflichtV: Könnte mir mal einer eine Versicherungsges. incl. Tarif nennen, in der die gesetzlich vorgeschriebene Halterhaftpflicht lt. Bedingungen enthalten ist?!
Glaube ich erst, wenn ich es selber lese!
Ob Halterhaftpflicht oder Privathaftpflicht: Mit kleiner Prämie (gute Rotorblätter kosten mehr) schützt diese auch einen selbst vor einem evtl. finanziellen Ruin- es geht also nicht nur darum, ob man verpflichtet ist!
Es gibt allerdings auch noch Leute, die keine private HaftpflichtV haben, weil sie eben nicht vorgeschrieben ist ..
Gruß
Juky
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Acer99
AW: Versicherungspflicht
Schon "putzig", wie wiele "Mißverständnisse" existieren bei Dingen, die eigentlich recht eindeutig gesetzlich und evrtraglich geregelt sind.
Aber wir können festhalten:
Flugmodell = Das Ding fliegt und die Flugbahn kann während des Fluges vom Piloten beeinflusst werden (das kann, muss aber nicht eine Fernsteuerung sein)
Flugmodell = versicherungspflichtig unabhängig von Gewicht, Grösse oder sonstirgendwas
Versicherung = Versicherungsschutz kann _ausnahmsweise_ im Rahmen einer sog. Privaten Haftpflichtversicherung bestehen. Eine Klausel, wonach nicht versicherungspflichtige Modelle versichert sind, ist unergiebig, da s.o.
Möglich ist auch, dass der ein oder andere Mitarbeiter/Makler um die Rechtslage nicht weiss. ßndert an dieser Rechtslage aber nichts.
Und ja, ich sehe keinen Rechtsgrund, der dazu führt, dass PiccoZ und Co nicht versicherungspflichtig wären.
OL
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AW: Versicherungspflicht
Der logische Schluss daraus wäre allerdings, dass der Verkauf von Flugmodellen an unmündige Minderjährige nicht zulässig wäre (da die ja gar keine Versicherung abschließen können) - bzw. zu einer Haftung des Verkäufers führt.Und ja, ich sehe keinen Rechtsgrund, der dazu führt, dass PiccoZ und Co nicht versicherungspflichtig wären.
Hmm!?!?Stay hungry. Stay foolish.
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Acer99
AW: Versicherungspflicht
Unmündig ist etwas anderes, die sind nicht geschäftsfähig.
Ja, aber die von dir skizzierte Konsequenz ist richtig.
Es ist aber in vielen Bereichen so, zB kann die Oma ihrem Enkel auch keinen Hund schenken oder Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
In Deinem Beispiel müßte der Verkäufer eines Modells, dessen Kaufpreis den Rahmen des üblichen Taschengeldes übersteigt, sich die Einwilligung der Eltern vorlegen lassen, das hat noch nicht einmal etwas mit Versicherungspflicht zu tun.
Bin froh, > 18 zu sein :-)
OL
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limao
AW: Versicherungspflicht
Wie ist die Sachlage, z.B. bei meinem Sohn,
wenn er mit seinem Koax fliegt und würde mit seinem Heli einen Schaden verursachen?
Papa steht daneben, kann aber nicht mehr rechtzeitig eingreifen.
Papa ist Mitglied im DMFV und ausreichend versichert.
Frage: Muss ich meinen Sohn also auch beim DMFV versichern ?
Danke
Gruss
Jens
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AW: Versicherungspflicht
Hallo
Wenn dein Sohn unter 16 jahre ist greift die ganz normale Familien Haftpflicht.
Ab 18 wirds dann schon etwas anderst.Weil hier das Strafgerecht einen andere Haftunggrundlage ist,außer dein Sohn währe " Behindert".18 jährige sollten dann separat eine Privatehaftpflicht Versicherung haben
Mfg Ralf[FONT="Comic Sans MS"]Nichts ist so beständig , wie die Fassade die wir zeigen.[/FONT]
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AW: Versicherungspflicht
Ist mir schon klar - ich meine mit "unmündige Minderjährige" den Altersbereich zwischen 7 und 14 Jahren..Zitat von Acer99 Beitrag anzeigenUnmündig ist etwas anderes, die sind nicht geschäftsfähig.
Denke mal, dass ein PiccoZ oä nicht den Bereich des heute üblichen Taschengeldes überschreitet - und daher der Kauf auch ohne Eltern gültig wäre..In Deinem Beispiel müßte der Verkäufer eines Modells, dessen Kaufpreis den Rahmen des üblichen Taschengeldes übersteigt, sich die Einwilligung der Eltern vorlegen lassen, das hat noch nicht einmal etwas mit Versicherungspflicht zu tun.
(Wir theoretisieren hier nur - das ist hoffentlich allen klar..
)
Wie alt ist dein Sohn??Zitat von limao Beitrag anzeigenWie ist die Sachlage, z.B. bei meinem Sohn,
wenn er mit seinem Koax fliegt und würde mit seinem Heli einen Schaden verursachen?
Papa steht daneben, kann aber nicht mehr rechtzeitig eingreifen.
Ich denke unter einem gewissen Alter dürftest du ihn gar nicht fliegen lassen..
Deine DMFV Versicherung deckt das wohl eher nicht!
Grüße
ThomasStay hungry. Stay foolish.
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Acer99
AW: Versicherungspflicht
Manchmal frageich mich, ob hier Beiträge auch gelesen werden.Zitat von ralfk.7162 Beitrag anzeigenHallo
Wenn dein Sohn unter 16 jahre ist greift die ganz normale Familien Haftpflicht.
Mfg Ralf
Ich dachte, dass Thema "normale Haftpflicht" hätten wir erledigt
Zur Ausgangsfrage: Hilft nur, in die Versicherungsbedingungen zu schauen.
Ich meine, dass bei so einer Art "Ausbildungsflug" der "Ausbilder" versichert sein muss, da er der "verantwortliche Luftfahrzeugführer" ist.
Dies aber ohne Gewehr
OL
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Acer99
AW: Versicherungspflicht
Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigenIst mir schon klar - ich meine mit "unmündige Minderjährige" den Altersbereich zwischen 7 und 14 Jahren..
Ich denke unter einem gewissen Alter dürftest du ihn gar nicht fliegen lassen..
Grüße
Thomas
14 ist keine Altersgrenze in hier interessierendem Sinne.
Bis 7 Jahre: Geschäftsunfähig, darüber bis zur Volljährigkeit beschränkt geschäftsfähig.
Einfach mal die §§ 104 ff BGB lesen.
Ansonsten ist m.W. kein Mindestalter für das pilotieren von Modelllfugzeugen gesetzlich vorgeschrieben
OL
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AW: Versicherungspflicht
Vielleicht sind die Altersgrenzen in ßsterreich ja anders als in DE.
Wegen dem "jemanden fliegen lassen" meine ich auch mal gelesen zu haben, dass das von der Versicherung abgedeckt ist. Muss aber mal suchen wo das stand...
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AW: Versicherungspflicht
Mich erschreckt immer wieder, wie (teilweise) fahrlässig hier die Dinge von manchen gedreht werden, nur um Recht haben zu wollen, so wie z.B. ralfk.7162.
Rechtlich ist die Sache doch eigentlich schon seit ner Menge Posts hier klar, und daran gibt es nunmal nichts zu deuteln.
Fliegen nur mit Versicherung!
Wobei ich mir aber nicht sicher bin, wie eine Versicherung reagiert, wenn der Flugschüler einen Schadenfall verursacht und der Fluglehrer das Flugobjekt nicht via Lehrer- Schüler Kabel sichern kann. Denn diese Möglichkeit bieten heutzutage (zumindest bei Koaxen) auch die Billigfunken.
Gruß
KaiInfos über mich in meinem Profil.
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AW: Versicherungspflicht
Jetzt kommen wir mal alle wieder etwas runter und hört auf mit der Korinthenkackerei.
Hat sich jetzt wo ich beim Fliegen war (versichert) ein wenig aufgeschaukelt.
Da sind wir uns wohl alle einig und wurde in diesem Thread nicht nur einmal mehr als deutlich gemacht.Fliegen nur mit Versicherung!
So, nun will ich mal all das kleine Zeuchs, wie PiccoZ, Koaxe, wie sie heute schon in jedem normalen Kaufhaus verscherbelt werden kurz ansprechen.
Rein rechtlich sind sie versicherungspflichtige Flugmodelle.
Aber jetzt mal ernsthaft und wie im normalen Leben, hat von euch schon mal jemand nen PiccoZ und oder nen Koax versichert?Zuletzt geändert von Klaus O.; 14.08.2009, 18:32.Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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