Versicherungspflicht

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  • Nitrofan
    Senior Member
    • 01.08.2008
    • 1086
    • Sebastian

    #226
    AW: Versicherungspflicht

    Ja ok sorry, hatte halt in unseren Bedingungen geschaut da stands so drin.
    MFG Sebastian

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    • Sycorax
      Sycorax

      #227
      AW: Versicherungspflicht

      Is ganz einfach, alles was leichter als 5kg ist ist in der HPF mitversichert. Für alles andere brauchst ne Extra Versicherung.
      Das war einmal - denn das ist nur der halbe Text der Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich sind alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge/Flugzeuge ausgeschlossen. Und seit 2005 ist eben alles versicherungspflichtig geworden - davor war's für Modelle bis 5kg freiwillig und auf das freiwillige beziehen sich die Bedingungen der privaten Haftpflicht. Man muss schon alles lesen ( und vor allem verstehen ) und nicht nur das, was einem gerade in den Kram passt.

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      • Juky
        RC-Heli TEAM
        • 15.03.2007
        • 20988
        • Ingolf
        • Dortmund

        #228
        AW: Versicherungspflicht

        Zitat von RCManni Beitrag anzeigen
        ...
        Dann müsste ja jeder der sich ein Modell kauft am besten vom Hersteller darauf
        aufmerksam gemacht werden das er ohne eine Ordnungswiedrigkeit begeht.
        Wie ist das denn beim Fahrzeugkauf- hat Dich der Händler/Hersteller auf die KFZ- HaftpflichtV hingewiesen?

        PrivathaftpflichtV: Könnte mir mal einer eine Versicherungsges. incl. Tarif nennen, in der die gesetzlich vorgeschriebene Halterhaftpflicht lt. Bedingungen enthalten ist?!
        Glaube ich erst, wenn ich es selber lese!

        Ob Halterhaftpflicht oder Privathaftpflicht: Mit kleiner Prämie (gute Rotorblätter kosten mehr) schützt diese auch einen selbst vor einem evtl. finanziellen Ruin- es geht also nicht nur darum, ob man verpflichtet ist!
        Es gibt allerdings auch noch Leute, die keine private HaftpflichtV haben, weil sie eben nicht vorgeschrieben ist ..

        Gruß
        Juky

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        • Acer99
          Acer99

          #229
          AW: Versicherungspflicht

          Schon "putzig", wie wiele "Mißverständnisse" existieren bei Dingen, die eigentlich recht eindeutig gesetzlich und evrtraglich geregelt sind.

          Aber wir können festhalten:

          Flugmodell = Das Ding fliegt und die Flugbahn kann während des Fluges vom Piloten beeinflusst werden (das kann, muss aber nicht eine Fernsteuerung sein)

          Flugmodell = versicherungspflichtig unabhängig von Gewicht, Grösse oder sonstirgendwas

          Versicherung = Versicherungsschutz kann _ausnahmsweise_ im Rahmen einer sog. Privaten Haftpflichtversicherung bestehen. Eine Klausel, wonach nicht versicherungspflichtige Modelle versichert sind, ist unergiebig, da s.o.

          Möglich ist auch, dass der ein oder andere Mitarbeiter/Makler um die Rechtslage nicht weiss. ßndert an dieser Rechtslage aber nichts.

          Und ja, ich sehe keinen Rechtsgrund, der dazu führt, dass PiccoZ und Co nicht versicherungspflichtig wären.

          OL

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          • thomas1130
            RC-Heli TEAM
            Admin
            • 26.11.2007
            • 25797
            • Thomas
            • Österreich

            #230
            AW: Versicherungspflicht

            Und ja, ich sehe keinen Rechtsgrund, der dazu führt, dass PiccoZ und Co nicht versicherungspflichtig wären.
            Der logische Schluss daraus wäre allerdings, dass der Verkauf von Flugmodellen an unmündige Minderjährige nicht zulässig wäre (da die ja gar keine Versicherung abschließen können) - bzw. zu einer Haftung des Verkäufers führt.

            Hmm!?!?
            Stay hungry. Stay foolish.

            Kommentar

            • Acer99
              Acer99

              #231
              AW: Versicherungspflicht

              Unmündig ist etwas anderes, die sind nicht geschäftsfähig.

              Ja, aber die von dir skizzierte Konsequenz ist richtig.

              Es ist aber in vielen Bereichen so, zB kann die Oma ihrem Enkel auch keinen Hund schenken oder Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

              In Deinem Beispiel müßte der Verkäufer eines Modells, dessen Kaufpreis den Rahmen des üblichen Taschengeldes übersteigt, sich die Einwilligung der Eltern vorlegen lassen, das hat noch nicht einmal etwas mit Versicherungspflicht zu tun.

              Bin froh, > 18 zu sein :-)

              OL

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              • limao
                limao

                #232
                AW: Versicherungspflicht

                Wie ist die Sachlage, z.B. bei meinem Sohn,
                wenn er mit seinem Koax fliegt und würde mit seinem Heli einen Schaden verursachen?
                Papa steht daneben, kann aber nicht mehr rechtzeitig eingreifen.
                Papa ist Mitglied im DMFV und ausreichend versichert.

                Frage: Muss ich meinen Sohn also auch beim DMFV versichern ?

                Danke
                Gruss
                Jens

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                • ralfk.7162
                  Senior Member
                  • 17.09.2008
                  • 1453
                  • Ralf
                  • Salach fast vor der Haustüre

                  #233
                  AW: Versicherungspflicht

                  Hallo


                  Wenn dein Sohn unter 16 jahre ist greift die ganz normale Familien Haftpflicht.
                  Ab 18 wirds dann schon etwas anderst.Weil hier das Strafgerecht einen andere Haftunggrundlage ist,außer dein Sohn währe " Behindert".18 jährige sollten dann separat eine Privatehaftpflicht Versicherung haben



                  Mfg Ralf
                  [FONT="Comic Sans MS"]Nichts ist so beständig , wie die Fassade die wir zeigen.[/FONT]

                  Kommentar

                  • thomas1130
                    RC-Heli TEAM
                    Admin
                    • 26.11.2007
                    • 25797
                    • Thomas
                    • Österreich

                    #234
                    AW: Versicherungspflicht

                    Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen
                    Unmündig ist etwas anderes, die sind nicht geschäftsfähig.
                    Ist mir schon klar - ich meine mit "unmündige Minderjährige" den Altersbereich zwischen 7 und 14 Jahren..

                    In Deinem Beispiel müßte der Verkäufer eines Modells, dessen Kaufpreis den Rahmen des üblichen Taschengeldes übersteigt, sich die Einwilligung der Eltern vorlegen lassen, das hat noch nicht einmal etwas mit Versicherungspflicht zu tun.
                    Denke mal, dass ein PiccoZ oä nicht den Bereich des heute üblichen Taschengeldes überschreitet - und daher der Kauf auch ohne Eltern gültig wäre..
                    (Wir theoretisieren hier nur - das ist hoffentlich allen klar.. )

                    Zitat von limao Beitrag anzeigen
                    Wie ist die Sachlage, z.B. bei meinem Sohn,
                    wenn er mit seinem Koax fliegt und würde mit seinem Heli einen Schaden verursachen?
                    Papa steht daneben, kann aber nicht mehr rechtzeitig eingreifen.
                    Wie alt ist dein Sohn??
                    Ich denke unter einem gewissen Alter dürftest du ihn gar nicht fliegen lassen..
                    Deine DMFV Versicherung deckt das wohl eher nicht!

                    Grüße
                    Thomas
                    Stay hungry. Stay foolish.

                    Kommentar

                    • Acer99
                      Acer99

                      #235
                      AW: Versicherungspflicht

                      Zitat von ralfk.7162 Beitrag anzeigen
                      Hallo
                      Wenn dein Sohn unter 16 jahre ist greift die ganz normale Familien Haftpflicht.
                      Mfg Ralf
                      Manchmal frageich mich, ob hier Beiträge auch gelesen werden.

                      Ich dachte, dass Thema "normale Haftpflicht" hätten wir erledigt

                      Zur Ausgangsfrage: Hilft nur, in die Versicherungsbedingungen zu schauen.

                      Ich meine, dass bei so einer Art "Ausbildungsflug" der "Ausbilder" versichert sein muss, da er der "verantwortliche Luftfahrzeugführer" ist.

                      Dies aber ohne Gewehr

                      OL

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                      • Acer99
                        Acer99

                        #236
                        AW: Versicherungspflicht

                        Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
                        Ist mir schon klar - ich meine mit "unmündige Minderjährige" den Altersbereich zwischen 7 und 14 Jahren..

                        Ich denke unter einem gewissen Alter dürftest du ihn gar nicht fliegen lassen..

                        Grüße
                        Thomas

                        14 ist keine Altersgrenze in hier interessierendem Sinne.

                        Bis 7 Jahre: Geschäftsunfähig, darüber bis zur Volljährigkeit beschränkt geschäftsfähig.

                        Einfach mal die §§ 104 ff BGB lesen.

                        Ansonsten ist m.W. kein Mindestalter für das pilotieren von Modelllfugzeugen gesetzlich vorgeschrieben

                        OL

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                        • danousek
                          "Inselprinz"
                          • 14.04.2008
                          • 3130
                          • Daniel
                          • Mannheim, Praha/Kladno

                          #237
                          AW: Versicherungspflicht

                          Vielleicht sind die Altersgrenzen in ßsterreich ja anders als in DE.
                          Wegen dem "jemanden fliegen lassen" meine ich auch mal gelesen zu haben, dass das von der Versicherung abgedeckt ist. Muss aber mal suchen wo das stand...

                          Kommentar

                          • idefix-1972
                            Senior Member
                            • 10.06.2007
                            • 2340
                            • Kai
                            • owl

                            #238
                            AW: Versicherungspflicht

                            Mich erschreckt immer wieder, wie (teilweise) fahrlässig hier die Dinge von manchen gedreht werden, nur um Recht haben zu wollen, so wie z.B. ralfk.7162.

                            Rechtlich ist die Sache doch eigentlich schon seit ner Menge Posts hier klar, und daran gibt es nunmal nichts zu deuteln.

                            Fliegen nur mit Versicherung!

                            Wobei ich mir aber nicht sicher bin, wie eine Versicherung reagiert, wenn der Flugschüler einen Schadenfall verursacht und der Fluglehrer das Flugobjekt nicht via Lehrer- Schüler Kabel sichern kann. Denn diese Möglichkeit bieten heutzutage (zumindest bei Koaxen) auch die Billigfunken.

                            Gruß

                            Kai
                            Infos über mich in meinem Profil.

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                            • Juky
                              RC-Heli TEAM
                              • 15.03.2007
                              • 20988
                              • Ingolf
                              • Dortmund

                              #239
                              AW: Versicherungspflicht

                              L/S Betrieb ist beim DMFV im Verein abgedeckt, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Bei Wildfliegern nicht abgedeckt.
                              Gewerblich (sofern nicht Haupterwerb) mit Zusatz IV mitversicherbar.

                              Kommentar

                              • Klaus O.
                                Senior Member
                                • 03.12.2007
                                • 22475
                                • Klaus

                                #240
                                AW: Versicherungspflicht

                                Jetzt kommen wir mal alle wieder etwas runter und hört auf mit der Korinthenkackerei.
                                Hat sich jetzt wo ich beim Fliegen war (versichert) ein wenig aufgeschaukelt.

                                Fliegen nur mit Versicherung!
                                Da sind wir uns wohl alle einig und wurde in diesem Thread nicht nur einmal mehr als deutlich gemacht.

                                So, nun will ich mal all das kleine Zeuchs, wie PiccoZ, Koaxe, wie sie heute schon in jedem normalen Kaufhaus verscherbelt werden kurz ansprechen.

                                Rein rechtlich sind sie versicherungspflichtige Flugmodelle.

                                Aber jetzt mal ernsthaft und wie im normalen Leben, hat von euch schon mal jemand nen PiccoZ und oder nen Koax versichert?
                                Zuletzt geändert von Klaus O.; 14.08.2009, 18:32.
                                Gruß Klaus

                                Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                                Kommentar

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