Versicherungspflicht

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  • mike65
    mike65

    #451
    AW: Versicherungspflicht

    Zitat von teredo-tectum Beitrag anzeigen
    Auszug Luftfahrtgesetz
    §25
    (1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.
    Aber interessant ist der Paragraph allemal. War hier doch schon mal die Nachfrage nach einem Beleg ob der Grundstückseigentümer die Zustimmung erteilen muss.

    Ist nur fraglich wie er zu verstehen ist, weil ja da ein "und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis..." steht. Die benötigt man ja nicht bei <5kg Elektro.

    LG Mike

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    • JMalberg
      RC-Heli TEAM
      • 05.06.2002
      • 22627
      • J
      • D: um Saarbrücken drum rum

      #452
      AW: Versicherungspflicht

      @mike:
      Da sind mAn der "erlaubnisfreie Modellflug" ausgenommen, da er nach §16 ja frei ist von der Aufstiegserlaubnis.
      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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      • doubleaction
        doubleaction

        #453
        AW: Versicherungspflicht

        Hi,

        was passiert eigentlich, wenn ich irgendwo fliege und ein Polizist kontrolliert mich und überprüft ob ich versichert bin. Da ich es aber nicht bin und eine Pflicht besteht, zahle ich dann eine Strafe?

        Alex

        Kommentar

        • JMalberg
          RC-Heli TEAM
          • 05.06.2002
          • 22627
          • J
          • D: um Saarbrücken drum rum

          #454
          AW: Versicherungspflicht

          Jepp, du zahlst eine Strafe. Allerdings suche ich immer noch nach der Handhabe mit der dich ein Polizist betreffend des Luftrechts überprüfen darf. Ist ja schließlich Luftrecht
          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
          Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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          • doubleaction
            doubleaction

            #455
            AW: Versicherungspflicht

            Das tät mich jetzt aber wirklich interessieren, was da auf mich zukommen könnte. Ich nehme mal stark an, dass nicht einmal ein Polizist weiß, dass Vesicherungspflicht beseht. Aber sagen wir mal, ein böser Nachbar zeigt mich an, weil der evtl vermutet, dass ich nicht versichert bin um mir eins reinzudrücken. Was passiert dann?

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            • Mork
              Gast
              • 18.11.2009
              • 44
              • Frank
              • CE

              #456
              AW: Versicherungspflicht

              Moin

              da muß ich auch mal was zu fragen, wer weis denn was von der Versicherungspflicht überhaupt!?-
              Der Cop bestimmt nicht weil der hat mit dem Straßenverkehr genug um die Ohren und so lange man nicht in der Straßenverkehr eingreift wird da auch nix kommen.

              Was ist denn mit den Supermärkten usw.

              Was ist denn überhaupt mit den Modellbauhändlern!!!!

              Mal ganz ehrlich, hat schon mal jemand im Laden erlebt das ein Händler gesagt hat:

              Wenn du flieschen willst mußte aber erst versichern, sonst machste dich strafbar!?-

              Wie sieht es denn damit aus, der Fürsorgepflicht an die Kundschaft!

              Klar, wie heißt es doch so schön:
              Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber woher soll denn Ottonormalverbraucher das denn auch wissen.

              Selbst ich, hab es nur durch Zufall erfahren und das es auch für Autos und Lenkdrachen gilt.

              Ich habe bei keiner Rennverannstalltung je erlebt das über RC-Car Versicherung ein Wort verloren wurde...

              Die vom Ordnungsamt wissen das ebenso wenig..
              Es sei, ein Modellflieger ist in der Behörde tätig, nur ob der auch kontrolliert...

              Ich finde, das das Thema Versicherung für Modellbau und ähnliches nicht genug bekannt ist und kein Händler wird sich damit ein Geschäft versauen.
              Da sitzt das Hemd näher als die Versicherung, es sei er bekommt ne Provision pro Abschluß...

              In welchem Modellbaukatalog steht was drin:
              Wenn Sie dieses Modell betreiben wollen, bedarf es aber einer Versicherung!!

              Warum wohl nicht...

              Nur komisch, das ein Fahrrad mit E-Motor sofort ein V-Schild braucht obwohl es langsam unterwegs ist...

              Aufklärung tut Not und wann fangen die großen Firmen damit an, wenn nicht die, wer dann sonst!?-
              Auf keinem Karton steht was drauf, in keiner Anleitung gibt es einen, auch wenn noch kleinen Hinweis darauf...
              Woher soll es denn der 08/15 Freizeitflieger oder Fahrer dann auch wissen!?-

              Aufklärung nur von wem!!??--

              Ich hatte gerade einen Versicherungmenschen im Haus und der hatte davon auch was gehört weil er von mehreren Leuten drauf angesprochen wurde aber die haben es nicht im Programm und werden es auch nicht aufnehmen.

              Geht mal in den Laden/Supermarkt und fragt den Vk, ich hätte gerne die 2Motorige und den 145cm Lenkdrachen, ähm brauche ich sonst noch was dazu!?-
              Nur Akkus, sonst ist alles dabei.

              Ist das jetzt schon eine "Fahrlässige Straftat" weil es ja verschwiegen wurde... oder ist der Kunde der doofe weil er es auch nicht besser weis ----

              Heißes Thema diese Versicherungspflicht von der eigentlich nur Insider was wissen.

              M

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              • mike65
                mike65

                #457
                AW: Versicherungspflicht

                Hallo Mork, also erstmal machst du dich nicht strafbar, sondern begehst eine Ordnungswidrigkeit. Ist also wie falsch parken.
                Dann, wo kein Kläger da kein Richter. Wenn der Polizist nicht weiss das du eine Versicherung brauchst, wird er nicht danach fragen, Glück gehabt. Wenn doch, muss du ihm das nachweisen.
                Er darf dich allerdings nicht zur Landung zwingen, dich beim Fliegen ablenken, oder dir was das Fliegen angeht irgendwelche Anweisungen geben. Du als Luftfahrzeugführer hast die Verantwortung.
                Die andere Sache ist die, dass du wenn du ein Auto oder Motorrad kaufst auch nicht gesagt bekommst das du dafür eine Versicherung brauchst. Das zu wissen gehört zur Allgemeinbildung. Und so ist es auch beim Modellflug.
                Schwierig ist es nur deshalb weil die Grenze zwischen Spielzeug und "richtigem" Modellhelikopter fliessend ist. Also rein von der Absicht des Gebrauchs der Sache zu sehen, ist von der Oma oder auch den Eltern nicht unbedingt zu verlangen das zu wissen. Der Enkel etc. "spielt" damit doch nur im Garten.
                Wer dagegen ernsthaften Modellflug betreibt weiss es, oder erfährt es.
                Ich halte es auch nicht unbedingt für notwendig, wie bei den Zigarettenschachteln in schwarzem Trauerrand, einen Warnhinweis auf jeden Heli ab Koax aufwärts zu drucken. Es gibt ja noch andere Gesetze und Vorschriften die einzuhalten sind. Da könnte man ja dann gleich einen Beipackzettel mit reinlegen.

                LG Mike
                Zuletzt geändert von Gast; 09.02.2010, 07:58.

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                • idefix-1972
                  Senior Member
                  • 10.06.2007
                  • 2340
                  • Kai
                  • owl

                  #458
                  AW: Versicherungspflicht

                  Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
                  Hallo Mork, also erstmal machst du dich nicht strafbar, sondern begehst eine Ordnungswidrigkeit.
                  Na, da bin ich mir nicht so sicher, denn es gibt auch das hier:

                  Pflichtversicherungsgesetz
                  1. Abschnitt - Pflichtversicherung (§§ 1 - 7)
                  § 6

                  (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

                  (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

                  (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.


                  ßhnlich dürfte es auch beim Modellflug eine Straftat sein, da es sich bei der Versicherung immer noch um eine Pflichtversicherung handelt.

                  Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
                  Die andere Sache ist die, dass du wenn du ein Auto oder Motorrad kaufst auch nicht gesagt bekommst das du dafür eine Versicherung brauchst. Das zu wissen gehört zur Allgemeinbildung. Und so ist es auch beim Modellflug.
                  Schwierig ist es nur deshalb weil die Grenze zwischen Spielzeug und "richtigem" Modellhelikopter fliessend ist. ........Der Enkel etc. "spielt" damit doch nur im Garten.
                  Wer dagegen ernsthaften Modellflug betreibt weiss es, oder erfährt es.
                  Noch mal, da es ja anscheinend immer noch nicht verstanden wurde:

                  Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Spielzeug oder nicht Spielzeug. Jedes Luftfahrzeug unterliegt der Pflichtversicherung. Und da ist es egal, ob PiccoZ oder 20kg Turbinenheli.

                  Gruß

                  Kai
                  Infos über mich in meinem Profil.

                  Kommentar

                  • eSWee-Heli
                    eSWee-Heli

                    #459
                    AW: Versicherungspflicht

                    Zitat von Mork Beitrag anzeigen
                    Was ist denn überhaupt mit den Modellbauhändlern!!!!

                    Mal ganz ehrlich, hat schon mal jemand im Laden erlebt das ein Händler gesagt hat:

                    Wenn du flieschen willst mußte aber erst versichern, sonst machste dich strafbar!?-
                    ...bei meinem örtlichen Händler steht auf jedem Kassenzettel:

                    Flugmodelle sind generell versicherungspflichtig! (oder so ähnlich)

                    Kommentar

                    • mike65
                      mike65

                      #460
                      AW: Versicherungspflicht

                      Zitat von idefix-1972 Beitrag anzeigen

                      Noch mal, da es ja anscheinend immer noch nicht verstanden wurde:

                      Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Spielzeug oder nicht Spielzeug. Jedes Luftfahrzeug unterliegt der Pflichtversicherung. Und da ist es egal, ob PiccoZ oder 20kg Turbinenheli.
                      Du hast mich nicht verstanden.

                      Ich schrieb davon, dass man von Eltern etc. nicht unbedingt erwarten kann zu wissen das der Spielzeugheli mit dem der Sohnemann "spielt" einer Versicherungspflicht unterliegt.

                      Die Gesetzeslage ist mir schon klar.

                      LG Mike

                      Kommentar

                      • mike65
                        mike65

                        #461
                        AW: Versicherungspflicht

                        Zitat von idefix-1972 Beitrag anzeigen
                        Na, da bin ich mir nicht so sicher....
                        Ich schon:

                        § 43
                        (1) Für die Versicherung zur Deckung der Haftung des Halters eines Luftfahrzeugs nach diesem Unterabschnitt gelten die Vorschriften der nachfolgenden Absätze, soweit die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber (ABl. EU Nr. L 138 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung, nicht anwendbar ist oder keine Regelung enthält.
                        (2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.
                        (3) Für die Haftpflichtversicherung gelten die Vorschriften für die Pflichtversicherung des Versicherungsvertragsgesetzes. § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes gilt nicht.

                        Straf- und Bußgeldvorschriften
                        § 58
                        (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
                        1.
                        den im Rahmen der Luftaufsicht (§ 29) erlassenen Verfügungen zuwiderhandelt,
                        2.
                        ………………….
                        15.
                        entgegen
                        a)
                        § 43 Abs. 2 Satz 1,
                        b)
                        § 50 Abs. 1 Satz 1 oder
                        c)
                        Artikel 4 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 oder 2 oder Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber (ABl. EU Nr. L 138 S. 1), soweit nicht die Versicherung zur Deckung der Haftung für die Zerstörung, die Beschädigung und den Verlust von Gütern betroffen ist,
                        jeweils in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 Satz 1, eine Haftpflichtversicherung nicht unterhält.

                        (2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 2, 3, 8a, 9, 12 und 12a kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 5 bis 7 und 13 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1, 4, 8, 10, 11, 14 und 15 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.


                        Straftaten werden mit Freiheitsstrafe oder Geldbuße geahndet. Wobei dann die Freiheitsstrafe an erster Stelle aufgeführt steht.



                        LG Mike
                        Zuletzt geändert von Gast; 09.02.2010, 23:37.

                        Kommentar

                        • Mork
                          Gast
                          • 18.11.2009
                          • 44
                          • Frank
                          • CE

                          #462
                          AW: Versicherungspflicht

                          @Mike65
                          Die andere Sache ist die, dass du wenn du ein Auto oder Motorrad kaufst auch nicht gesagt bekommst das du dafür eine Versicherung brauchst. Das zu wissen gehört zur Allgemeinbildung. Und so ist es auch beim Modellflug.


                          Das sehe ich anders, denn von klein auf sieht man das Pkw und Krad ein Kennzeichen besitzen die kleinen ein Vs-Kennzeichen.

                          Daher weis man das schon!!!!
                          Allgemein zu sehen und täglich relevant!!!!

                          Dennoch stand/steht in so mancher Mofa/Mopedbetriebserlaubnis drin, das zum führen dieses Fahrzeuges ein Führerschein der Kl. V oder IV benötigt wird und es der Vs-Pflicht unterliegt.

                          Bei RC-Modellen steht sowas nicht drin im Bauplan, wäre aber angebracht...
                          Nur, wer kauft dann noch ein Modell wen man das gesagt bekommt...

                          Wenn jetzt ein Modell auch ein Kennzeichen haben würde, dann würden die Leute fragen warum... wozu... weshalb das DING da dran ist!!!!

                          Weil die Allgemeinheit es dann sieht und es auch benannt wird aber in keiner Tageszeitung wird zu einer Veranstalltung eines Modellfulgtages darauf hingewiesen das Leute die mitmachen wollen einen Versicherungschutz brauchen.

                          Anscheinend muß es erst einen offiziellen Erlaß dazu geben das es der Hinweispflicht bedarf und zwar vor und nicht nach den Kauf des Modells...

                          Da Rc-Modellbau aber bei vielen Menschen noch als Spielzeug für Erwachsene oder solche die es sein wollen deklariert wird und keine große Lobby vorhanden ist, passiert da in Sachen VS-Plichtaufklärung auch nix.

                          Dann greift der Passus wieder:
                          Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

                          Dumm gelaufen und ein absoluter Teufelskreis finde ich.

                          Die, die es wissen, Hersteller, Großhändler und Modellbaulädenbetreiber sagen nichts, weil das Hemd dichter sitzt und der €uro in die Kasse muß, als die Ansage der VS-Pflicht und dadurch ein geschäft nicht machen zu können.

                          Es wird ein Gesetz zur Vs-Pflicht erlassen aber die Mitteilungspflicht an den Normalkunden außer acht gelassen.
                          Der erfährt es dann mal durch Zufall oder wenn was passiert ist.

                          Na denn werden wir uns mal versichern um auf der sicheren Seite zu stehen für den Fall der Fälle!!!

                          ".. und tschüß!

                          Kommentar

                          • mike65
                            mike65

                            #463
                            AW: Versicherungspflicht

                            @Mork, ich verstehe deinen Standpunkt gut und verstehe was du meinst.

                            Trotzdem bin ich nicht für solche Hinweise.

                            Die Informations"pflicht", obliegt ja nicht Handel und Industrie sondern müsste vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Dies erfordert Kontrolle der Umsetzung, Beachtung von EU-Recht, ßberwachung von Produkten aus dem Ausland.

                            Abgesehen von den Kosten die wieder auf den Kunden umgelegt werden, ist mir das zu viel Bürokratie.

                            LG Mike
                            Zuletzt geändert von Gast; 10.02.2010, 08:22.

                            Kommentar

                            • Kenjii
                              Member
                              • 21.04.2009
                              • 73
                              • Jonas
                              • Niederkassel, Panzerstrasse

                              #464
                              AW: Versicherungspflicht

                              Hallo,

                              irgendwie les ich immer wieder unterschiedliches. Ich bin nun seit Anfang des Monats bei der DMO versichert. Hauptgrund war für mich, dass das Wildfliegen abgesichert ist. Meine Frage ist nun, ob der Versicherungsschutz nur dann gilt, wenn ich vorher eine Erlaubnis vom Grundstückseigentümer eingeholt habe ? Ich war der Meinung dass ich das nicht zwingend brauche, weil ich unter 5kg Elektro fliege. Besser ist es sicherlich, aber ist es zwingend ?

                              Eine eindeutige Aussage dazu wäre mir wichtig.

                              Grüsse

                              Kenjii

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                              • mike65
                                mike65

                                #465
                                AW: Versicherungspflicht

                                Die Einwilligung vom Grundstückeigentümer brauchst du immer wenn du 100% sicher gehen willst das du, in jedem Fall, Versicherungsschutz hast.

                                Alles andere ist Spekulation, denn niemand kann wissen wie Gerichte, die Umstände die zum Unfall geführt haben, bewerten und danach entscheiden.

                                LG Mike

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