
Eine Halter-Haftpflicht ist grundsätzlich Nachweispflichtig, aber im Normalfall ergibt sich der Nachweis aus der Sache.
Beispiel Auto:
Um ein Auto im öffentlichen Strassenverkehr bewegen zu dürfen besteht eine Halter-Haft-Pflicht. Der Nachweis darüber ist öffentlich sichtbar angebracht, in Form des Kennzeichens. Denn das Kennzeichen ist der Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung besteht.
Was aber nur die wenigsten wissen ist folgendes:
Wenn man mit einem Fahrzeug außerhalb Deutschlands unterwegs ist, benötigt man als Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung die Internationale Versicherungsbestätigungskarte, auch "Grüne Karte" genannt. Innerhalb der EU wird im Allgemeinen zwar auch das Kennzeichen als Nachweis anerkannt, das Mitführen der Grünen Karte wird jedoch trotzdem empfohlen.
Was passiert, wenn man die Haftpflicht nicht nachweisen kann ist auch klar. Das Auto wird stillgelegt und aus dem Verkehr gezogen, bis der Nachweis erbracht wurde.
Das würde ich auch für Helis empfehlen

Aber jetzt kommt der spannende Punkt, ... wer (außer Guido im Dienst) darf das überhaupt überprüfen

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Mal was ganz anderes, ... warum gehen hier eigentlich alle so ab.
Ich persönlich wollte nur unter uns geklärt haben, das alles save ist, mehr nicht.
mfg
Amok
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