Die Genehmigungen über 5kg kann keine Gemeinde ausstellen. Das kann nur das Regierungspräsidium. Außerhalb von Modellflugplätzen über 5kg braucht es eine Einzel Aufstiegsgenehmigung. Die kann keine Gemeinde ausstellen.
Besuch von der Polizei
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Schneipe
AW: Besuch von der Polizei
Die Genehmigungen über 5kg kann keine Gemeinde ausstellen. Das kann nur das Regierungspräsidium. Außerhalb von Modellflugplätzen über 5kg braucht es eine Einzel Aufstiegsgenehmigung. Die kann keine Gemeinde ausstellen.
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AW: Besuch von der Polizei
Super, dass es zu so einem Abschluss gekommen ist.
Und an alle, die von Anfang an gesagt haben: Ach lass es, bringt eh nix, such was neues ....
SO GEHT DAS! NICHT UNTERKRIEGEN LASSEN! FßR SEIN RECHT KßMPFEN!Goblin 700 Comp - Brain - T8FG
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kumpelblase_
AW: Besuch von der Polizei
Ich wollte auch mal kurz meiner ßrger über die Retter des Waldes ablassen.
Jäger #1, ich fliege auf einen Privatgrundstück meinen Logo 600SE mit low rpm... aus 20m gar nicht mehr hörbar. Der Wald ist ca. 200m weg. Seine Töle springt mich an und reißt mich fast um, konnte den Logo gerade noch retten. Standard Gerede ihr dürft hier nicht fliegen, dafür gibt es Vereine blabla ihr stört die UHU`s beim brüten. Gut wir sind gefahren weil wir für den Platz keine schriftliche Erlaubnis hatten.
Jäger #2, der Wald ist ca. 1km entfernt. Ich bin mit meinen Bixler FPV geflogen. Mehr gesegelt als Motor an. Mein Kumpel ist seinen T-Rex 550 geschwebt. Gleiches Spiel nur mit anderen Jäger. Ihr dürft hier nicht fliegen blabla ihr vertreibt die Wildschweine (Das ist ein offenes Gelände, da ist gar nix wo sich diese Viecher verstecken können). Wir standen auch wieder auf einen Gelände einer Firma. Er wollte dann angeblich von seinen Betretungsrecht blabla gebrauch machen.
Ich bin mir jetzt unschlüssig ob wir es nächstes mal drauf ankommen lassen wollen und er soll die Polizei rufen oder nicht. Dieser selbsternannte Retter kann uns doch wohl nicht für ein Privatgelände (er ist nicht der Pächter oder sonst was), das in der Nähe eines Waldes ist, kein Betretungsverbot geben. Soweit ich weiß hat der doch überhaupt gar nix zum melden?!
Dieses dummes Gelaber das man nur auf Modellflugplätzen fliegen darf geht mir langsam auf die Nüsse. Ich habe ihn extra noch gefragt ob das hier ein Naturschutzgebiet ist, das er verneint hat.
Ich weiß in diesen Thread geht es eigl. um die Polizei, aber egal.
Gruß PatrickZuletzt geändert von Gast; 19.10.2014, 18:42.
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AW: Besuch von der Polizei
Also bei uns muß ein Hund an die Leine. Wenn mich der Hund der "Jägermeisters" anspringt wäre eine Konsequenz die Grünen von mir aus zu rufen, vor allem wenn er so blöd daherkommt....[FONT="Arial Narrow"]TRex 250 3digi,AcrobatSE 3digi,TRex 550 3digi,TRex 700E V2 3digi,DX18, DX18G2[/FONT]
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AW: Besuch von der Polizei
Nabend zusammen,
(auch auf die Gefahr, dass ich hier verbal gesteinigt werde) ich bin auch mal zur Jagd gegangen.
(Da das aber ne teure Angelegenheit ist, habe ich das nicht mehr weiter verfolgt. Und: Ich habe auch Hunde geführt, Schutzhunde und Jagdhunde!)
Was ich zu dem Thema sagen möchte:
1. Frag die Waidmänner doch einfach mal nach ihrem Begehungsschein, oder sofern es die wirklichen Jagdpächter sind, nach ihrer Pachterlaubnis. Die meisten fangen dann schon an zu stottern. Denn die haben sie meistens nicht dabei, bzw. sind dort garnicht in ihrem Revier, wo sie sich so aufblasen.
2. Exekutivbefugnisse in einem Jagdrevier hat nur ein Jagdschützer und der Pächter, hierfür sind Zusatzprüfungen erforderlich. Einfache Jäger mit einem normalen Begehungsschein dürfen nur Wild totschießen, mehr eben nicht. Sie dürfen noch nicht mal wildernde Hunde und Katzen töten (was der Pächter durchaus darf, der Jagdschützer auch). Und die dürfen auch nicht einfach alles abknallen, sondern nur nach den Jagdabschussplänen. Halten sie sich nicht daran (bspw. einer schießt nen starken Bock, obwohl der nicht auf der Liste steht), gibt´s für die "Hobbyjäger" auch massiven ßrger.
3. Die meisten Jäger, die sich so aufblasen, sind keine wirklichen Jäger, sondern Blender. (Aber denk immer dran: Cool bleiben bringt die noch mehr zum Wahnsinn!)
4. Die meisten Jäger wären tatsächlich froh, wenn keine Wildschweine da wären, denn die verursachen einen immensen Flur- und Jagdschaden. Und den zahlt der Jagdpächter, nicht der Landwirt. Und wenn so eine Rotte Sauen durch einen Acker gezogen ist, kannste den komplett neu herrichten, da sind superschnell tausende an Euros fällig. Ich denke, auch wenn ich Dir das nicht wünsche, ein Absturz verusacht, wenn überhaupt, ein wenig "Erdschaden" (= kleines Loch oder so), mehr auch nicht. (Anders verhält sich das natürlich, wenn der Heli in einen Acker Getreide runterkommt, naja, da sind vllt. n paar hundert Halme gebrochen, aber lange noch kein Vergleich mit einer Rotte Wildsauen / die Viecher heißen ja nicht ohne Grund Wildsau, die meisten verhalten sich auch noch so). - Färbt übrigens auf manche Jäger ab.
5. Hunde, die einfach so andere Menschen anfallen, egal aus welchem Grund, haben eine schlechte Erziehung genossen, oder einen falschen Hundeführer am anderen Ende der Leine (wenn eine da ist). Die meisten Jäger können keine Hunde führen, weil sie es nie gelernt haben. Die drohen nur immer mit ihren beißenden Tölen, die irgendwie sehr oft das Spiegelbild des Hundebesitzers sind. Wie der Herr, so´s Gescherr.
6. Hunde, die nicht aufs Wort gehorchen, leinenlos zu führen, ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Und wenn sie dann auch noch beißen, würde ich mal über den Straftatbestand der gerfährlichen Körperverletzung nachdenken. Den kannst Du durchaus bei der Polizei anzeigen.
7. (zynisch) Brüten Uhu´s nicht nachts? ;-)
8. Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen, auch wenn´s schwer fällt, in einem weiteren solchen Fall die Polizei zu rufen. (Womöglich haben die Jäger auch noch Waffen dabei, die sie garnicht führen dürften, oder in nicht geeignetem Maße transportieren) - Jäger dürfen ihre Waffen mit der jeweiligen Waffenbesitzkarte nämlich auch nur von zu Hause bis zum Schießstand oder ins zugewiesene Jagdrevier transportieren. Tun sie dies nicht, bspw. auf einem anderen Weg, dann machen sie sich ebenfalls strafbar, bzw. begehen eine Ordnungswidrigkeit.
9. Ich kann Deinen Frust teilen, denn ich versuche immer beide Seiten zu sehen. Aber es gibt in der Tat viele Jäger, die glauben, nur weil sie "Schießprügel" haben, sie seien so eine Art Polizeiersatz, und das sind sie definitiv nicht.
10. Ich werde weiterschreiben, wenn mir noch etwas einfällt.
11. Lass Dich nicht verunsichern, kannst mir auch gerne mal ne PN schicken.
Beste Grüße
PeterZuletzt geändert von heli-jos; 19.10.2014, 19:15.... immer ´ne handbreit luft unter den kufen ...heli-jos) - peter
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skyfox60
AW: Besuch von der Polizei
Kleiner Tip noch:Zitat von kumpelblase_ Beitrag anzeigenJäger #1, ich fliege auf einen Privatgrundstück meinen Logo 600SE mit low rpm... aus 20m gar nicht mehr hörbar. Der Wald ist ca. 200m weg. Seine Töle springt mich an und reißt mich fast um, konnte den Logo gerade noch retten. Standard Gerede ihr dürft hier nicht fliegen, dafür gibt es Vereine blabla ihr stört die UHU`s beim brüten. Gut wir sind gefahren weil wir für den Platz keine schriftliche Erlaubnis hatten.
Du benötigst dafür keine schriftliche Erlaubnis. Es reicht die mündliche, besser, es war noch jemand dabei. Der Hund des Jägers taugt nicht ( der Jäger gar noch weniger ), wenn er dich ohne sein Zutun angreift. Und den Uhu stört das auch nicht. Und wenn doch, dann hat halt der Uhu Pech gehabt. Ich hätte mich in dem Fall vom Jäger nicht vertreiben lassen. ( btw. die tun das gerne )
Jäger #2, der Wald ist ca. 1km entfernt. Ich bin mit meinen Bixler FPV geflogen. Mehr gesegelt als Motor an. Mein Kumpel ist seinen T-Rex 550 geschwebt. Gleiches Spiel nur mit anderen Jäger . Ihr dürft hier nicht fliegen blabla ihr vertreibt die Wildschweine (Das ist ein offenes Gelände, da ist gar nix wo sich diese Viecher verstecken können). Wir standen auch wieder auf einen Gelände einer Firma. Er wollte dann angeblich von seinen Betretungsrecht blabla gebrauch machen. Was für ein Recht soll der da haben? Das einzige, was der hat ist ..sie nicht alle... .
Ich bin mir jetzt unschlüssig ob wir es nächstes mal drauf ankommen lassen wollen und er soll die Polizei rufen oder nicht. Aber sicher doch. Wenn widerum eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorliegt, ist die Sache ja wohl eindeutig. Bei uns sind die Wildschweine übrigens oft ca. 1KM vom Wald weg. Meist halten sie sich dann in der Kühltruhe beim Aldi auf:-))Dieser selbsternannte Retter kann uns doch wohl nicht für ein Privatgelände (er ist nicht der Pächter oder sonst was), das in der Nähe eines Waldes ist, kein Betretungsverbot geben. Richtig, kann er nicht. Soweit ich weiß hat der doch überhaupt gar nix zum melden?! So ist das.
Wir hatten auf einem privaten Grundstück vor einigen Jahren mal Besuch vom Ordnungsamt.
Allerdings hatte man uns vorgewarnt, das da so ein Hilfs-sherrif unterwes ist.
Wir haben das damals einfach so gelöst, das wir mit dem Grundeigentümer einen Mietvertrag über DM 1/mtl. ( damals war der teuro nicht ) abgeschlossen haben, in dem er aber neben uns auch das Nutzungsrecht behielt.
Als dann der vom Odnungsamt kam, haben wir ihm schlicht Hausverbot erteilt. Denn als Mieter hat man das Recht dazu auf seinem gemieteten Grund und Boden :-))
Dann gab es einen Platzverweis, undd wäre er wieder gekommen, hätte es eine Strafanzeige gegeben.
Der hat sich nie wieder sehen lassen.Zuletzt geändert von Gast; 19.10.2014, 19:15.
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AW: Besuch von der Polizei
Fortsetzung:
12. Da die meisten Jäger sich auch schon mal gerne einen hinter die Binsen gießen, und dann auch noch mit dem Auto unterwegs sind, achte doch mal auf die Atemluft, ob die nach Alkohol riecht. (Dann musst Du natürlich sofort die Polizei rufen, weil Alkohol am Steuer ist nicht nur strafbar, sondern auch ziemlich gefährlich ist. Und wenn die dann zufällig auch noch ne Waffe dabei haben (im alkoholisierten Zustand, ich garantiere Dir, die Waffenbesitzkarte (WBK) ist schneller weg, als Du an Deiner Funke einen Schalter umgelegt hast.)
13. Frag vor allen Dingen höflich nach den Namen der Waidmänner, denn die müssen sie Dir geben, das ist auch ihre Pflicht. Oder notiere Dir die Kennzeichen der Fahrzeuge.
14. Jagdschützer dürfen auch nur Deine Personalien feststellen und dann ggf. einen schriftlichen Vorgang für den Pächter, oder ggf. die Polizei fertigen. Sie haben keine Exekutivbefugnisse in Form unmittelbaren Zwanges oder sonstiger weitreichender strafprozessualer Maßnahmen.
15. Der Einsatz eines Hundes stellt nach herrschender Rechtsauffassung die Anwendung unmittelbaren Zwanges dar, der durch die jeweiligen Rechtsnormen (Strafprozessordnung) oder durch die jeweiligen Polizeigesetze der Länder gerechtfertigt sein muss. Jagdpächter haben keine Polizeibefugnisse nach den Polizeigesetzen der Länder, denn sonst wären sie ja Polizisten ;-).
16. In einem freundlichen Hinweis an die Waidmänner würde ich den Begriff "Verhältnismäßigkeit der Mittel" einmal ansprechen. Denn davon haben die wenigsten eine Ahnung und wenn ein Hund auf Dich gehetzt wird, dann haben die von Grundrechten noch nie etwas gehört.
Geschweige denn von Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Fortsetzung folgt.
Beste Grüße
PeterZuletzt geändert von heli-jos; 19.10.2014, 19:29.... immer ´ne handbreit luft unter den kufen ...heli-jos) - peter
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kumpelblase_
AW: Besuch von der Polizei
Die Frau ist gefahren, ich habe mir auch schon gedacht das er einen gekippt hat, ich möchte da jetzt aber nichts unterstellen
Die zwei haben uns auf jedenfall noch die ganze Zeit mit den Fernglas beobachtet. Witzig fand ich auch, als der gekommen ist war kein Modell in der Luft, also nix mit Lärm. Sein Argument war noch wenn wir da waren kann er gar nix mehr erlegen. Tja nur dumm das wir da schon 4 Wochen gar nicht mehr draußen waren.
Ja dann werde ich es wohl das nächste mal drauf anlegen, so eine Fläche findet man sonst nirgendwo bei uns.
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AW: Besuch von der Polizei
Auch wenn die Frau gefahren ist, aber erst mal Fernglas.
Lach, durch ein Fernglas darf jeder gucken, das ist nicht strafbar. Wenn der allerdings (ohne Dein Wissen) mit dem Fernglas Aufzeichnungen macht, denke daran, Du hast nach dem Grundgesetz ein Recht am eigenen Bild. Kauf Dir doch auch ein Fernglas und beobachte den mal, das darfst Du auch, ist nicht verboten.
So nun zu der Frau.
Ein Jäger darf nicht besoffen fahren und auch nicht alkoholisiert Waffen bei sich haben. Wird er dabei erwischt, dann hat er ein ernsthaftes Problem. Dann verliert er nicht nur seine WBK, sondern auch seine Fahrerlaubnis, denn dann ist er nicht mehr zuverlässig. (phsychisch ungeeignet). Auch wenn seine Frau Auto fährt, ne WBK hat die meistens nicht.
Du darfst ihn natürlich auch nicht des Alkoholkonsums bezichtigen, wenn du keine konkreten Anhaltspunkte (gerötete Augen, lallende Sprache, Alkoholgeruch, etc.) hast. Dann kannst Du ggf. Probleme wg. falscher Verdächtigung oder falscher Anschuldigung bekommen.
Hast Du aber konkrete (nachweisbare) Hinweise / Anzeichen darauf, dass der getrunken hat, ruf die Polizei, auch wenn (nur) die Frau gefahren ist. Fahren und nen Ballermann dabei haben, sind eben auch zwei Paar Schuhe.
Die meisten Jäger haben immer irgend eine Waffe dabei (in der Schonzeit auch - Schonzeitwaffen), daher ist das ein Killerargument für den, ihm auch mal einen vor den Latz zu schießen, auf die elegante und gentlemanlike Art. Immer mit einem kleinen Lächeln auf den Zähnen, ;-) (grins). Das kommt oft sehr gut.
Ich drück Dir die Daumen, dass Du demnächst in Ruhe fliegen kannst.
Beste Grüße
Peter... immer ´ne handbreit luft unter den kufen ...heli-jos) - peter
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AW: Besuch von der Polizei
Moin Peter,
super Ausführung aber kleine Anmerkung, unzuverlässig ist er nicht aber man müsste dann mal mit dem Jäger über seine persönliche Eignung reden wenn Waffe und Alkohol im Spiel ist.
Widerlegen darf er den Anfangsverdacht dann mit der Vorlage eines Fachpsychologischen Gutachtens.
Ja ja, das Waffenrecht ist böse und die Sachbearbeiter noch viel viel böserer...
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Hallo Flo,
ich möchte nicht päpstlicher sein, als der Papst selber, aber die Eignung zum Führen von Waffen bestätigt der Jäger durch seine Jagdprüfung. Damit ist er grdstzl. geeignet. Und nach bestandener Prüfung wird daran auch niemand mehr zweifeln.
Es ist meiner Meinung dennoch die (Un-)Zuverlässigkeit, an der gezweifelt werden kann, wenn er alkoholisiert Waffen bei sich trägt oder im Fahrzeug hat. Darüber werden nämlich die meisten "Entzugsverfahren" für WBK´s geführt.
(Das ist Verwaltungsrecht und da habe ich mich mal so´n bischen mit auseinandergesetzt.)
In der Summe ist das aber auch egal, jedenfalls würde ich drauf achten.
Dennoch auch meinen Dank an Dich für Deine Anerkennung.
Beste Grüße
Peter... immer ´ne handbreit luft unter den kufen ...heli-jos) - peter
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Moin Peter,
klar ist das Verwaltungsrecht, ich bin nämlich einer von den bösereren.
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