Versicherungspflicht

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  • goemichel
    Senior Member
    • 11.01.2012
    • 4180
    • Michael
    • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

    #781
    AW: Versicherungspflicht

    Nein - zum x-ten Mal.

    Diese Bedingung ist noch aus Zeiten, in denen "die kleinen" Flugmodelle" noch nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung unterlagen. Heute ist das anders. Daher brauchst du eine zusätzliche Versicherung.

    Kommentar

    • Juky
      RC-Heli TEAM
      • 15.03.2007
      • 20988
      • Ingolf
      • Dortmund

      #782
      Unsere Modelle unterliegen der Versicherungspflicht, daher reicht Deine PHV nicht!

      Kommentar

      • Bernd Hohmann
        Bernd Hohmann

        #783
        AW: Versicherungspflicht

        Zitat von bffan43 Beitrag anzeigen
        [...]In den Bedingungen steht:

        4.18 Nicht versichert sind Schäden durch Luftfahrzeuge, die der Pflichtversicherung unterliegen. Versichert sind jedoch Flugmodelle zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5kg Fluggewicht.

        Also reicht meine Versicherung?
        Ja, solange das Modell als Freizeitgerät genutzt wird (bei kommerzieller Nutzung für Videoaufnahmen, Vorführungen etc.. also nicht).

        Kleines Problem dabei: die bekannten Gruppenversicherer (DMO etc.) geben Dir ein kleines Stück Papier wo draufsteht "Versichert von - bis, Beitrag bezahlt". Das reicht um bei den Vereinen als Gastflieger akzeptiert zu werden.

        Bei der Haftpflicht müsstest Du neben den Versicherungsbedingungen auch den Versicherungsschein sowie den Nachweis der Zahlung herbeischaffen - das wird ganz schnell unlustig.

        Bernd

        Kommentar

        • Bernd Hohmann
          Bernd Hohmann

          #784
          AW: Versicherungspflicht

          Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
          Nein - zum x-ten Mal.

          Diese Bedingung ist noch aus Zeiten, in denen "die kleinen" Flugmodelle" noch nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung unterlagen. Heute ist das anders. Daher brauchst du eine zusätzliche Versicherung.
          Wenn das ein Altvertrag ist und der Passus von der Versicherung nicht abgekündigt wurde gilt das natürlich noch weiter.

          Bernd

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          • CaptainBalu
            Senior Member
            • 12.05.2011
            • 5233
            • Bernd
            • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

            #785
            AW: Versicherungspflicht

            Zitat von bffan43 Beitrag anzeigen
            4.18 Nicht versichert sind Schäden durch Luftfahrzeuge, die der Pflichtversicherung unterliegen...
            Es unterliegen aber ALLE LUFTFAHRZEUGE (also auch e-Helis < 5Kg) der Pflichversicherung, also bist Du NICHT versichert! Dein Versicherungsvertreter hat nen paar Jahre "verschlafen" !

            Zitat von Bernd Hohmann Beitrag anzeigen
            Wenn das ein Altvertrag ist und der Passus von der Versicherung nicht abgekündigt wurde gilt das natürlich noch weiter.
            Was nützt Dir das? Es gibt keine Flugmodelle die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, heisst im Umkehrschluss der Paragraph gilt und besagt DU BIST NICHT VERSICHERT!
            Zuletzt geändert von CaptainBalu; 02.08.2012, 23:59.

            Kommentar

            • Bernd Hohmann
              Bernd Hohmann

              #786
              AW: Versicherungspflicht

              Zitat von CaptainBalu Beitrag anzeigen
              Was nützt Dir das? Es gibt keine Flugmodelle die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, heisst im Umkehrschluss der Paragraph gilt und besagt DU BIST NICHT VERSICHERT!
              Du hast das mit dem Altvertrag unterschlagen. Solange das nicht von Seiten der Versicherung gekündigt wurde und Du der Teilkündigung zugestimmt hast sind Flugmodelle weiter versichert.

              Wobei ich mir jetzt nicht ganz sicher bin, ob der Fragesteller einen Altvertrag hat (und eventuell die eventuelle Teilkündigung übersehen hat) oder ob das einer der ganz neuen Verträge ist.

              Hatte mich Anfang des Jahres mit dem obersten Rechenschieber einer Versicherungsgesellschaft unterhalten und der meinte, dass man den 08/15 Modellflug wieder mit in die Verträge nehmen würde weil das Risiko (für die Gesellschaft) relativ gering geworden ist.

              Bernd

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              • CaptainBalu
                Senior Member
                • 12.05.2011
                • 5233
                • Bernd
                • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

                #787
                AW: Versicherungspflicht

                Was nützt Dir das wenn in einem Vertrag steht "Unfälle bei Ritt auf einem Einhorn sind versichert"? Der Passus kann 10x gültig sein... es gibt keine Einhörner !

                Zitat von Bernd Hohmann Beitrag anzeigen
                Hatte mich Anfang des Jahres mit dem obersten Rechenschieber einer Versicherungsgesellschaft unterhalten und der meinte, dass man den 08/15 Modellflug wieder mit in die Verträge nehmen würde weil das Risiko (für die Gesellschaft) relativ gering geworden ist.
                Das klingt doch mal gut!

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                • Bernd Hohmann
                  Bernd Hohmann

                  #788
                  AW: Versicherungspflicht

                  Zitat von CaptainBalu Beitrag anzeigen
                  Was nützt Dir das wenn in einem Vertrag steht "Unfälle bei Ritt auf einem Einhorn sind versichert"? Der Passus kann 10x gültig sein... es gibt keine Einhörner !
                  Ich habs zwar jetzt nicht verstanden aber danke für den Tip..

                  Kommentar

                  • CaptainBalu
                    Senior Member
                    • 12.05.2011
                    • 5233
                    • Bernd
                    • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

                    #789
                    AW: Versicherungspflicht

                    Zitat von Bernd Hohmann Beitrag anzeigen
                    Ich habs zwar jetzt nicht verstanden aber danke für den Tip..
                    4.18 Nicht versichert sind Schäden durch Luftfahrzeuge, die der Pflichtversicherung unterliegen. Versichert sind jedoch Flugmodelle zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5kg Fluggewicht.

                    Der erste Satz besagt was NICHT versichert ist. Da zwischenzeitlich ALLE LUFTFAHRZEUGE der Versicherungspfllicht unterliegen hat sich die (positive) Einschränkung in Satz 2 erledigt. Da können die 1.000x schreiben Flugmodelle zu Sport- & Freizeitzwecken bis 5KG Fluggewicht sind versichert... die Dinger sind zum "Einhorn" mutiert da sie ja zwischenzeitlich versicherungspflichtig sind!

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                    • Bernd Hohmann
                      Bernd Hohmann

                      #790
                      AW: Versicherungspflicht

                      Was anderes hab ich nicht gesagt, denk einfach mal über "Pacta sunt servanda" nach :-)

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                      • CaptainBalu
                        Senior Member
                        • 12.05.2011
                        • 5233
                        • Bernd
                        • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

                        #791
                        AW: Versicherungspflicht

                        Ich gebs auf... wie willst Du Verträge einhalten wenn der Gegenstand des Vertrages an sich nichtig ist und nicht mehr existiert? Der einzuhaltende Vertrag besagt das NICHT VERSICHERUNGSPFLICHTIGE FLUGMODELLE (näher spezifiziert als Sport- & Freizeitmodelle unter 5 KG) VERSICHERT SIND - die gibts aber nicht!!!

                        [SIZE="3"]Nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet[/SIZE]

                        Gute Nacht

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                        • Bernd Hohmann
                          Bernd Hohmann

                          #792
                          AW: Versicherungspflicht

                          Zitat von CaptainBalu Beitrag anzeigen
                          Ich gebs auf...
                          Gute Idee.

                          Bernd
                          Zuletzt geändert von Gast; 03.08.2012, 00:41.

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                          • Alter-Heli
                            Member
                            • 31.07.2004
                            • 64
                            • willi
                            • Roth

                            #793
                            AW: Versicherungspflicht

                            Hallo,

                            daß dein fluggerät versicherungspflichtig ist , ist dir aber klar oder?

                            so wie ein auto

                            mfg willi

                            Kommentar

                            • mbarch
                              Member
                              • 24.02.2012
                              • 258
                              • Matthias
                              • Köln

                              #794
                              AW: Versicherungspflicht

                              4.18 Nicht versichert sind Schäden durch Luftfahrzeuge, die der Pflichtversicherung unterliegen. Versichert sind jedoch Flugmodelle zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5kg Fluggewicht.
                              Ich glaube der Knackpunkt ist die Zweiteilung der Klausel und das Wörtchen "jedoch".

                              Die Klausel sollte ursprünglich mal zwischen versicherungspflichtigem und versicherungsfreien Modellflug unterscheiden. Nach aktueller Rechtlage gibt es den letzteren ja nicht mehr...

                              Balu liest den ersten Satz der Klausel und stellt fest, dass damit der Versicheurungsschutz für sämtliche Flugmodelle ausgeschlossen ist - Die Einschränkung im zweiten Satz macht darum keinen Sinn mehr.

                              Bernd (der andere Bernd ) scheint das so zu lesen, dass der zweite Satz die Ausnahme ("jedoch") zum ersten Satz darstellt - Es sind zwar alle Modelle versicherungspflichtig, jedoch solange sie unter 5kg wiegen (und zur Freizeitgestaltung genutzt werden), sind sie trotzdem mitversichert.

                              Wie die Versicherung oder notfalls Gerichte diese Klausel im Zusammenhang mit der neuen Rechtslage auslegen... kA

                              Es ist ja die Frage, was der Wille beim Vertragsabschluss war: Der Ausschluss von versicherungspflichtigen Modellen, oder der Einschluss von Modellen unter 5kg.
                              (Natürlich war der Wille bei Abschluss genau beides, da sich beides ja ausschloss... aber was stand da im Vordergrund... .?)

                              Vielleicht sollten diejenigen mit einem Altvertrag, in dem solch eine Klausel vorhanden ist, einfach mal die Versicherung um eine Klarstellung bitten... und auch mal nachsehen, ob es nicht bereits ßnderungen oder Nachträge zum Vertrag gab. (Normalerweise müsste man einer ßnderung natürlich zustimmen, und wissen ob, bzw. dass es eine ßnderung gab...)

                              T-Rex 450 Sport V2 DFC / mQX // DX6i

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                              • acamphausen
                                Senior Member
                                • 21.04.2004
                                • 1132
                                • Andreas
                                • Bei München mit Blick auf die Alpen

                                #795
                                AW: Versicherungspflicht

                                Grüss Euch,

                                Ich kann nur hoffen, das es "nur" um Recht haben geht, denn die Versicherung (DMFV mit Zusatz IV ) kostet nur 5,55€ pro Monat.

                                Andreas
                                Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben (Albert Einstein)

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