Genehmigung Recht Startplatz

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • bokelerente
    Gast
    • 19.10.2006
    • 362
    • Wolfgang

    #76
    AW: Genehmigung Recht Startplatz

    Ich denke mal, das Dr. Eckert immer zu Gunsten der Mitglieder des DMFV entscheiden wird, soweit dies nach dem Einzelfall möglich ist.

    Ich würde mal die Schnute nicht zu voll nehmen.

    Kommentar

    • matze42
      Member
      • 19.07.2007
      • 101
      • Matthias
      • Radebeul

      #77
      AW: Genehmigung Recht Startplatz

      Eigentlich ist es doch ganz einfach, man muss sich eben so verhalten, dass nichts passiert!

      Falls doch mal was passieren sollte, egal ob wild oder Vereinsgelände, ist der Geschädigte auf jeden Fall abgesichert, so hab ich das jedenfalls verstanden und glaube es auch. Und das ist doch das Wichtigste!

      Wenn dann der Verusrsacher in Regress genommen wird, dann ist das eben so, als Modellflieger hat man eine gewisse Verantwortung und muss dann eben die Suppe auslöffeln die man verursacht hat, fertsch.

      Kommentar

      • BugBear
        BugBear

        #78
        AW: Genehmigung Recht Startplatz

        Hallo,

        wenn ich dies hier schon lese auf der HP vom DMO dann gibt es viele Möglichkeiten für die Versicherung sich das Geld vom Verursacher zurückzuhohlen.
        --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

        "Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt."
        --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
        und dann noch das hier:
        --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
        "Seit 10. August 2005 ist ausnahmslos für alle Modellflugzeuge unabhängig von ihrer
        Abflugmasse eine Modell-Halterhaftpficht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.
        Mindestdeckung : 750.000 Rechnungseinheiten entsprechen ca. 920.000,00 €
        (§33, 37, 43.2 LuftVG)

        Eine Genehmigung des Grundstückseigentümers sollte vorliegen (am besten schriftlich).

        Grundsätzlich darf nur mit Modellen unter 5 kg Abfluggewicht (auch Segelflugmodelle)
        geflogen werden. (§ 16 1.1a LuftVO)

        Raketenmodelle dürfen nur mit einem maximalen Treibsatz von unter 20g ausgerüstet sein.
        Bei Modellen mit Verbrennungsantrieb (z.B. Kolbenmotor, Turbine) muss eine Entfernung
        von mind. 1,5 km zum nächsten Wohngebiet eingehalten werden. (§ 16 1.1c LuftVO)

        Der Begriff Wohngebiet wird unterschiedlich von den ßmtern und Gerichten ausgelegt.

        Der Aufstieg von Flugmodellen aller Art setzt einen Abstand von mindestens 1,5 km zu
        Flugplätzen voraus. (§ 16 1.1 d LuftVO)

        Nach § 16 a 2. LuftVO (besondere Benutzung des kontrollierten Luftraumes) muss bei der
        zuständigen Luftverkehrskontrollstelle erfragt werden, ob das zu benutzende Gelände im
        kontrollierten Luftraum liegt. Im gegebenen Fall ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe
        einzuholen.

        Daneben sind auch noch die Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer
        sowie die der einzelnen Gemeinden zu berücksichtigen.

        Diese Aufstellung erhebt nicht den Anspruch allumfassend zu sein.

        Bei Nichteinhaltung der oben aufgeführten Punkte (auch nur einzelner Punkt)
        kann der Versicherungsschutz im Schadensfall gefährdet sein, oder der Versicherer
        nimmt nach erfolgter Leistung eventuell beim Schadenverursacher Regress.

        Wir halten diesen Hinweis im Sinne der möglichst umfassenden Aufklärung
        der Modellflieger für angebracht."
        --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Deshalb nochmal was ist denn so schwer daran sich eine Erlaubnis (schriftlich) vom Grundstückseigentümer zu besorgen?! Ihr habt doch schließlich alle auch den Heli zusammengebaut, eingestellt, Sender programmiert, etc.
        Dabei muss man sich auch an Vorgaben halten sonst fliegt so ein Heli erst gar nicht.

        Gruß Volker

        Kommentar

        • JMalberg
          RC-Heli TEAM
          • 05.06.2002
          • 22572
          • J
          • D: um Saarbrücken drum rum

          #79
          AW: Genehmigung Recht Startplatz

          Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
          was ist denn so schwer daran sich eine Erlaubnis (schriftlich) vom Grundstückseigentümer zu besorgen?
          Manche können (warum auch immer) nicht "in der Gegend rumfragen" und wissen einfach nicht wie sie mit Lagekarten und Grundstückregister (Katasteramt) den Eigentümer ermitteln können.
          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
          Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

          Kommentar

          • PuraVida
            PuraVida

            #80
            AW: Genehmigung Recht Startplatz

            Zitat von idefix-1972 Beitrag anzeigen
            Naja, alleine die Rechtswidrigkeit reicht schon aus, das ganze in einem kausalen Zusammenhang zu sehen. Denn bei rechtswidrigem Verhalten wird von Vorsatz ausgegangen und daher wirds ein Leichtes sein für die Versicherung jemanden in Regress zu nehmen.

            Dabei geht es nicht um die Frage ob das Modell nun mit Genehmigung nicht abgestürzt wäre sondern in erster Linie ob man denn dann überhaupt hätte aufsteigen dürfen.
            Nur als Vergleich: Ohne Führerschein Auto zu fahren und einen Unfall zu verursachen. Da ist es auch egal, ob der Unfall mit Führerschein auch passiert wäre oder nicht. Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges zahl zwar erst, nimmt aber den Fahrzeugführer in Regress, bzw. den Fahrzeughalter zuerst, wenn dieser von der Tatsache wusste, daß der Fahrer keinen Führerschein hatte.
            Hi Kai,

            hast Du eine Quelle für das Führerscheinbeispiel? Oder ist das etwas was Du Dir so vorstellst, daß es so sein müßte?

            LG
            Ernst

            Kommentar

            • Husky001
              Husky001

              #81
              Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen

              Weis jemand wo der DMO seine Mitglieder versichert? Sind die auch bei Gerling? Wenn ja, haben wir hier 2 unterschiedliche Aussagen und stehen somit wieder am Anfang.
              Obwohl ich persönlich mehr auf die Aussage von Dr. Eckert vertraue.
              Das geht bei der DMO über AXA

              Kommentar

              • Klaus O.
                Senior Member
                • 03.12.2007
                • 22475
                • Klaus

                #82
                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                Zitat von Husky001 Beitrag anzeigen
                Das geht bei der DMO über AXA
                Danke, dann passts ja wieder mit den 2 unterschiedlichen Aussagen.
                Gruß Klaus

                Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                Kommentar

                • BugBear
                  BugBear

                  #83
                  AW: Genehmigung Recht Startplatz

                  Hallo,

                  macht es euch eigentlich Spaß nach irgendwelchen schwammigen Ausführungen zu suchen um bloß nicht aktiv etwas für euer Flugplatz zu tun?
                  Ob nun DMFV oder DMO ist egal. Beide haben die gleichen Vorgaben. Man muss diese nur verstehen wollen.

                  Gruß Volker

                  Kommentar

                  • MarkusM
                    Senior Member
                    • 24.09.2006
                    • 1058
                    • Markus
                    • Airfield Arheilgen

                    #84
                    AW: Genehmigung Recht Startplatz

                    Mann, mann, mann....

                    Ich kann es nicht mehr lesen (hören).

                    Geht in einen Verein und ihr könnt fliegen ohne Euch Gedanken um die Genehmigung machen zu müssen.
                    Man sollte die Wildfliegerei grundsätzlich verbieten und fertig. Ende sämtlicher Diskussionen und Versuche, sich die Gesetze selbst hinzubiegen.

                    Und an die, die jetzt aufschreien:

                    Wenn ich Sportschütze bin und schießen gehen möchte, mach ich das auch nicht irgendwo im Park, sondern an zugelassenen Stellen. Und keiner meckert drüber.

                    Dabei wäre das sogar ungefährlicher als Helifliegen, immerhin gebe ich die Richtung vor in der die größte Gefährdung ist....

                    Wenn ich Wasserski fahren möchte, pack ich meinen Krempel und fahre an einen dafür geegneten See. Und schmeiss mein Boot nicht in den städtischen Ententeich.

                    Wenn ich Formel 1 Autos fahren möchte, gehe ich zur Rennstrecke und schaue den Kindern im verkehrsberuhigten Bereich Beim Spielen zu.

                    Und wenn ich Modellfliegen möchte, dann gehe ich, na? Richtig. Auf den Modellflugplatz.

                    Und wenn ich das alles nicht möchte, dann lasse ich es halt bleiben. Ende aus, Micky Maus.

                    Was muss man denn da noch diskutieren?

                    Diskutiere nie mit einem Idioten. Er gewinnt dann durch Erfahrung.

                    Kommentar

                    • joe_roemer
                      Member
                      • 21.02.2010
                      • 761
                      • Alexander
                      • Grafschaft-Nierendorf

                      #85
                      AW: Genehmigung Recht Startplatz

                      Manche können (warum auch immer) nicht "in der Gegend rumfragen" und wissen einfach nicht wie sie mit Lagekarten und Grundstückregister (Katasteramt) den Eigentümer ermitteln können.
                      Soweit ich weiß, ist es nur möglich über das Grundstückregister einen Eigentümer zu ermitteln, wenn man ein berechtigtes Interesse hierfür hat.
                      Dazu zählt bestimmt nicht, die Absicht, dort fliegen zu wollen.

                      Wäre ja noch schöner, wenn Hinz und Kunz übers Katasteramt in Erfahrungen bringen könnten, wer welche Grundstücke besitzt.
                      Hier greift zum Glück noch der Datenschutz.

                      Gruß, Alex
                      T-Rex 450 Pro µBeast, T-Rex 550 mini VStabi, K110, K120, E160
                      FrSky Horus

                      Kommentar

                      • PuraVida
                        PuraVida

                        #86
                        AW: Genehmigung Recht Startplatz

                        Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        macht es euch eigentlich Spaß nach irgendwelchen schwammigen Ausführungen zu suchen um bloß nicht aktiv etwas für euer Flugplatz zu tun?
                        Ob nun DMFV oder DMO ist egal. Beide haben die gleichen Vorgaben. Man muss diese nur verstehen wollen.

                        Gruß Volker
                        Hi Volker,

                        in meinen Postings #13 & #41 habe bin ich auf Deine Frage schon eingegangen.

                        @MarkusM: Deine Vergleiche sind so schlecht daß sie leider für das Thema gar nicht geeignet sind.

                        Du brauchst ja nicht außerhalb von Modellflugplätzen zu fliegen wenn du das nicht möchtest. Aber das man dorthin zu gehen hat so wie Du das darstellst, ist einfach nicht wahr. Genau so wenig wie jemand der Klettern möchte in eine Halle mit Kletterwand zu gehen hat.

                        LG
                        Ernst

                        Kommentar

                        • tino
                          tino

                          #87
                          AW: Genehmigung Recht Startplatz

                          Ich fand den Thread sehr Interessant und habe etwas dazu gelernt. Wer es nicht lesen will, kann es ja einfach lassen.

                          Ich fliege immer im Verein habe aber zusätzlich die Zusatzversicherung weil ich ab und an beruflich bei Kunden bin.
                          Wenn ich dann paar Tage / Wochen in einem Hotel bin, schnappe ich meinen Mini um einfach in ßbung zu bleiben. Suche mir eine freie Wiese und starte von einem öffentlichen Weg. So dachte ich, wäre es in Ordnung. Das mache ich jetzt schon viele Jahre so.
                          Da kann man ja nicht erst den Grundstückseigentümer fragen. Das war ßberhaupt der Grund, warum ich vor 11 Jahren die Zusatzform abgeschlossen hatte. Ich bin der Meinung, das ich das damals auch abgeklärt hatte.
                          Ist aber so lange her.

                          Mein persönliches Fazit:
                          Matze42 trifft den Kern am besten. Falls was passiert, ist der Geschädigte auf jeden Fall abgesichert. Der Rest ist halt persönliches Risiko.

                          Da das Hobby immer beliebter wird (sieht man ja hier im Forum, vor 10 Jahre kannte man hier ja fast noch alle persönlich) wird es früher oder später LEIDER sicher zu einem Präzedenzfall kommen. Ich bete inständig, das dies nie passiert aber mit der Anzahl steigt die Wahrscheinlichkeit. Hoffen wir das Beste

                          Kommentar

                          • MarkusM
                            Senior Member
                            • 24.09.2006
                            • 1058
                            • Markus
                            • Airfield Arheilgen

                            #88
                            AW: Genehmigung Recht Startplatz

                            Hallo Ernst!

                            Zitat von PuraVida Beitrag anzeigen
                            @MarkusM: Deine Vergleiche sind so schlecht daß sie leider für das Thema gar nicht geeignet sind.

                            Du brauchst ja nicht außerhalb von Modellflugplätzen zu fliegen wenn du das nicht möchtest.
                            Das ist meine Meinung. Die darfst Du gerne als schlecht empfinden, heisst per se aber nicht, das sie schlecht ist

                            Aber das man dorthin zu gehen hat so wie Du das darstellst, ist einfach nicht wahr. Genau so wenig wie jemand der Klettern möchte in eine Halle mit Kletterwand zu gehen hat.
                            Ich habe nirgends geschrieben das man dies MUSS.

                            Wenn man es aber nicht tut, braucht man hinterher nicht meckern das die Wand (um bei Deinem Beispiel zu bleiben) durch Erosion nicht trägt und ich abschmiere.

                            Diskutiere nie mit einem Idioten. Er gewinnt dann durch Erfahrung.

                            Kommentar

                            • BugBear
                              BugBear

                              #89
                              AW: Genehmigung Recht Startplatz

                              Zitat von PuraVida Beitrag anzeigen
                              Hi Volker,

                              in meinen Postings #13 & #41 habe bin ich auf Deine Frage schon eingegangen.

                              LG
                              Ernst
                              Hallo Ernst,

                              was soll das?

                              In unserer kleinen Stadt gibt es einen Drachenberg. Dort darf man den Drachen "steigen lassen" ohne etwas selber dafür tun zu müssen. Das kannst du auch haben wenn du einem Modellflugverein beitritts. Wenn nicht so gilt für dich sowie auch für die Beispiel Oma das Gleiche. Den Grundstückseigentümer um Erlaubnis fragen.

                              Gruß Volker

                              Kommentar

                              • Klaus O.
                                Senior Member
                                • 03.12.2007
                                • 22475
                                • Klaus

                                #90
                                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                                Und wieder kocht das halbjährliche emotionale Versicherungssüppchen.



                                Oder closed.
                                Gruß Klaus

                                Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X