Erfahrungen Walkera V120D02S

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  • bestheliman
    bestheliman

    #3871
    AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

    Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigen
    Nimm die DMO. Dort bezahlst du 39,90 Euro pro Jahr und brauchst keine Zusatzversicherung. Wildfliegen ist inclusive.

    Raimund
    bei denen gefällt mir nicht dass ich nicht weiß über welche Versicherungsgesellschaft das läuft. ich finde nirgends die genauen Angaben zu den Konditionen - sprich das kleingedruckte...

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    • Taumel S.
      Senior Member
      • 31.12.2008
      • 26320
      • Helfried
      • Ã?sterreich

      #3872
      AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

      Zitat von bestheliman Beitrag anzeigen
      wenn ich meinen kleinen süßen v120 nicht auf Vereinsgelände, sondern auf der grünen Wiese fliegen lassen möchte: Welche Versicherung empfiehlt ihr mir?
      Eine Versicherung für einen Walkera? Hüstel, das Ding rupft doch maximal einen Grashalm.
      Wenn du das deinem Versicherungsvertreter zeigst, geht er ins Hinterzimmer vor lauter Lachen.

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      • W.WEBER
        Member
        • 04.05.2010
        • 348
        • Wolfgang
        • Duisburg

        #3873
        AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

        Beim DMFV brauchst du auch keine Zusatzversicherung. Bis 1kg ist alles im Verbandsbeitrag (42,-€) inklusive.

        Der Beitrag schließt auch das Verbandsmagazin "Der Modellflieger" (6x / Jahr) ein.

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        • crasy666
          Member
          • 25.07.2011
          • 739
          • Wolfgang
          • Freystadt (Opf) (wild)

          #3874
          AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

          Zitat von Taumel S. Beitrag anzeigen
          Eine Versicherung für einen Walkera? Hüstel, das Ding rupft doch maximal einen Grashalm.
          Wenn du das deinem Versicherungsvertreter zeigst, geht er ins Hinterzimmer vor lauter Lachen.
          Vielleicht ist es in ßsterreich anders, aber im Prinzip brauchst Du in De für jeden Modellflieger (auch der Mini CP zählt hier darunter) eine Versicherung.

          Manche Privathaftplfichtversicherungen schliessen die kleiner Flieger mit ein, falls das nicht der Fall ist empfehle ich jedem einen Haftfplichtversicherung für Modellflieger...

          der Hypothetische Fall: ich fliege bei mir am Grundstück, der Nachbarsjunge kommt rübergelaufen und ich erwische ihn mit dem dem 2S D02S und 4700RPM, na das reicht bestimmt für einige Schrammen im Gesicht, wenns dumm läuft auch für schlimmeres, und dann ist es mit der Nachbarschaft schnell vorbei... gut wenn man zumindest die Kosten abdecken kann.

          neben dem DMFV gibt es ja noch den DMO, da bin ich versichert, Wildfliegen bis 5kg ist dort mitversichert... (wie immer solange man die gesetztlichen Regelungen einhält: da mir die Wiese auf der ich Fliege selbst gehört, habe ich da selbst mit einem 450er kein Problem) vor kurzem hat mich mal ein Wichtigtuer darauf angesprochen, dass ich da eine Genehmigung brauche... Dumm wenn die "Zugezogenene" selbst in unserem kleinen Dorf sich doch nicht so auskennen, wem die Felder oder Wiesen gehören (selbst wenn sie verpachtet sind...) ein freundlicher Hinweis das ich der Besitzer von der Wiese bin hat ihn verstummen lassen, der Bauer der die Wiese gepachtet hat ist mein bester Zuschauer, der findet zwar dass ich "super" fliege, ok hat noch keinen echten Crack gesehen... da wachse ich dann immer

          Also um zum "offline" Thema zurückzukehren:

          Check ob Deine Privathaftpflicht Modellflieger beinhaltet, und mit welchen Bedingungen, wenn nicht dann schliesse eine extra Versicherung, vom DMFV oder DMO sind hier ganz ok, ~40€ ist doch gerade mal ein mittlerer Absturz, das ist mir die Sache im Jahr Wert. eine Versicherung schliesst man doch ab um sie nicht zu brauchen, ist doch wie mit dem Regenschirm dann man mitnimmt...
          Goblin 420, JR Propo Forza 450 ; cHP-120B + V120D02S
          TX: Radiomaster TX16S

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          • DonPetz
            Gelöscht
            • 18.09.2014
            • 129
            • Matthias
            • CH-SZ u. DE-SN

            #3875
            AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

            Zitat von crasy666 Beitrag anzeigen
            dass ich da eine Genehmigung brauche
            Für das Fliegen von Modellen unter 5kg? Dein 450er wird ja nicht schwerer wie 5kg MTOW sein, oder?

            Mal auf DE bezogen:

            Sorry, dafür brauchst Du keine Genehmigung. Es sei denn Du bestehst darauf, den Heli zuzulassen (normalerweise erst ab 25kg und mit Modellpilotenschein) und jedes Mal eine Aufstiegsgenehmigung anzufordern (ab 5kg). Gibt es seitenweise Texte darüber (ja, auch hier im Forum, bin jetzt nur zu faul zum Suchen, belegt von Spezialisten wie Rechtsanwälten und auch mittels Gesetzestexten dazu) - aber Flugmodelle unter 5kg bedürfen weder einer Aufstiegsgenehmigung noch einer speziellen Zulassung gemäss LVO.

            Auch darfst Du relativ frei wild fliegen - eine Genehmigung für das Betreten einer Wiese oder Grundstücks brauchst Du erst, wenn Du über einen Zaun/Absperrung/Tor etc musst. Ansonsten ist selbst das Betreten von unbestellten Felder oder Wiesen generell zu Erholungszwecken erlaubt. Das man nicht gerade über eine vollstehende Wiese, auf der der Bauer Futter machen möchte, oder über ein in voller Pracht stehendes Kornfeld laufen oder fliegen sollte, ist vielleicht bekannt. Sonst könnte es nach dem Einschlag auch mit der Suche schwierig werden.

            Was anderes sind dann Verbrenner/Turbine - 1.5km Abstand zu Wohngebieten; Abstandspflichten zu Flugplätzen/Flughäfen; gewisse Flugkontrollzonen; evtl. noch Naturschutzgebiete und vielleicht auf der Gemeinde anfragen, ob sich evtl. noch irgendwo geschützte Tierarten angesiedelt haben, um dem Ansehen der Modellflieger nicht zu schaden. Rein theoretisch könnte Dich jedoch auch der Bauer für einen ihm auf seiner Wiese/Feld dadurch entstandenen Schaden haftbar machen, aber das ist wieder eine andere Sache...

            Btw, in DE muss jedes! Flugmodell unabhängig vom Gewicht versichert werden, in CH gilt das erst ab 500 Gramm aufwärts... auch gibt es in der Schweiz für Grossmodelle ein 30kg-MTOW-Limit, in DE gilt 25kg.

            Hab mich mit dem Thema die letzten Wochen ziemlich stark beschäftigt, weil die Gesetzgebung in DE von der in CH da doch noch in einigen Punkten abweicht und ich ja in DE während meiner Heimataufenthalte auch den Heli mitnehmen will. Versicherungsbedingungen sind da auch noch leicht unterschiedlich, so dass ich auch da noch aufpassen muss. So, und jetzt steinigt oder korrigiert mich, aber bitte keine grosse Versicherungs- oder LVO-Diskussion vom Zaun brechen.

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            • crasy666
              Member
              • 25.07.2011
              • 739
              • Wolfgang
              • Freystadt (Opf) (wild)

              #3876
              AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

              Mir ging es um die Genehmigung vom Grundstückseigentümer. mein 450 hat mit Lipos 900g, da wäre ich sogar beim DMFV noch mitversichert.

              Warum ich die "Genehmigung" so rausstelle, in den Versicherungsbedingungen steht ja immer drin dass man alle gesetzlichen Regelungen einhalten muss, und die setzt eben das Einverständis des Eigentümers voraus, bei einem Schadensfall ist ja jede Versicherung gleich sie suchen ein Schlupfloch um nicht zu zahlen, so eine fehlende Genehmigung könnte eine sein.

              also kurz den Bauern fragen, am besten das schritlich machen wer wirklich sicher sein will. Ich habe ja meine eigenen Wiesen und Felder (Oma sei Dank) und kann mich auf denen austoben.

              Ich will nicht päpstlicher sein als der Papst aber Deutschland ist ja das Land der Vorschriften, wir kennen ja alle von den jährlichen Sicherheitsunterweisungen im Geschäft den Fall der beruflichen Unfallversicherung die den Arbeitsweg auch versichert, aber das Kotzen auf der Heimfahrt ist nicht versichert, da es eine "Privatangelegenheit" ist, der Mann der beim Aussteigen und sich übergeben vom Lastwagen überfahren wurde war nicht durch die BG Unfallversicherung abgesichert...

              alo einfach mal checken und falls die Privathaftpflicht die "micro Helis" nicht drin hat einfach beim DMFV oder DMO versichern (oder wo anders) und man darf dann auch bei einem Treffen auf einem Modellplatz starten, die wollen immer eine Versicherung vom Piloten sehen...

              So nun back zu topic, was ist eigentlich aus dem D02s geworden der beim "Abheben" gleich die Drehzahl verliert... Bei den Steckern sollte man nicht übertreiben 2mm Goldis (die gibts als leichte ALU Version) bzw. die Microdeans haben bei mir noch nie Probleme gemacht. Bin auch lange mit dem Motorstecker geflogen, ohne Probleme.... aber da habe ich jetzt auch 2mm Goldis dran. Aber solche probleme sollte ein schlechter Stecker nicht machen...
              Goblin 420, JR Propo Forza 450 ; cHP-120B + V120D02S
              TX: Radiomaster TX16S

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              • raimcomputi
                Senior Member
                • 14.10.2012
                • 9197
                • Raimund
                • Tönisvorst

                #3877
                AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

                Zitat von bestheliman Beitrag anzeigen
                bei denen gefällt mir nicht dass ich nicht weiß über welche Versicherungsgesellschaft das läuft. ich finde nirgends die genauen Angaben zu den Konditionen - sprich das kleingedruckte...
                Das ist die selbe Versicherung wie beim DMFV.

                Raimund
                XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
                Walkera Devo10
                Sim:Clearview, Heli-X

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                • DonPetz
                  Gelöscht
                  • 18.09.2014
                  • 129
                  • Matthias
                  • CH-SZ u. DE-SN

                  #3878
                  AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

                  Hab ja selbst einen V120D02s (auch wenn da Robbe dran steht) - die originalen Stecker von Akku und Motor sind ein Graus. Hab meinen beim ersten ßffnen fast zerlegt und dann frisch verlötet und wieder zusammengesetzt. Beim Master CP (Robbe Trainer CP) ist mir das gleiche mit dem baugleichen Motorenstecker passiert, die sind wohl absolut unbrauchbar. Könnte also durchaus eine Fehlerquelle sein. Zur richtigen Suche müsste man halt alles doppelt haben, also eigentlich 2 Helis und Teil für Teil durchtauschen.

                  Stecker könnte man u.U. noch mit dem Messgerät auf Widerstand prüfen - mache ich bei allen kritischeren Sachen direkt nach dem Löten. Das hab ich mir vor Jahren im Bereich Audiokabel mal angewöhnt, um die ßbergangswiderstände zu prüfen, wenn ich mal wieder XLR-Kabel selbst gebastelt habe.

                  ßber einen generellen Steckeraustausch denke ich derzeit auch nach, aber ich bin mir noch unschlüssig, auf welches System ich wechseln soll. 2 Grössen wären ja sicherlich je nach Stromfluss auch angebracht, verpolsicher müssten sie sein und natürlich selbst zu löten gehen.

                  Jemand diesbezüglich einen Vorschlag? Meine Frau hat Deans-T an Ihrem Buggy, da gefallen mir aber die freiliegenden Kontakte überhaupt nicht. Am Master CP der Akkustecker (so ein doppelter roter mit Buchse/Stecker pro Seite) geht auch viel zu schwer beim Trennen. Die XT60/90 scheinen mir noch recht interessant.

                  Edit: Wenn die Stecker nicht vollständig zusammengesteckt sind (was teils sehr schwer geht), ist die volle Strombelastbarkeit nicht gegeben - das könnte evtl. auch das Problem sein, wenn auch recht unwahrscheinlich.
                  Zuletzt geändert von DonPetz; 11.03.2015, 15:45. Grund: Nachtrag

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                  • Super-Dodo
                    Super-Dodo

                    #3879
                    AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

                    Zitat von DonPetz Beitrag anzeigen
                    Hab ja selbst einen V120D02s (auch wenn da Robbe dran steht) - die originalen Stecker von Akku und Motor sind ein Graus. Hab meinen beim ersten ßffnen fast zerlegt und dann frisch verlötet und wieder zusammengesetzt. Beim Master CP (Robbe Trainer CP) ist mir das gleiche mit dem baugleichen Motorenstecker passiert, die sind wohl absolut unbrauchbar. Könnte also durchaus eine Fehlerquelle sein. Zur richtigen Suche müsste man halt alles doppelt haben, also eigentlich 2 Helis und Teil für Teil durchtauschen.

                    Stecker könnte man u.U. noch mit dem Messgerät auf Widerstand prüfen - mache ich bei allen kritischeren Sachen direkt nach dem Löten. Das hab ich mir vor Jahren im Bereich Audiokabel mal angewöhnt, um die ßbergangswiderstände zu prüfen, wenn ich mal wieder XLR-Kabel selbst gebastelt habe.

                    ßber einen generellen Steckeraustausch denke ich derzeit auch nach, aber ich bin mir noch unschlüssig, auf welches System ich wechseln soll. 2 Grössen wären ja sicherlich je nach Stromfluss auch angebracht, verpolsicher müssten sie sein und natürlich selbst zu löten gehen.

                    Jemand diesbezüglich einen Vorschlag? Meine Frau hat Deans-T an Ihrem Buggy, da gefallen mir aber die freiliegenden Kontakte überhaupt nicht. Am Master CP der Akkustecker (so ein doppelter roter mit Buchse/Stecker pro Seite) geht auch viel zu schwer beim Trennen. Die XT60/90 scheinen mir noch recht interessant.

                    Edit: Wenn die Stecker nicht vollständig zusammengesteckt sind (was teils sehr schwer geht), ist die volle Strombelastbarkeit nicht gegeben - das könnte evtl. auch das Problem sein, wenn auch recht unwahrscheinlich.
                    Schau mal ein paar weiten weiter vorn, die XT30 sind für den Walki ideal. Erster Test gestern ergab: Leistung bis zum Schluss und mehr Dampf wie je zuvor

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                    • DonPetz
                      Gelöscht
                      • 18.09.2014
                      • 129
                      • Matthias
                      • CH-SZ u. DE-SN

                      #3880
                      AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

                      Zitat von Super-Dodo Beitrag anzeigen
                      XT30
                      Die hab ich bisher noch nirgendwo gesehen... Kann mir wer verraten, wie der Hersteller (der Echte, nicht der Chinesische) der XT-Verbinder heisst?

                      Sollte der wirklich AMASS heissen und aus China kommen? http://en.china-amass.com
                      Zuletzt geändert von DonPetz; 12.03.2015, 06:23. Grund: Nachtrag

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                      • crasy666
                        Member
                        • 25.07.2011
                        • 739
                        • Wolfgang
                        • Freystadt (Opf) (wild)

                        #3881
                        AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

                        AMASS ist wohl der Originalhersteller, ich habe XT-60 am 450er und da sind die AMASS deutlich leichter zu stecken als die TGY. AMASS scheint die ersten XT60 gebaut zuhaben. aber Hextronics (TGY) sind wohl auch "Original", wenn auf beiden Seiten XT60 steht ist es wohl eine Kopie.

                        hier gibt es die XT-30 von AMASS auch in DE, leider sind hier 5 Paar fast so teuer wie 10 paar XT-60 von AMASS.....
                        XT-30 5 Paar
                        Goblin 420, JR Propo Forza 450 ; cHP-120B + V120D02S
                        TX: Radiomaster TX16S

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                        • DonPetz
                          Gelöscht
                          • 18.09.2014
                          • 129
                          • Matthias
                          • CH-SZ u. DE-SN

                          #3882
                          AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

                          Zitat von crasy666 Beitrag anzeigen
                          da sind die AMASS deutlich leichter zu stecken
                          Deswegen normalerweise nur vom Originalhersteller, sonst ist das der gleiche Schmarr'n wie mit den China-Kopien von Wago-Klemmen - sehen original aus, aber nach einigen Klemmen/Stecken ist Schluss mit Lustig. Wenn aber TGY in offizieller Lizenz fertig, sollten die auch untereinander kompatibel sein.

                          Ob die kleinen XT jetzt ein paar Euros mehr oder weniger kosten als die grossen, ist mir persönlich recht egal, wenn sie dafür passen, schön klein sind und ihren Dienst zuverlässig tun. Recht interessant finde ich, dass es eine chinesische Entwicklung zu sein scheint. Wenn die Chinesen also etwas patriotisch sind, wird sich das über kurz oder lang durchsetzen - in dem die Chinesen in ihren eigenen Produkten als neuen Standard XT verwenden.

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                          • bestheliman
                            bestheliman

                            #3883
                            AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

                            Zitat von DonPetz Beitrag anzeigen
                            Mal auf DE bezogen:

                            Sorry, dafür brauchst Du keine Genehmigung.
                            das stimmt seit einiger Zeit nicht mehr! alles, was höher als 30 Meter fliegen kann MUSS (in Deutschland) versichert sein wenn du es fliegen lässt. egal was es ist, egal wie groß/schwer es ist, egal auf welche Art es fliegt. auch wenn du es nur 10cm hoch fliegen lässt. und ja: Das gilt auch für einen simplen Kinderpapierdrachen - solange die Schnur daran länger als 30 Meter ist!

                            Und noch ne kleine Info zur privathaftpflicht: die decken selbst die kleinsten helis nicht mehr ab. denn im kleingedruckten heißt es: "...für nicht Versicherungspflichtige FlugKörper besteht Deckung..." , doch wie gerade erwähnt besteht mittlerweile eine versicherungsPflicht! daher deckt die private haftpflicht hier nicht mehr. dies gilt übrigens auch für alle altverträge. hier gab es auch keinen Hinweis an die versicherten seitens der versicherung, da sich das reglement ja nicht geändert hat. lediglich die Gesetzestexte haben sich geändert - darüber muss die Versicherung den versichern nicht(!) informieren...

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                            • DonPetz
                              Gelöscht
                              • 18.09.2014
                              • 129
                              • Matthias
                              • CH-SZ u. DE-SN

                              #3884
                              AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

                              Zitat von bestheliman Beitrag anzeigen
                              das stimmt seit einiger Zeit nicht mehr!
                              Genehmigung und Versicherung sind meiner Ansicht nach immer noch zwei total verschiedene Dinge, für die auch verschiedene Voraussetzungen gelten.

                              Es ist klar definiert, dass eine Aufstiegsgenehmigung bei Modellen über 5kg zwingend erforderlich ist. Und in dem von Dir zitierten Beitrag steht unten auch zweifelsfrei drin, dass in DE alle Flugmodelle (im Rahmen des RC-Heli-Forum gehe ich prinzipiell von RC und nicht Papierfliegern aus) unabhängig vom Gewicht auch eine Versicherung (genauer: der Halter mit der so genannten Halterhaftpflicht) benötigen.

                              Heisst in Kurzfassung mWn:
                              Heli < 5kg => Versicherung notwendig
                              5kg < Heli < 25kg => Versicherung und Aufstiegsgenehmigung notwendig
                              Heli > 25kg => Versicherung, Aufstiegsgenehmigung auf zugelassen Flugplätzen, Pilotenschein dafür sowie Heli-Zulassung notwendig

                              Es gibt noch ein paar Randbeschränkungen bei MTOW < 5kg für die Flughöhe, Abstände etc.; aber die hab ich gerade nicht vollständig im Kopf. Man sollte aber beim Wildfliegen bereits vorher auf ein paar Sachen achten - wie Abstände zu Flugplätzen, kontrollierten Luftraum, evtl. zulässige Flughöhe etc. da ansonsten Genehmigungen und Flugverkehrskontrollfreigaben notwendig werden.

                              Also bitte nicht die Wörter vertauschen und die Sätze verdrehen, ansonsten landen wir irgendwann an dem Punkt, dass jeder Beitrag von einem RA auf einwandfreie juristische Form zu prüfen ist. Dies wäre dann sicher nicht im Interesse der Forumteilnehmer.

                              BTT: Hab mir jetzt mal die Spezifikationen für die XT-Verbinder zu Gemüte geführt, gefällt mir schonmal sehr gut. Werd' mir wohl mal ein paar zum Testen bestellen. Hab übrigens mal im Buggy meiner besseren Hälfte und an deren LiPos geschaut - Original-Deans-T sieht glaub ich auch anders aus

                              Kommentar

                              • DonPetz
                                Gelöscht
                                • 18.09.2014
                                • 129
                                • Matthias
                                • CH-SZ u. DE-SN

                                #3885
                                AW: Erfahrungen Walkera V120D02S

                                Zitat von DonPetz Beitrag anzeigen
                                Sorry, dafür brauchst Du keine Genehmigung. Es sei denn Du bestehst darauf, den Heli zuzulassen (normalerweise erst ab 25kg und mit Modellpilotenschein) und jedes Mal eine Aufstiegsgenehmigung anzufordern (ab 5kg). Gibt es seitenweise Texte darüber (ja, auch hier im Forum, bin jetzt nur zu faul zum Suchen, belegt von Spezialisten wie Rechtsanwälten und auch mittels Gesetzestexten dazu
                                So, will noch schnell den Nachweis antreten:

                                PDF-Seite 25 bzw. Dokumentenseite 21, 3. Absatz - und da steht für die LuftVO u.a. Folgendes drin:

                                § 25 LuftVG erfasst nur solche Luftfahrzeuge, für die
                                es genehmigte Flugplätze gibt. Dies trifft auf die in § 15a und 16 genannten Luftfahrzeuge
                                nicht zu. Der Begriff des Flugplatzes wird in § 6 Abs. 1 LuftVG definiert. Flugplätze sind
                                demnach Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände. Weitere Flugplätze kennt das
                                Luftverkehrsgesetz nicht. So gibt es keine Drachen-, Flugmodell- und Raketenflugplätze.
                                Deshalb gelten der Flugplatzzwang und die in § 25 des Luftverkehrsgesetzes vorgesehene
                                Erlaubnispflicht für die in § 15a und 16 genannten Luftfahrzeuge grundsätzlich nicht.

                                Dh. für den Start eines Flugmodells < 5kg benötigt man keinerlei Erlaubnis des Grundstückeigentümers für Start und Landung (wenn Du beim Betreten nicht gerade gegen andere Gesetze verstösst - zBsp Hausfriedensbruch begehst) oder gar eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde. Das Betreten der freien Landschaft regelt das Bundesnaturschutzgesetz in §59.

                                Für Modelle im Bereich 5 bis 25kg muss die Genehmigung der "örtlich zuständigen Behörde des Landes" vorliegen (§16 LuftVO), welche mit Nebenbestimmungen weitere Notwendigkeiten definieren kann - und erst da gibt es die Möglichkeit, dass die Zustimmung des Grundstückseigentümers als Nebenbestimmung als notwendig definiert wird.

                                Und mit sowas hab ich mir die letzten Wochen abends die Zeit vertrieben... kommen noch die Regelungen zum Thema Funk in DE und CH dazu. So langsam habe ich Zweifel, dass ich mir das richtige Hobby zugelegt habe. Interessanterweise wird das selbst in den Beiträgen der meisten Modellflugvereine als auch der Dachverbände nicht korrekt dargelegt. Es gibt seitenweise Diskussionen darüber, aber die obige Erklärung zum LuftVO ist da sehr eindeutig. Interessant wird es, wenn die Versicherung in den Bedingungen für alles eine Aufstiegsgenehmigung und Erlaubnis des Grundstückseigentümers fordert...
                                Zuletzt geändert von DonPetz; 13.03.2015, 07:54. Grund: Hinweis auf unkorrekte Darstellung in den meisten Teilen des Internets

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