bei selbstverschulden ist die garantie/gewährleistung immer ausser kraft. und falsches anschliessen (verpolung) ist nun mal eigenverschulden.
KFZ beispiel, 2 jahre garantie/gewährleistung. man tankt 1 woche nach neukauf benzin anstatt diesel. dadurch wird das commonrail einspritzsystem beschädigt/zerstört. da wird mit sicherheit auch die gewährleistung/garantie ausser kraft treten, da eigenverschulden vorliegt.
daher wird der schaden immer vorher analysiert und wie es so schön heisst "auf garantie eingeschickt", damit man die/das ursache/verschulden feststellen kann
lg mario
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