Genehmigung Recht Startplatz

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  • HeliFrank2
    Member
    • 17.03.2008
    • 385
    • Frank

    #151
    AW: Genehmigung Recht Startplatz

    Hi Volker,

    aber dort steht:
    Eine Genehmigung des Grundstückseigentümers sollte vorliegen (am besten schriftlich).
    sollte vorliegen heißt nicht, muss vorliegen!

    eine mündliche Erlaubnis bekommt man schon mal schneller, aber eine schriftliche Erlaubnis wird kaum einer Unterschreiben.

    Wenn das wirklich aus versicherungsrechtlichen Gründen notwendig währe, würde kaum einer Fliegen dürfen.
    Wofür soll eingentlich sonst der Zusatzbeitrag der Versicherung für Wildflieger gerechtfertigt sein, wenn sonst alle Auflagen gleich sind, wie bei einem Verein?

    Gruß Frank
    Diabolo; Logo 600 SE, Logo 600 SX, Diabolo S #20

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    • garth
      Senior Member
      • 17.11.2009
      • 2631
      • Helmut
      • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

      #152
      AW: Genehmigung Recht Startplatz

      Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
      Und schon kannst du dies hier knicken:
      "Der Versicherung steht der Nachweis einer Erlaubnis des Grundstückseigentümers nach dem Luftrecht daher NICHT zu. "
      Wieso ? Nach dem Luftrecht - NICHT !
      Wenn ich in den Versicherungsbedingungen was Anderes unterschrieben hätte, dann schon.

      (Die Versicherung könnte ja auch schreiben daß es nur in Vollmondnächten gilt, dann isses erst mal so wenn ein Kunde das so unterschrieben hat.)

      In meiner Versicherung steht keine solche Forderung ! Ich bin frei nach den Regeln des Luftrechts. ( Bei meiner Haftpflicht)
      Und außerdem beim DMFV. ( Da hab ich mir die Bedingungen nicht im Detail reingezogen.)

      Ich hab es nicht schriftlich, aber ich habe eine schriftliche Gesprächsnotiz mit Uhrzeit/Datum/Gesprächspartner.


      Außerdem :
      Zitat : ""Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt."

      Im Umkehrschluß : Wenn die Bestimmungen eingehalten sind, gilt er !

      Behördliche Auflagen auf freiem Gelände : i.d.R. :Keine ! ( Vorsicht mit Naturschutzgebieten etc,.)
      Gesetzliche Bestimmungen : Luftrecht ! s.o.
      Zuletzt geändert von garth; 28.06.2011, 20:09.
      Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

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      • Klaus O.
        Senior Member
        • 03.12.2007
        • 22475
        • Klaus

        #153
        AW: Genehmigung Recht Startplatz

        Zitat von garth Beitrag anzeigen
        Wieso ? Nach dem Luftrecht - NICHT !
        Biste beim Luftamt versichert, oder bei DMFV/Gerling.
        Gruß Klaus

        Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

        Kommentar

        • BugBear
          BugBear

          #154
          AW: Genehmigung Recht Startplatz

          Zitat von HeliFrank2 Beitrag anzeigen
          Hi Volker,

          aber dort steht:


          sollte vorliegen heißt nicht, muss vorliegen!

          eine mündliche Erlaubnis bekommt man schon mal schneller, aber eine schriftliche Erlaubnis wird kaum einer Unterschreiben.

          Wenn das wirklich aus versicherungsrechtlichen Gründen notwendig währe, würde kaum einer Fliegen dürfen.
          Wofür soll eingentlich sonst der Zusatzbeitrag der Versicherung für Wildflieger gerechtfertigt sein, wenn sonst alle Auflagen gleich sind, wie bei einem Verein?

          Gruß Frank
          Hallo Leute,

          pickt euch doch bitte nicht nur die Worte/ Sätze aus einem Text die euch zupass kommen!
          Betrachtet doch mal den ganzen Text!

          Und wo liegt denn bei euch das riesengroße Problem auch ein wenig für euren Wildflugplatz zu tun?

          Gruß Volker

          Kommentar

          • HeliFrank2
            Member
            • 17.03.2008
            • 385
            • Frank

            #155
            AW: Genehmigung Recht Startplatz

            He,
            Es geht nicht darum etwas für den wildflugplatz zu tun!
            Ich w?rde dort sogar einen Verein gründen, wenn es Aussicht auf erfolg hätte.
            In Wuppertal und Umgebung gibt es keinen Verein, bzw. Nur einen Verein ohne Platz und das seit ca 15 Jahren. Es gibt einfach zu wenig freie fläche...
            Ich weiß das wir auf unserer wiese gerade so geduldet werden vom Bauern und Anwohnern. eine schriftliche Genemigung w?rden wir nicht bekommen.
            Es währe aber beruhigend zu wissen, dass wir im ernstfall trotzdem versichert sind. Eigentlich bin ich bis jetzt davon ausgegangen.
            Gruß Frank
            Diabolo; Logo 600 SE, Logo 600 SX, Diabolo S #20

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            • webGandalf
              webGandalf

              #156
              AW: Genehmigung Recht Startplatz

              Die Frage ist doch, wie weit kann eine Versicherung geltendes Recht (in diesem Fall das Luftfahrtrecht) mit Versicherungsbedingungen aus hebeln? Wenn nach Luftfahrtrecht keine Genehmigung notwendig ist, die Versicherung diese aber wünscht, kann sie einem Piloten wohl kaum Grobfahrlässigkeit unterstellen wenn er ohne schriftliche Genehmigung geflogen ist. Grobfahrlässigkeit müsste aber wohl gegeben sein um Regress nehmen zu können.

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              • Horgul123
                Horgul123

                #157
                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                Nur fast.... Die Versicherung kann in ihren Bedingungen prinzipiell fast alles festlegen. Du musst die ja nicht bei denen abschließen.
                Und wenn die sagen:
                Bedingung für einen Versicherungsschutz ist eine Genehmigung des Grundstücksbesitzers, dann ist das so.
                Du hast dann gegen eine vertraglich vereinbarte Bestimmung verstoßen. Das kann dann zumindest dazu führen, dass die zwar erst mal zahlen, aber dann das Geld wieder von Dir holen.

                schau beispielsweise mal da:


                Auch das fehlerhafte Ausfüllen eines Schadensfragebogens kann zu massiven Problemen führen.
                Zuletzt geändert von Gast; 29.06.2011, 07:46.

                Kommentar

                • Xantrix
                  Xantrix

                  #158
                  Kasko für Garagenparker ist so ein Fall. Wenn man Dir das Auto im dann im Freien klaut, prüfen die Gerichte.

                  Frank

                  Kommentar

                  • higginsd
                    higginsd

                    #159
                    AW: Genehmigung Recht Startplatz

                    Boah, sind wir hier (fast) alle herrlich deutsch! Jetzt mal ehrlich: hier geht es doch nicht um die Frage "ist Wildfliegen versichert", sondern um den alten Konflikt "Vereinsflieger" gegen "Wildflieger". Teile der einen - per "deutschem Gen" irgendwie obrigkeitshörig oder sonst wie anders gestrickt - wollen den anderen ihre Freiheit partout vermiesen und suchen krampfhaft nach Möglichkeiten, dies zu tun. Es ist doch im Grunde lächerlich: wir machen uns einen Kopf um Dinge, die längst nicht so heiß gegessen werden, wie sie hier mal wieder gekocht werden... Auch das ist so typisch deutsch - nur die dümmsten Kälber geben ihren Schlächtern auch noch Hilfestellung.

                    Gruß
                    Dirk

                    Kommentar

                    • garth
                      Senior Member
                      • 17.11.2009
                      • 2631
                      • Helmut
                      • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

                      #160
                      AW: Genehmigung Recht Startplatz

                      Zitat von Horgul123 Beitrag anzeigen
                      Nur fast.... Die Versicherung kann in ihren Bedingungen prinzipiell fast alles festlegen. Du musst die ja nicht bei denen abschließen.

                      Zitat von webGandalf Beitrag anzeigen
                      Die Frage ist doch, wie weit kann eine Versicherung geltendes Recht (in diesem Fall das Luftfahrtrecht) mit Versicherungsbedingungen aus hebeln? Wenn nach Luftfahrtrecht keine Genehmigung notwendig ist, die Versicherung diese aber wünscht, kann sie einem Piloten wohl kaum Grobfahrlässigkeit unterstellen wenn er ohne schriftliche Genehmigung geflogen ist. Grobfahrlässigkeit müsste aber wohl gegeben sein um Regress nehmen zu können.
                      Die Versicherung kann geltendes Recht nicht aushebeln, aber sie kann in Ihren Bedingungen einschränken. Das ist dann schon einen Gefahr !

                      Aber : Dann dort kündigen und eine Andere mit besseren Bedingungen suchen.

                      Speziell das Thema "Ausfüllen des Schadenfragebogens" ist in letzter Zeit gerade bei Autos ein heißes Thema.

                      Ich werd mir doch bei Gelegenheit die Details des DMFV reinziehen, von meiner Haftpflicht (HDI) hab ich es schon getan.

                      Es gibt da schon Versicherungen die durch "kleine" ßnderungen einiges aushebeln, wie Motor statt "Verbrennungsmotor", 1,5Km abstand generell zur nächsten Bebauung ( statt Wohngebiet) usw.
                      Wer so ne Versicherung hat, fliegt de facto ohne.

                      Und wer so ne Versicherung hat, könnte Anderen einen Gefallen tun und dies hier posten ! ( Name der Versicherung und welcher Tarif)
                      Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

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                      • garth
                        Senior Member
                        • 17.11.2009
                        • 2631
                        • Helmut
                        • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

                        #161
                        AW: Genehmigung Recht Startplatz

                        Zitat von higginsd Beitrag anzeigen
                        .......sondern um den alten Konflikt "Vereinsflieger" gegen "Wildflieger".
                        Das ist nun auch sehr Wahr ! Aber ich würde eher aufhören als mich wieder den Zwängen eines Vereins zu unterwerfen !
                        Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

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                        • Klaus O.
                          Senior Member
                          • 03.12.2007
                          • 22475
                          • Klaus

                          #162
                          AW: Genehmigung Recht Startplatz

                          Zitat von garth Beitrag anzeigen
                          Aber ich würde eher aufhören als mich wieder den Zwängen eines Vereins zu unterwerfen !
                          Also ich fliege in einem Verein und emfinde nicht, das wir Zwänge haben.
                          In welchem Verein warste, Mangolding?
                          Gruß Klaus

                          Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                          Kommentar

                          • Juky
                            RC-Heli TEAM
                            • 15.03.2007
                            • 20987
                            • Ingolf
                            • Dortmund

                            #163
                            AW: Genehmigung Recht Startplatz

                            Zitat von higginsd Beitrag anzeigen
                            hier geht es doch nicht um die Frage "ist Wildfliegen versichert", sondern um den alten Konflikt "Vereinsflieger" gegen "Wildflieger"
                            In erster Linie geht es sehr wohl darum unter welchen Bedingungen man als Wildflieger versichert ist, insbesondere um die Erlaubnis des Grundstückbesitzers! Sich mit so einem Thema auseinanderzusetzen, halte ich keineswegs für "typisch deutsch" oder "obrigkeitshörig"- dies sind doch letztlich nur Begrifflichkeiten, wenn einem sonst nichts Konstruktives zur Diskussion einfällt.

                            Bei einer KFZ/Hausrat/Lebensversicherung setze ich mich doch auch mit dem auseinander, was ich unterschreiben soll oder bereits unterschrieben habe- typisch deutsch? Sicher nicht: Auch ein Brite, der das nicht tut, wäre dumm!

                            Gruß
                            Juky

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                            • Horgul123
                              Horgul123

                              #164
                              AW: Genehmigung Recht Startplatz

                              Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                              Also ich fliege in einem Verein und emfinde nicht, das wir Zwänge haben.
                              Was mich an Vereinen stört:
                              Du kannst da nicht einfach Deinem Hobby nachgehen, sondern musst neben dem Mitgliedsbeitrag noch andere Dinge machen (z.B. Vereinsheim renovieren oder was auch immer). Darauf hab ich z.B. auch keine Lust...
                              Und das ist bei fast allen Vereinen (jetzt mal nicht auf Modellflug eingeschränkt) so, die ich bisher kennengelernt habe. und Du bist oft auch eingeschränkt wann Du Deinem Hobby nachgehen kannst, was auch nicht in jede zeitplanung passt.

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                              • Daniel_23
                                Member
                                • 01.05.2010
                                • 395
                                • Daniel

                                #165
                                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                                Seh ich auch so.

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